Entscheidungsvorlage - FB 02/0088/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Zweckverband Region Aachen – Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023

  1. Veranlassung

Am 28.06.2021 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 (als Anlage 1 beigefügt) in die

Zweckverbandsversammlung eingebracht. Die Beschlussfassung hierzu ist in der Sitzung der

Zweckverbandsversammlung am 03.12.2021 geplant.

 

Die Verwaltung hat sich bei ihrer Prüfung des Haushaltsentwurfs erneut mit der Städteregion

abgestimmt und hinsichtlich dieser Vorlage an der dortigen Vorlage Nr. 2021/0411 für die Sitzung des

Städteregionstages am 29.09.2021 orientiert.

 

  1. Eckdaten / Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2022/2023

Der vorliegende Entwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von 3.656.845 € für das Jahr 2022 vor und für das Jahr 2023 in Höhe von 3.318.086 €. Für das Vorjahr 2021 betrug das geplante Haushaltsvolumen 3.582.809 €. Als Begründung für die Reduzierung des Haushaltsvolumens 2023 gegenüber 2022 benennt der Zweckverband die Beendigung verschiedener Projekte im Jahr 2022.

 

Gemäß § 5 des Entwurfs der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf einen Bestand von 1 Mio. € festgesetzt. Dieser Bestand wurde bereits in den Vorjahren erreicht, so dass die Inanspruchnahme weiterer Liquiditätskredite für die kommenden Haushaltsjahre 2022 / 2023 weiterhin ausgeschlossen ist.

 

Die von den Mitgliedskörperschaften insgesamt zu zahlende Zweckverbandsumlage wird in § 6 der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 1.557.085 € ausgewiesen. Dies entspricht dem Umlagebetrag für das Jahr 2021, der - unter nachträglicher Berücksichtigung der Mehrbelastungen für die Stichting euPrevent von 30 T€ - in dieser Höhe beschlossen wurde. Auf die Stadt Aachen entfällt hiervon auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.06.2020 ein Anteil in Höhe von 303.869 € (rd. 19,52 %).

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 16.09.2020 (Vorlage Nr. FB 02/0214/WP17) einer zeitlich befristeten Mitfinanzierung der Stichting euPrevent - und damit einer temporären Erhöhung des Umlageanteils der Stadt Aachen – in den Jahren 2021 und 2022 zugestimmt. Die Zweckverbandsumlage insgesamt erhöhte sich hierdurch von 1.527.085 € (Ausgangswert für die Planung 2020 und 2021) um 30 T€ auf danach 1.557.085 € für die Jahre 2021 und 2022. Für das Haushaltsjahr 2022 stimmen damit die vorliegenden Planungen des Zweckverbandes mit denen der Stadt Aachen überein.

Die Verwaltung ist dagegen für das Folgejahr 2023 der Auffassung, dass nach der vorstehenden Beschlussfassung des Rates die Verbandsumlage für das Jahr 2023 um 30 T€ verringert auf 1.527.085 € festzusetzen ist, da die Finanzierung der Stichting euPrevent nur bis einschließlich 2022 beschlossen worden ist. Erkennbar wurden im vorgelegten Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 zwar die Aufwendungen für die Stichting euPrevent zutreffend um 30 T€ gekürzt, dies wurde aber nicht auch entsprechend im korrespondierenden Ertrag (Zweckverbandsumlage) vollzogen. Dem Zweckverband wurde diese Sachlage bereits mitgeteilt. Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes teilt diese Auffassung allerdings nicht.

 

Hinsichtlich der mittelfristigen Planung des Zweckverbandes enthält der Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2022 /2023 eine Erläuterung, in der ausgeführt wird, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltssatzung die operationellen Programme der neuen Förderperiode 2021 – 2027 noch nicht verabschiedet sind. Nach Genehmigung der Förderprogramme will die Geschäftsstelle versuchen, neue Projekte zu akquirieren. Damit einhergehend werde in der mittelfristigen Planung eine Senkung von ordentlichen Aufwendungen, hauptsächlich in den Bereichen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Aufwendungen, erwartet.

Die weiteren Auswirkungen der neuen Förderperiode auf die mittelfristige Haushaltsplanung werden dagegen nicht prognostiziert und sind auch nicht ersichtlich. Es ist jedoch aufgrund der in der Projektfinanzierung erforderlichen Leistung von Eigenanteilen mit monetären Auswirkungen auf den Zuschussbedarf zu rechnen, die seitens der Verwaltung derzeit nicht näher beziffert werden können.

Im Rahmen des Haushaltsentwurfes erfolgt keine Erläuterung zur Entwicklung der Zweckverbandsumlage im mittelfristigen Planungszeitraum, die ab dem Haushaltsjahr 2024 in Höhe von (konstant) rd. 1,6 Mio. € ausgewiesen wird.

 

Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die Verbandsumlage an den Zweckverband Region Aachen seit dem Gründungsjahr 2013 (720.695 €) bis zum Jahr 2021 (1.557.085 €) um 836.390 € erhöht – und damit mehr als verdoppelt - hat. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 06.11.2019 im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf des Zweckverbandes für das Jahr 2020 (Vorlage Nr. FB 02/0180/WP17) die Auffassung bestätigt, dass angesichts der bisherigen Umlagesteigerungen in den vergangenen Jahren weitere Steigerungen der Verbandsumlage nicht hinnehmbar und durch entsprechende Umplanungen bzw. Einsparungen zu vermeiden sind. Hiermit war die Erwartung einer faktischen Deckelung der (anteiligen) Verbandsumlage auf den Stand des Jahres 2020 (Gesamtumlage 1.527.096 €; Anteil Stadt Aachen rd. 298 T€) verbunden. Hierfür wären in den Folgejahren (nach 2020) entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung des Zweckverbandes vorzunehmen.

 

Die seinerzeitige Deckelung der Verbandsumlage durch den Rat der Stadt Aachen war insbesondere begründet durch die nicht unerheblichen Planungsrisiken im Haushalt des Zweckverbands. Auch wenn zwischenzeitlich eine gewisse Stabilisierung der Umlageentwicklung erreicht werden konnte, sind wesentliche Unwägbarkeiten weiterhin gegeben:

 

-        Angespannte Liquiditätslage als Folge zeitlich verzögerter Fördermittelzuflüsse

-        Unklare Auswirkungen aus den operationellen Förderprogrammen

-        Unklare Entwicklung der Verbandsumlage im Zeitraum der mittelfristigen Planung

 

Insgesamt hält die Verwaltung daher mit Bezug auf den Beschluss des Stadtrates vom 06.11.2019 an der Umlagedeckelung nach dem Planungsstand des Jahres 2020 fest. Die temporäre Erhöhung der Umlage für die Mitfinanzierung der Stichting euPrevent ist für das Jahr 2023 entsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird die Verwaltung auch nicht den im Haushaltsentwurf ausgewiesenen, vorgenannten Anstieg der Zweckverbandsumlage ab dem Jahr 2024 in die städtische Haushaltsplanung übernehmen.

 

Über die Einbringung des Haushaltsentwurfes 2022 / 2023 hinaus wurde durch die Geschäftsstelle des Zweckverbandes die Neufassung der Entschädigungssatzung in die Sitzung der Verbandsversammlung am 28.06.2021 eingebracht. Der zugehörenden Vorlage (als Anlage 2 beigefügt) ist zu entnehmen, dass seit 2015 jährlich durchschnittlich 33.810 € für die Organisation von Ausschusssitzungen, Verbandsversammlungen und Klausurtagungen der Fraktionen aufgewendet wurden. Die vorgelegte Neufassung hat lt. Einschätzung der Geschäftsstelle aus den Positionen pauschales Sitzungsgeld, Verdienstausfall sowie Auslagenersatz eine Erhöhung der Zweckverbandsumlage von jährlich 36.300 € ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Folge. Dieser Betrag ist nicht in der bisher vorgelegten Entwurfsfassung des Doppelhaushaltes 2022 / 2023 enthalten. Bei Umsetzung des vorliegenden Beschlusses würde sich die im Haushaltsentwurf vorgelegte Zweckverbandsumlage folglich für das Jahr 2022 auf (1.557.085 € + 36.300 € =) 1.593.385 € und für das Jahr 2023 auf (1.557.085 € abzüglich 30.000 € Wegfall Stichting euPrevent + 36.300 € =) 1.563.385 € erhöhen. 

 

Die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung über die Neufassung der Entschädigungssatzung

wurde in der Sitzung aufgrund bestehenden Diskussionsbedarfs auf den 03.12.2021 vertagt. Mit

Bezug auf die Festschreibung der Zweckverbandsumlage sieht die Verwaltung keine Veranlassung für

die Anpassung der Entschädigungssatzung und wird daraus resultierende Mehraufwendungen

jedenfalls nicht in die eigene Haushaltsplanung übernehmen. Ungeachtet dessen erscheint

klärungsbedürftig, ob die in der Neufassung vorgeschlagene Festsetzung eines Regelstundensatzes

in § 6 Abs. 4 Ziffer (4) in Höhe von 12 € den rechtlichen Vorgaben entspricht. Die hierfür in Bezug

genommene Landesverordnung sieht in § 3a (1) einen (fixen) Betrag in Höhe von 9,35 € vor. 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Aachen

Ausgehend von den Einwohnerzahlen zum 30.06.2020 ermittelt sich nach vorstehenden Ausführungen folgende anteilige Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen:

Jahr

Zweckverbandsumlage gesamt

Anteil Stadt %

Anteil Stadt €

2022

1.557.085 €

19,52 %

303.869

2023

1.527.085 €

19,52 %

298.087 €

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die möglichen finanziellen Auswirkungen werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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