Kenntnisnahme - AVV/0036/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen zur Tariffortschreibung des VRS-Tarifs zum 01.01.2022 zur Kenntnis und stimmt den Preismaßnahmen zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Auf Grundlage der von der VRS GmbH vorgelegten Entwürfe wurde sich seitens des VRS-Tarifbeirats auf die im Detail ausgearbeitete Preistafel (Anlage) verständigt. Die detaillierten Anpassungsvorschläge und darüber hinaus gehende Details (u.a. Preisanpassung je Preisstufe; Details der wirtschaftlichen Wirkungen, Kalkulationsgrundlagen) können ebenfalls der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Im Rahmen der Vereinbarungen der Tarifkooperation AVV/VRS wird der VRS-Tarif für übergreifende Fahrten aus dem und in das VRS-Tarifgebiet seit 2015 angewandt und bedarf daher einer formalen Zustimmung auch der AVV-Gremien.

 

Im Einzelnen stellt sich die Tarifentwicklung wie folgt dar.

  • Differenzierte Erhöhung des Bartarifs
  • Reduzierung des Rabattes beim EinzelTicket als Handyticket von 10% auf 5%
  • keine Anpassung bei allen Abonnements des Erwachsenentarifs, beim AzubiTicket und JobTicket
  • keine Anpassung bei den EinzelTickets als Papiertickets und 4erTickets
  • keine Anpassung des 10TageFlexTickets und des VRS-eTarifs
  • Anpassung der Zeittickets Erwachsene im Einzelverkauf (nicht Abo)
  • Erhöhung der ZeitTickets im Ausbildungstarif um rund 3%
  • Erhöhung der Schulträgererstattung um 1,6% (wovon die Kunden jedoch nicht betroffen sind)
  • Anpassung weiterer Tickets (1.-Klasse-Zuschläge, Schnellbus-Zuschläge, FahrradTicket für eine Fahrt) im gleichen Maße wie der Bartarif.
  • Die Erlöse aus der Mehrwertsteuersenkung verbleiben bei den Verkehrsunternehmen.

 

Grundlage der wirtschaftlichen Berechnungen sind die Stückzahlen der VRS-Verkaufsstatistik für den Zeitraum Januar bis Dezember 2018, allerdings grundsätzlich auf ein Niveau von 85 % der damaligen Stückzahlen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie reduziert. Die Kalkulationen sind – wie in den Vorjahren auch – ohne eine Berücksichtigung einer Preiselastizität erfolgt.

 

Die Umsatzwirkung durch die beschriebenen Preisanpassungen beträgt rund 8,0 Mio. Euro, zum Teil im Jahr 2022, zum Teil im Jahr 2023.

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Anlagen

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