Entscheidungsvorlage - Dez II/0010/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 25.08.2021 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, eine „schnelle Eingreiftruppe“ innerhalb des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung einzurichten. Diese soll Gewerbetreibenden als direkte Anlaufstelle dienen, wenn deren Geschäftsbetrieb durch unerlaubtes Handeln beeinträchtigt wird.

 

Zur Überwachung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Aachen ist im Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) zuständig.

 

Der OSD ist unter der dafür eigens eingerichteten Hotline 0241/423-2801 zu den Dienstzeiten täglich bis in die späten Nachtstunden zu erreichen (sonntags bis donnerstags 09.00 – 01.00 Uhr und freitags, samstags sowie vor Feiertagen von 11.00 – 03.00 Uhr). Neben der Bearbeitung von Meldungen, die über die Hotline eingehen, bestreifen die Einsatzkräfte die Innenstadt sowie definierte Einsatzschwerpunkte, um etwaigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung präventiv entgegen zu wirken.

 

Die Verfolgung und Sanktionierung der in dem Ratsantrag geschilderten Störungen, insb. das aggressive Betteln oder die Belästigung der Allgemeinheit, gehören zu den Kernaufgaben des OSD. Geht eine entsprechende Meldung bei der Leitstelle des OSD ein, wird ein Einsatzteam an die jeweilige Örtlichkeit entsandt. Dabei kann es je nach Einsatzlage und Personalstärke in Einzelfällen zu zeitlichen Verzögerungen kommen, bis ein Team den Einsatzort erreicht. Gleichwohl erfolgt im Rahmen der Priorisierung der Einsatzschwerpunkte ein gezielter Fokus auf stark frequentierte Örtlichkeiten, insbesondere in der Aachener Innenstadt.

 

Zur Bewältigung und Eindämmung der zunehmenden Anzahl von Verstößen gegen die Aachener Straßenverordnung durch aggressives Betteln wird die Innenstadt im Rahmen der Einsatzplanung derzeit verstärkt durch die Einsatzkräfte des OSD fußläufig bestreift. Zur effektiven Ermittlung etwaiger Verstöße werden in Teilen zivile Kräfte eingesetzt. Zurzeit werden temporär zusätzliche Kräfte des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes als Unterstützung in die Bestreifung mit einbezogen.

 

Dem vorliegenden Vorschlag einer „schnellen Eingreiftruppe“ für Gewerbetreibende folgend, würde ein solches Spezial-Team die gleichen Arbeits- und Meldeabläufe wie der OSD durchlaufen. Auf Grund der Weitläufigkeit der Aachener Innenstadt wäre die Problematik der zeitlichen Verzögerung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Ort des Geschehens in ähnlicher Form auch bei einer spezialisierten Eingreiftruppe gegeben. Beim gleichzeitigen Eingang mehrerer Meldungen von verschiedenen Örtlichkeiten der Gewerbetreibenden müssten die Einsätze ebenfalls priorisiert werden und könnten nur nacheinander abgearbeitet werden.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es zur Bewältigung der vorliegenden Problematik aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend und mit Blick auf die Gesamtkoordinierung der Einsätze gar kontraproduktiv, mit einer Eingreiftruppe eine Parallelstruktur zu schaffen, da sich der Anspruch eines sofortigen Eingreifens in jedem Einzelfall in der gewünschten Form nicht realisieren lässt.

 

Vielmehr ist aus Sicht der Verwaltung weiterhin die Besetzung der vakanten Stellen im OSD mit geeigneten Bewerber*innen anzustreben, um auf diesem Wege die Präsenz in der Innenstadt dauerhaft und konstant zu erhöhen. Derzeit sind 11 Stellen im OSD unbesetzt. Um für die vakanten Stellen zeitnah geeignete Bewerber*innen zu finden, wird derzeit die Modifizierung und Straffung des bevorstehenden Auswahlverfahrens vorbereitet. Die Stadt Aachen stellt den Beruf der Vollzugsdienstkraft im Ordnungs- und Sicherheitsdienst zudem bei Ausbildungsmessen vor und bietet seit 2019 eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit Schwerpunkt Sicherheit und Ordnung an. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung befürwortet zur Attraktivitätssteigerung dieses Berufes das Angebot einer Ausbildung im Beamtenverhältnis und befindet sich derzeit in entsprechenden Abstimmungsgesprächen mit der Personalverwaltung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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