Kenntnisnahme - FB 68/0156/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach zur Verdeutlichung des Geradeausfahrgebotes ein zusätzlicher Richtungspfeil in der Vaalser Straße auf Höhe der Einmündung Bleiberger Straße markiert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg hat Maßnahmen zur Unterbindung des ordnungswidrigen Linksabbiegens von der Vaalser Straße in die Bleiberger Straße beantragt.

 

Das Linksabbiegen ist an dieser Stelle aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Verkehrs per Beschilderung und einer Fahrstreifenbegrenzungsmarkierung nach Z. 295 der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Damit korrespondierend ist auch das Linksabbiegen von der Bleiberger Straße in die Vaalser Straße (B1) untersagt.

 

Die vorgeschlagene “Bodenschwelle von nur 5 cm Höhe” kann nicht aufgebracht werden, weil diese so genannten Klemmfixelemente im Bereich von schmalen Fahrstreifenbegrenzungen nicht zulässig sind bzw. an dieser Stelle zu einer weiteren Verringerung der Fahrstreifenbreite führen würden.

 

Der Vorschlag, im Einmündungsbereich eine Mittelinsel einzubauen, wurde unter Zugrundelegung der notwendigen Abbiegeradien geprüft. Demnach könnte die Mittelinsel nur im Bereich der gemeinsamen Fußgänger-/Radfahrerfurt aufgebracht werden. Sie müsste demnach niveaugleich sein und würde nicht den gewünschten Effekt erzielen.

 

Laut Feststellung der Polizei haben sich in den letzten fünf Jahren insgesamt drei Unfälle unter Beteiligung von Linksabbiegern von Vaalser Straße in die Bleiberger Straße ereignet. Diese Unfallzahlen rechtfertigen keine größere Umbaumaßnahme.

 

Die Verwaltung wird daher als laufendes Geschäft das Geradeausfahrgebot durch einen auf dem linken Fahrstreifen anzubringenden Richtungspfeil verdeutlichen. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Pfeilmarkierung entstehen Kosten in Höhe von ca. 50,-- €.

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Anlagen

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