Kenntnisnahme - AVV/0035/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (NRW)Sachstand "Gegenseitiger Vertrieb"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gegenseitiger Vertrieb auf NRW-Ebene
In Anbetracht des Starts der eTarife in NRW bis Ende 2021 wurde unter Leitung des KompetenzCenters Marketing (KCM) und mit fachlicher Unterstützung durch die Ingenieurgruppe IVV ein landesweiter Kooperationsvertrag, welcher die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zum gegenseitigen Vertrieb von Verbundtarifen in NRW schafft, erarbeitet.
Um die zwingend notwendigen Voraussetzungen zum Start der eTarife in NRW fristgerecht gewährleisten zu können, wurde sich auf NRW-Ebene einheitlich darauf verständigt, die vertragliche Ausarbeitung inkl. der verbundspezifischen Ausführungsbestimmungen zunächst auf die eTarife in NRW zu beschränken.
Mit dem Kooperationsvertrag wird den in die vertragschließenden Tariforganisationen eingebundenen Verkehrsunternehmen und erlösverantwortlichen Aufgabenträgern das Recht zum Vertrieb von Fahrtberechtigungen im Rahmen des eTarifs NRW für die jeweils anderen Vertragspartner eingeräumt und die damit verbundenen Pflichten betreffend Tarifanwendung, Vertrieb, Meldewesen und Abrechnung näher bestimmt. Die Ausweitung des gegenseitigen Vertriebs auf weitere Fahrausweise und zusätzliche Vertriebswege (Bartarife, Abonnements etc.) ist zunächst kein Vertragsgegenstand des Kooperationsvertrags zum gegenseitigen Vertrieb in NRW.
Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags zum Gegenseitigen Vertrieb in NRW soll bis November 2021 durch die nordrhein-westfälischen Tariforganisationen erfolgen und schafft die rechtlichen Voraussetzungen zum Vertrieb sämtlicher eTarife in NRW durch die Verkehrsunternehmen / erlösverantwortlichen Aufgabenträger.
Brancheninitiative Gegenseitiger Verkauf auf Bundesebene
Aktuell können Fahrgäste ÖPNV-Fahrausweise nicht vollständig vertriebskanal- und tarifübergreifend erwerben, da hierfür umfassende technische Schnittstellen und die erforderlichen einheitlichen vertraglichen Regelungen fehlen. Um die damit verbundenen Zugangshürden weiter zu senken, wurde die Brancheninitiative Gegenseitiger Verkauf („BIGV“) gestartet, um die Einräumung der Möglichkeiten zum gegenseitigen Vertrieb innerhalb der ÖPNV-Branche voranzutreiben. Dabei beschränkt sich die gegenseitige Vertriebseinräumung ausschließlich auf den digitalen Vertrieb des konventionellen Gelegenheitstarifs (nur Einzel- und 24h/Tagestickets). Technisch soll dies durch Nutzung von Branchenstandards wie VDV-KA-Konformität, VDV-KA-Barcodes oder PKM als Tarifgrundlage vereinfacht werden. Einnahmen sollen vollständig an den Lizenzgeber abgeführt und somit in den Verbünden zu 100 % nach den Regeln der jeweiligen Einnahmeaufteilungsverfahren verteilt werden.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Regularien zum gegenseitigen Vertrieb in NRW bis auf Weiteres auf den eTarif beschränken, begrüßt die Verbundgesellschaft die Brancheninitiative Gegenseitiger Verkauf (BIGV) und beabsichtigt, sich bezüglich einer Beteiligung für den AVV im Rahmen des nächsten Gremienblocks mit den Verkehrsunternehmen im AVV zu verständigen. Die Verbundgesellschaft wird über den Fortgang im Weiteren berichten.