Kenntnisnahme - FB 36/0114/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Sachstand zum Tagesordnungspunkt „Aufstellung von 3 Parkbänken an den Anlagen Birkstraße und Heckstraße / Ecke Von-Coels-Straße“ zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreterin Elke Bohrer (FDP) in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf haben den Tagesordnungsantrag zur Aufstellung von 3 Parkbänken an den Anlagen Birkstraße und Heckstraße / Ecke Von-Coels-Straße gestellt.

 

Auf dem Gelände Spiel-/Bolzplatz Birkstraße befinden sich aktuell 2 Sitzbänke (neben der Grillhütte) und ein „Unterstand“ mit Sitzgelegenheiten (neben der Skateanlage). Der Wunsch nach einer Aufstellung von 2 weiteren Sitzbänken auf dem Platz wird von Seiten der Verwaltung befürwortet. Die Bänke werden in die jährliche Sammelausschreibung mit aufgenommen und können voraussichtlich Anfang 2022 aufgebaut werden. Bezüglich des genauen Aufstellungsortes und des gewünschten Banktyps (Sitzbank oder Jugendbank) wird vorab mit der OT, die sich neben dem Platz befindet, Rücksprache gehalten. 

 

Die beschädigte Bank an der Heckstraße / Ecke Von-Coels-Straße konnte zwischenzeitliche durch den Aachener Stadtbetrieb repariert werden. Nach in Augenscheinnahme der Örtlichkeit konnte festgestellt werden, dass durch die komplette Erneuerung der Sitzauflagen die Nutzung der Bank wieder uneingeschränkt möglich ist und dass das optische Bild der Anlage zufriedenstellend ist. Folglich soll dort momentan keine weitere Bank aufgestellt werden. Sollte die Grünfläche zukünftig überarbeitet werden, wird die Aufstellung einer weiteren Bank geprüft.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP – 5 – 130101-900-03100-300-1, Spiel-Bolzplätze Investitionsauszahlungen für Festwerte

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

360.875,84

360.875,84

1.249.200

1.249.200

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Für diese Maßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 5500 Euro an. Folgekosten für die Unterhaltung werden im Rahmen von Abbaumaßnahmen von Bänken an anderer Stelle ausgeglichen
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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