Kenntnisnahme - FB 36/0121/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Antrag der AfD-Gruppe im Rat der Stadt Aachen vom 16.03.2021 gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die AfD-Gruppe im Rat der Stadt Aachen hat am 16.03.2021 den Antrag (Nr. 102/18) gestellt, den Bolzplatz in der Johannstraße (Bolzplatz Trierer Straße) durch die Aufstellung einer multifunktionalen Draußen-Fitnessstation aufzuwerten. Des Weiteren wird beantragt, dass die Verwaltung prüfen möge, an welchen weiteren Orten im Stadtgebiet die Aufstellung einer solchen Anlage sinnvoll und möglich ist.

 

Der Bolzplatz Trierer Straße wurde 2019 komplett saniert und befindet sich aktuell in einem sehr guten Zustand. Zusammen mit der Neuanlage des Spielfeldes wurden alle Ausstattungsgegenstände wie Sitzbänke, Ballfangzäune und Tore ersetzt sowie Pflanzbereiche erneuert. Neben dem Spielfeld wurde ein Sitzplatz mit Jugendbänken und einer Tischtennisplatte neu angelegt.

 

Bereits bei der Sanierung des Bolzplatzes stand nur eine begrenzte Fläche für Einbauten zur Verfügung, da der Wurzelbereich der mittlerweile großen Bäume nicht tangiert werden darf.

 

Die Errichtung von multifunktionalen Draußen-Fitnessstationen oder Calisthenics-Anlagen wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch in Bezug auf ihre Priorisierung im Rahmen aller gesamtstädtischen Spiel- und Bolzplätze zu sehen.

 

Allerdings soll im Rahmen der Umplanung des in der Nähe liegenden Spiel-/Bolzplatzes Stettiner Straße eine Fitness- oder Calisthenics-Anlage realisiert werden. Auf Grundlage einer Bürger*innenbeteiligung sind umfangreiche Maßnahmen für den Platz entwickelt worden. Der Bolzplatz konnte bereits 2020 saniert werden, der Ausbau des Spielplatzes ist für 2022 geplant. Für den nahegelegenen Spiel-/Bolzplatz Herderstraße besteht ebenfalls der Wunsch nach Fitness- oder Sportgeräten. Die Umsetzbarkeit wird bei einer zukünftigen Umplanung des Platzes geprüft.

 

Neben den Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen des Spielplatzkonzeptes in den Steckbriefen zu Sportgeräten gemacht worden sind,  prüft die Verwaltung weitere mögliche Standorte für Sport- und Fitnessanlagen im Stadtgebiet. Die Kosten für Sportgeräte auf Spiel- und Grünflächen sind unabhängig von den im Haushalt bereits angesetzten Spielplatzkonten bei den Haushaltsanmeldungen für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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