Entscheidungsvorlage - FB 61/0266/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
AACHEN-Kompass | Vorstellung eines Instruments zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen und den Vortrag der Verwaltung zum Instrument des AACHEN Kompasses zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nach Rechtskraft des Haushalts 2022, mit der Einführung des Instruments AACHEN Kompass zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030 (Begabungsanalyse). In einer Erprobungsphase von ca. 18 Monaten soll der AACHEN Kompass Anwendung an geeigneten Flächen finden, die eine besondere gesamtstädtische Relevanz besitzen.
Nach Abschluss der Erprobungsphase wird dem Planungsausschuss erneut berichtet.
Erläuterungen
Weitere Erläuterungen:
Im Jahr 2012 wurde der Masterplan AACHEN*2030 durch den Rat der Stadt Aachen als städtebauliche Entwicklungskonzeption beschlossen. Er ist damit in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, stellt seitdem die Weichen der Stadtentwicklung und zeigt Entwicklungsperspektiven auf. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zum Masterplan AACHEN*2030 wurden die räumlich darstellbaren Zielaussagen in einem umfassenden Verfahren in den neuen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 überführt. Zu diesem erfolgte im August 2020 der Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Aachen. Nach Erteilung der Genehmigung der Bezirksregierung Köln unter Auflagen im Februar 2021 und Erledigung der Auflagen durch die Stadt Aachen steht nun die Rechtskraft des neuen Flächennutzungsplans Aachen*2030 kurz bevor.
Im Weiteren gilt es nun, den begonnenen Stadtentwicklungsprozess zu verstetigen, die strategischen Ziele und dargestellten Grundzüge der Planung in der Praxis umzusetzen, fortzuschreiben und damit eine aktive Steuerung räumlicher Entwicklungen zu ermöglichen.
Schon 2013 beauftragte der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Konzeption zur kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030 im Sinne einer Verstetigung des zukunftszugewandten, dialogorientierten und dynamischen Masterplanprozesses.
Die immer komplexer werdenden Planungszusammenhänge und die Herausforderungen, die sich hieraus für alle Entscheider*innen ergeben, lassen erwarten, dass gesamträumliche Zusammenhänge informell eher im Rahmen eines dynamischen Prozesses als mit statischen Plänen zu bewältigen sein werden. Ein erneuter umfänglicher „Masterplanprozess“ erscheint daher nicht mehr zeitgemäß.
Je nach Lage oder auch Größe von Flächen haben planerische Ausformulierungen der konkreten Nutzung immer Rückwirkungen auf das gesamte Stadtgebiet. Die planerische Praxis zeigt, dass die Verwaltung häufig mit sehr detaillierten Prüfungen beauftragt wird, obwohl noch keine Grundsatzentscheidung bezüglich dieser konkreten Nutzung getroffen wurde. Dies belastet zum einen den finanziellen, besonders aber den personellen Haushalt. Die Bearbeitung führt dann in der Folge zu einer so großen Komplexität, dass Entscheidungen eher schwieriger als einfacher werden.
Die Verwaltung sieht hier Handlungsbedarf, um den bisherigen „planerischen Werkzeugkasten“ um ein neues Instrument zu ergänzen. Dieses soll dazu dienen, Flächenentwicklungen mit räumlicher und | oder funktionaler Bedeutsamkeit frühzeitig aktiv in den Kontext gesamtstädtischer Zielaussagen zu stellen und grundsätzliche, strategische Leitplanken zu setzen. Durch eine „Begabungsanalyse“, die neue Denkräume aufzeigt, können die Konsequenzen planerischer Entscheidungen passgenauer und zeitlich noch vor der Diskussion konkreter Planungen Dritter aufgezeigt und diskutiert werden.
Die Verwaltung hat hierfür das Instrument des AACHEN Kompass entwickelt.
Im Zentrum des AACHEN Kompass steht die Untersuchung von zu entwickelnden Flächen hinsichtlich ihrer Begabungen und den Auswirkungen der Planung auf die Gesamtstadt. Dies soll in einem zeitlich kompakten und formalisierten Prozess von ca. 4 - 6 Monaten stattfinden, in denen alle thematisch relevanten Dezernate mit ihren Fachbereichen, die Politik und bei Bedarf auch externe Akteure sowie die Öffentlichkeit eingebunden werden.
Als Ergebnis dieses Prozesses werden Planungsszenarien stehen, die das Entscheidungsspektrum aufzeigen, das – vergleichbar einem Kompass – Orientierung und damit eine fundierte Basis für strategische Richtungsentscheidungen der Politik bietet.
Im Rahmen eines Monitorings können auf Grundlage dieses formalisierten Prozesses sowohl die Vergleichbarkeit verschiedener Szenarien in der Beurteilung städtebaulicher Entwicklungen sowie Veränderungen stadtstruktureller Indikatoren erfasst und transparent gehalten werden. Innerhalb der Fachverwaltung liegt die Federführung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), der hinsichtlich der operativen Anwendung und Durchführung der Beteiligungsprozesse durch ein externes Planungsbüro sowie in der Anfangsphase ein Büro zur Optimierung des Prozessdesigns und der Moderation unterstützt wird.
Für die Einführung des AACHEN Kompass ist eine Erprobungsphase von ca. 18 Monaten vorgesehen.
Haushaltsmittel sind bei FB 61 im Rahmen der Haushaltsanmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022 in Höhe von 390.000€ bereits berücksichtigt worden. Hierbei wird angenommen, dass der Prozess während der Erprobungsphase durch ein externes Büro moderiert, begleitet und anschließend ausgewertet wird (insgesamt 40.000 €). Für die Erstellung der Begabungsanalyse und der Szenarien für 2-3 Flächen während der Erprobungsphase sind Kosten von insgesamt 120.000 für ein externes Planungsbüro angesetzt, die sich im Anschluss an die Erprobungsphase jährlich in Höhe von ca. 40.000 € pro Projekt / Fläche fortsetzen werden. Darüber hinaus sind einmalige Kosten für Gestaltung Anwendung eines digitalen Dashboards (20.000 €) sowie wiederkehrende Veranstaltungskosten in Höhe von ca. 30.000 € pro Jahr einzuplanen.
Die Verfügbarkeit dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Einbringung, Beschlussfassung und Rechtskraft des Haushalts 2022.
Das Instrument des AACHEN Kompass wird in der Sitzung vorgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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PSP-Element 4-090101-4 Masterplan | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff**. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 178.305,62 | 178.305,62 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 178.305,62 | 178.305,62 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 65.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 113.305,62 €
**Zur Haushaltsplanung 2022 wurde ein erhöhter Sachaufwand für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 60.000 €, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 i.H.v. je 150.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 30.000 €, insgesamt also 390.000 € angemeldet. Die Verfügbarkeit dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Einbringung, Beschlussfassung und Rechtskraft des Haushalts 2022.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Bei dem Instrument des AACHEN Kompass handelt es sich um eine vorbereitende Untersuchungsmethode (Begabungsanalyse) als Orientierungshilfe für räumlich strategische Entscheidungen. Es besteht daher keine unmittelbare Klimarelevanz.