Kenntnisnahme - FB 36/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag der AFD gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. einem Ratsantrag der AfD vom 13.5.2019 soll der Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss fassen:

  1.   Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Luftaufnahmen, die durch die Landesregierung NRW zur               Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential gefertigt wurden, auszuwerten.
  2. In einem zweiten Schritt sind die infrage kommenden Flächen zu entsiegeln und entsprechende Fördermittel des Landes NRW zu beantragen.

 

In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung für das Zieljahr 2030 die Festlegung getroffen, die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen bundesweit unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Als langfristiges umweltpolitisches Ziel (bis spätestens 2050) verfolgen Landes- und Bundesregierung sogar ein Netto-Null-Wachstum. Im Rahmen eines verstärkten Flächenrecyclings und der Wiedernutzung von Brachflächen kann die Entsiegelung von Flächen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser Ziele beitragen. Entsiegelungsmaßnahmen bekommen auch im innerstädtischen Raum aufgrund der Verbesserung der Kühlungsfunktion von Böden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Klimaanpassung eine zunehmende Bedeutung. Entsiegelungsmaßnahmen liefern somit einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Verbesserung einer Fläche.

 

Bisher wurden bei der Stadt Aachen Entsiegelungsmaßnahmen nur in geringem Umfang und einzelfallbezogen durchgeführt. Eine systematische Suche und strategische Vorgehensweise zur Erfassung von Entsiegelungspotenzialen fehlte bisher.

 

Zur Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotential kann die Arbeitshilfe „Leitfaden zur Erfassung von Entsiegelungspotenzialen“ vom LANUV (2017) herangezogen werden. Neben der Flächenerfassung durch eine Luftbildauswertung ist zusätzlich eine Befragung relevanter Fachbehörden und –institutionen durchzuführen. Die Erfassung von Entsiegelungspotenzialen erfordert Kenntnisse und Erfahrungen mit der Luftbildauswertung sowie in der Arbeit mit Geografischen Informationssystemen (GIS). Zusätzlich zu dem Entsiegelungskataster soll auch ein Brachflächenkataster erstellt werden. Die Reaktivierung von Brachflächen stellt einen wesentlichen Baustein der Reduzierung des Flächenverbrauchs in NRW dar. Dazu kann das LANUV-Arbeitsblatt 26 „Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen“ (LANUV, 2015) herangezogen werden. Die Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und Brachflächen ist eine Querschnittsaufgabe verschiedener Fachabteilungen. Entscheidend für den Erfolg ist die bereichsübergreifende Kontaktaufnahme, Kommunikation und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

 

Die Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzialen und Brachflächen erfordert die Sammlung, Verwaltung, Analyse und Fortschreibung großer Datenmengen (GIS-System und Datenbank mit einem Flächensteckbrief/-pass).

 

 

 

Die anschließende Entsiegelung von Flächen ist ebenfalls eine Querschnittsaufgabe verschiedener Fachbereiche. Hier sollte zunächst das Ergebnis der Auswertung des Katasters abgewartet werden und zur gegebener Zeit ein entsprechendes Handlungskonzept erstellt werden.

 

In der LANUV Arbeitshilfe „Entsiegelungspotenziale“ werden verschiedene Fördermöglichkeiten zur Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen genannt. Im Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen können Entsiegelungsmaßnahmen auch Gegenstand von Förderprojekten des AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) sein.

 

Zusammenfassung

Zunächst ist eine systematische Analyse der Entsiegelungspotenziale geplant. Auf dieser Basis erfolgt eine Entscheidung über die Umsetzung von Maßnahmen. Fördermöglichkeiten durch Bund und Land werden dabei ausgeschöpft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der geschätzten Kosten von ca. 50.000 € können bei der Bezirksregierung Köln Fördergelder beantragt werden. Die Untere Bodenschutzbehörde wird zum Ende des Jahres die folgende Maßnahme „Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und Brachflächen im Stadtgebiet Aachen“ zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste beantragen. Im ersten Quartal 2022 wird der entsprechende Zuwendungsantrag gestellt. Die Laufzeit des Projektes wird bis Ende 2023 reichen.

 

Bei einer 80%igen Anteilförderung durch die Bezirksregierung Köln entfallen auf die Stadt Aachen Kosten in Höhe von ca. 10.000 €.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

15.420,00

0

24.580,00

0

0

0

Auszahlungen

19.275,00

0

30.725,00

0

0

0

Ergebnis

3.855,00

0

6.145,000

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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