Kenntnisnahme - FB 02/0098/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag 137/18 (CDU): "Glasfaserausbau"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
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Anhörung/Empfehlung
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18.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Anhörung/Empfehlung
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24.11.2021
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung nimmt den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau entgegen und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag ab dem 01.01.2023 zur grauen Fleckenförderung für das Gebiet der Stadt Aachen zu stellen und das Projekt im Falle der Bewilligung umzusetzen.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau entgegen und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag ab dem 01.01.2023 zur grauen Fleckenförderung für das Gebiet der Stadt Aachen zu stellen und das Projekt im Falle der Bewilligung umzusetzen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau entgegen und beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag ab dem 01.01.2023 zur grauen Fleckenförderung für das Gebiet der Stadt Aachen zu stellen und das Projekt im Falle der Bewilligung umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits seit 2020 koordiniert die Stadt Aachen als Zuwendungsempfängerin der Breitbandförderung „Weiße Flecken“ den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in Gebieten mit einer Internetversorgung von unter 30 Megabit pro Sekunde. Diese so genannten „Weißen Flecken“ würden aus wirtschaftlichen Gründen ohne diese Förderung nicht von der Privatwirtschaft erschlossen werden und liegen überwiegend in den dünner besiedelten Stadtrandlagen und dem ländlichen Raum.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind als Ergebnis dieser Ausbaumaßnahmen bereits alle Gewerbegebiete, Bildungseinrichtungen sowie kommunalen Gebäude mit Glasfaser versorgt. Von den 8 geplanten Weiße-Flecken-Ausbaugebieten sind 4 fertig gestellt, 3 im Bau befindlich sowie das letzte Cluster in Planung.
Während der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass durchaus weitere „Weiße Flecken“ auf dem Gebiet der Stadt Aachen existieren, die in dem vorangegangenen Markterkundungsverfahren durch einen externen Anbieter aus diversen Gründen nicht erfasst wurden. Selbstverständlich sollen aber auch diese Adresse an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Daher beabsichtigt der Fachbereich, zusätzliche Fördermittel in Höhe von 600.000 € zur Beseitigung dieser Lücken zu beantragen. Leider sieht auch dieses Förderprogramm eine Vorleistung der Kommune bei der Auszahlung der Mittel vor, so dass eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Haushalt 2022 um 600.000 € nötig wird. Zusätzlich wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% von den Kommunen gefordert.
Pandemie- und witterungsbedingt gab es leichte Verzögerungen bei den Baumaßnahmen. Mit dem voraussichtlichen Abschluss des Projekts im Oktober 2022 werden dennoch alle zurzeit bekannten „weißen Flecken“ im Stadtgebiet mit schneller zukunftssicherer Glasfaserinfrastruktur versorgt sein.
Zusätzlich konnten durch erfolgreiche Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und dem Gigabitkoordinator der Stadt Aachen Projekte zum eigenwirtschaftlichen Ausbau entwickelt werden. Somit werden durch Unterstützung der Verwaltung im Frankenberger Viertel etwa 5200 Haushalte durch die Telekom eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschlossen und es wurden bereits Anträge zum weiteren Ausbau „Frankenberger-Viadukt“, „Burtscheid-Markt“ und „Aachen-Mitte / Uni-Viertel“ gestellt.
Über den oben genannten geförderten sowie eigenwirtschaftlichen Ausbau wird über die städtische Internetadresse https://www.aachen.de/breitband informiert. Hier können aktuelle Projekte eingesehen werden. Einen kompletten georeferenzierten kartographischen vollständigen Überblick über den aktuellen Ausbaustandes sowie noch nicht angebundene Bereiche beispielsweise im Geodatenportal der Stadt Aachen gibt es derzeit nicht.
Für die weitere Entwicklung der terrestrischen Telekommunikationsinfrastruktur empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen.
- Entwicklung einer übersichtlicheren, informativeren Internetpräsenz zum Fortschritt und Planungsstand des Breitbandausbaus bevorzugt eingebettet in das Geodatenportal der Stadt Aachen.
- Weitere Strategiegespräche und Unterstützungsangebote für Telekommunikationsunternehmen zum zukünftigen eigenwirtschaftlichen Ausbau – insbesondere für die nicht-förderfähigen Gebiete.
- Einreichung eines Förderantrag, für die ab dem 01.01.2023 förderfähigen „grauen Flecken“, bei Bund und Land NRW. Hierbei handelt es sich um Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde. Laufzeit des Projektes wäre 2024 bis 2030.
Zur Umsetzung und Gesamtkoordination ist die geförderte und zurzeit leider vakante Stelle des Gigabitkoordinators zeitnah neu zu besetzen. Eine entsprechende Ausschreibung wurde bereits auf den Weg gebracht.
Zur Konzipierung, Implementierung sowie kontinuierlichen Aktualisierung einer Internetpräsenz sind Angebote einzuholen und insbesondere zur Bearbeitung, Visualisierung und Überführung der Ausbaugebiete in das Geoportal der Stadt Aachen die benötigten finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist maximal 12 Monate vor Antragsstellung ein Markterkundungsverfahren zur aktuellen Breitbandversorgung durchzuführen, welches die maßgebliche Planungsgrundlage der Antragsstellung der Grauen-Flecken-Förderung darstellt. Um eine Antragsstellung zu Beginn der Förderung zum 01.01.2023 zu gewährleisten und zeitnah das Projekt auszuschreiben, ist eine Planung mit einhergehender juristischer Beratung, sowie der Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens in 2022 notwendig.
Die Förderrichtlinien sehen auch hier kommunale Eigenanteile in Höhe von 10% des Projektvolumens vor, jedoch sind 100% der auszuzahlenden Mittel im Haushalt vorzuhalten, da diese erst nach Auszahlung an den Projektdienstleister abgerufen werden können. Eine grobe Schätzung durch Hochrechnung der Kosten der Weiße-Flecken-Förderung ergibt ein gesamt Projektvolumen von 40 - 80 Mio. € respektive 4 - 8 Mio. € kommunaler Anteil über ca. 7 Jahre.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Weitere Erläuterungen:
Entsprechend sind folgende aufgeführte finanzielle Mittel im Haushalt vorzusehen.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Ab 2026 - 2029 |
Personal jährlich | 80.000€ | 80.000 € | 80.000 € | 80.000 € | 80.000 € |
Davon gefördert | -70.000 € | -70.000 € | -70.000 € | -70.000 € | -70.000 € |
Markterkundungsverfahren einmalig | 6.000 € |
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ÖA, Veranstaltungen, Webpräsenz etc. | 30.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
Ext. Beratung (gefördert 100%) | 40.000 € | 10.000 € |
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- Davon gefördert | -40.000 € | -10.000 € |
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Juristische Beratung | 25.000 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Ausbau zusätzlicher Weißer Flecken Vorkasse Fördergelder Davon 10% kommunaler Eigenanteil | 600.000 € |
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Voraussichtliche Förderung (abzüglich 10% kommunaler Eigenanteil) | -540.000 € |
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Ausbau graue Flecken Vorkasse Fördergelder (abhängig von der Anzahl der grauen Flecken gemäß Markterkundungsverfahren)
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| 5,5 bis 11,5 Mio € | 5,5 bis 11,5 Mio € | 5,5 bis 11,5 Mio € | 5,5 bis 11,5 Mio € |
Davon gefördert |
| 5,0 bis 10,35 Mio € | 5,0 bis 10,35 Mio € | 5,0 bis 10,35 Mio € | 5,0 bis 10,35 Mio € |
Summe | 131.000,00 € |
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Klimarelevanz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für den Klimaschutz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für die Klimafolgenanpassung:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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986,6 kB
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