Kenntnisnahme - FB 36/0120/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 070/18 der SPD-Fraktion vom 18.02.21 gilt hiermit als behandelt.

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 070/18 der SPD-Fraktion vom 18.02.21 gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat den Ratsantrag: Nr. 070/18 Cityspielplatzkonzept gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, für den Aachener Innenstadtbereich ein tragfähiges Cityspielplatzkonzept zu entwickeln und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Am 29.06.2021 wurde von der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen der Tagesordnungsantrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Ratsantrag: Nr. 070/18 Cityspielplatzkonzept abzugeben. Dieser wurde im Kinder- und Jugendausschuss am 24.08.2021 behandelt.

 

Im Rahmen des Spielplatzkonzeptes für Aachen hat die Verwaltung ein umfangreiches Gesamtwerk für alle rund 240 öffentlichen Spiel- und Bolzplätze erarbeitet. Die Ergebnisse wurden 2021 in den Bezirken vorgestellt und mit ihnen abgestimmt. Nach Abschluss der Beteiligungen, zuletzt im Oktober in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, kann das gesamtstädtische Spielplatzkonzept nun fertiggestellt und in den Sitzungen des KJA und des AUK am 18.01.2022 zum Beschluss vorgelegt werden.

Der Sozialraum Zentrum und ein Teilbereich des Sozialraumes Hochschulviertel/Hörn decken die Bereiche des äußeren Grabenrings ab und beinhalten alle Spielplätze der Innenstadt. Im Zuge der Erstellung des Spielplatzkonzeptes wurden u. a. für die Plätze der Aachener Innenstadt alle relevanten Daten ermittelt, Analysen erstellt (u. a. Versorgungsanalyse, Bedarfsanalyse und Qualitätsanalyse) und Planungsziele und Maßnahmen festgelegt. Die Inhalte eines Cityspielplatzkonzeptes sind somit aus dem Spielplatzkonzept generierbar bzw. werden ausführlich im Spielplatzkonzept behandelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Informationen zu den Spielplätzen im Innenstadtbereich, wie z. T. bereits im vorangegangenen Tagesordnungsantrag, zusammengefasst.

 

Die flächenmäßige Versorgung mit Spielangeboten ist  im Bereich der Innenstadt im Vergleich zu den anderen Bezirken und Sozialräumen des Bezirkes Mitte mit rund 2 qm Spielfläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl von Kindern und Jugendlichen als gering anzusehen.

 

Im äußeren Grabenring sind 16 Spielplätze und 4 Spielpunkte vorhanden. Im Bereich des inneren Grabenringes befinden sich insgesamt 4 Spielplätze und 2 Spielpunkte.

Zwei der Spielmöglichkeiten können aktuell nicht mehr genutzt werden. Der Rutschenturm des Spielplatzes Großkölnstraße und das Spielschiff des Spielpunktes Buchkremerstraße mussten aufgrund von überarbeiteten DIN-Bestimmungen rückgebaut werden. Das weitere Vorgehen und der zukünftige Standort des Schiffes als Kunstobjekt werden zurzeit in Absprache mit dem Künstler, der das Objekt geschaffen hat, noch geklärt.

 

In den letzten Jahren ist ein neuer Spielplatz an der Sandkaulstraße entstanden und der Spielpunkt Adalbertstraße am Kugelbrunnen komplett erneuert worden. Beide Orte erfreuen sich großer Beliebtheit. Als Highlight ist sicherlich auch der Spielplatz Suermondtpark/Richardstraße zu nennen, der bereits im Jahr 2016 komplett umgestaltet wurde. In diesem Jahr ist in der Alexanderstraße, Nähe Hotmannspief, ein neuer Spielpunkt geschaffen worden. Hier wurde im Zuge der Erneuerung des Sitzplatzes ein Klettergerät für jüngere Kinder aufgestellt.

 

Der Spielplatz Lindenplatz und der Spielpunkt Augustinergasse werden durch eine Umplanung in 2022 aufgewertet.

 

Insgesamt sind in den kommenden Jahren für die Spielplätze Großkölnstraße, Mattiashofstraße, Hermann-Heusch-Platz, Franzstraße, Stromgasse/Mühlenberg, Hirschgraben, Kurpark Monheimsallee und Meersenerstraße im Bereich des äußeren Grabenrings auf Grundlage des Spielplatzkonzeptes größere Umplanungen vorgesehen. Vor allen Planungen wird eine Bürger*innenbeteiligung vorgeschaltet.

Fünf weitere Spielplätze (Am Lavenstein, Paugasse, Marienplatz, Bergdriesch und Veltmanplatz) sollen zukünftig durch kleinere Maßnahmen und Teilsanierungen aufgewertet werden.

 

Ein möglicher neuer Spielpunkt bzw. Spielplatz könnte zukünftig im Bereich Büchel entstehen. Die Anlage einer temporären „Grünfläche“ auf dem Gelände ist vorgesehen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung die Idee einer Spiellinie mit mehreren kleinen Punkten im Innenstadtbereich prüfen.

 

Grundsätzlich orientiert sich die Tendenz der zeitlichen Umsetzung der größeren Maßnahmen an der gesamtstädtischen Prioritätenliste und an zeitlichen Vorgaben von Förderprojekten. Die Umsetzung kleinerer Maßnahmen ist abhängig vom akutem Bedarf, finanzieller Ausstattung und der gesamtstädtischen Prioritätenliste. Aufgrund der Analyseergebnisse besteht im gesamtstädtischen Vergleich für einen Großteil der innerstädtischen Plätze eine erhöhte Priorität in Bezug auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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