Kenntnisnahme - FB 36/0121/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwertung des Bolzplatzes Johannstraße – Aufstellung einer multifunktionalen Draußen-Fitnessstation, Ratsantrag Nr. 102/18 der AfD-Gruppe im Rat der Stadt Aachen vom 16.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Jebavy-Kara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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30.11.2021
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die AfD-Gruppe im Rat der Stadt Aachen hat am 16.03.2021 den Antrag (Nr. 102/18) gestellt, den Bolzplatz in der Johannstraße (Bolzplatz Trierer Straße) durch die Aufstellung einer multifunktionalen Draußen-Fitnessstation aufzuwerten. Des Weiteren wird beantragt, dass die Verwaltung prüfen möge, an welchen weiteren Orten im Stadtgebiet die Aufstellung einer solchen Anlage sinnvoll und möglich ist.
Der Bolzplatz Trierer Straße wurde 2019 komplett saniert und befindet sich aktuell in einem sehr guten Zustand. Zusammen mit der Neuanlage des Spielfeldes wurden alle Ausstattungsgegenstände wie Sitzbänke, Ballfangzäune und Tore ersetzt sowie Pflanzbereiche erneuert. Neben dem Spielfeld wurde ein Sitzplatz mit Jugendbänken und einer Tischtennisplatte neu angelegt.
Bereits bei der Sanierung des Bolzplatzes stand nur eine begrenzte Fläche für Einbauten zur Verfügung, da der Wurzelbereich der mittlerweile großen Bäume nicht tangiert werden darf.
Die Errichtung von multifunktionalen Draußen-Fitnessstationen oder Calisthenics-Anlagen wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch in Bezug auf ihre Priorisierung im Rahmen aller gesamtstädtischen Spiel- und Bolzplätze zu sehen.
Allerdings soll im Rahmen der Umplanung des in der Nähe liegenden Spiel-/Bolzplatzes Stettiner Straße eine Fitness- oder Calisthenics-Anlage realisiert werden. Auf Grundlage einer Bürger*innenbeteiligung sind umfangreiche Maßnahmen für den Platz entwickelt worden. Der Bolzplatz konnte bereits 2020 saniert werden, der Ausbau des Spielplatzes ist für 2022 geplant. Für den nahegelegenen Spiel-/Bolzplatz Herderstraße besteht ebenfalls der Wunsch nach Fitness- oder Sportgeräten. Die Umsetzbarkeit wird bei einer zukünftigen Umplanung des Platzes geprüft.
Neben den Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen des Spielplatzkonzeptes in den Steckbriefen zu Sportgeräten gemacht worden sind, prüft die Verwaltung weitere mögliche Standorte für Sport- und Fitnessanlagen im Stadtgebiet. Die Kosten für Sportgeräte auf Spiel- und Grünflächen sind unabhängig von den im Haushalt bereits angesetzten Spielplatzkonten bei den Haushaltsanmeldungen für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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804,5 kB
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