Kenntnisnahme - FB 61/0273/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass und politische Beratungen

Im Rahmen der Vorlage „Reallabor und nächste Schritte“ wurde am 2. Dezember 2020 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie am 10. Dezember 2020 im Planungsausschuss über die Auswertung des Reallabors Theaterplatz, den Verkehrsversuch im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) 2020 sowie über den weiteren Planungsprozess der Umgestaltung berichtet.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nahm den Bericht zur Kenntnis und der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung einstimmig damit, die Auslobung des Verfahrens vorzubereiten sowie das Vergabeverfahren für das Projektsteuerungsbüro zu beginnen. Nachfolgend wurde im Mobilitätsausschuss am 21.Januar 2021 über die
o. g. Themen berichtet sowie im Vorfeld der Sitzung ein Austausch von Seiten der Verwaltung zu Verkehrsthemen mit den Fraktionen angeboten.

 

Im darauffolgenden Mobilitätsausschuss am 18.02.2021 wurden die Rahmenbedingungen für die zukünftige Verkehrsführung einstimmig beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, den Teilnahmewettbewerb für das Planungsverfahren sowie die digitale Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nahm diesen Bericht am 03.03.2021 und der Planungsausschuss am 04.03.2021 zur Kenntnis.

 

In seiner Sitzung vom 15.04.2021 hat der Planungsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die anstehenden Dialogveranstaltungen durchzuführen, die Vergabe der Kommunikationsstrategie vorzubereiten und den Teilnahmewettbewerb auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu beginnen. Der Mobilitätsausschuss nahm diesen Bericht am 22.04.2021 und die BV Aachen-Mitte am 09.06.2021 zur Kenntnis.

 

In seiner Sitzung vom 10.06.2021 hat der Planungsausschuss dem Auslobungstext einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planungswettbewerb auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu beginnen. Die Bezirksvertretung nahm diesen Bericht am 09.06.21 und der Mobilitätsausschuss am 01.07.2021 zur Kenntnis.

 

In dieser Vorlage wird über die Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs sowie die Durchführung und die Ergebnisse des Planungswettbewerbs berichtet. Darüber hinaus gibt die Fachverwaltung einen Ausblick auf die nächsten Schritte im Planungsprozess.

 

Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs

Von den Ausloberinnen wurden vorab vier Planungsbüros (Schwerpunkt Landschaftsarchitekt*innen und/oder Stadtplaner*innen) als gesetzte Teilnehmer zum Verfahren eingeladen, von denen drei ihre Eignung nachweisen konnten.

Nachdem die Wettbewerbsbekanntmachung am 30.04.2021 veröffentlicht wurde, gingen bis zum Ende der Bewerbungsfrist sechs weitere Teilnahmeanträge ein. Nach Prüfung der Unterlagen konnten zwei der Bewerbergemeinschaften die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen.

Im Ergebnis wurden fünf erfahrene und leistungsfähige Planungsteams aus Landschaftsarchitek*innen / Stadtplaner*innen, Verkehrsplaner*innen und Ingenieur*innen zum Verfahren zugelassen:

  • Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln mit OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG, München
  • KRAFT.RAUM, Krefeld mit ambrosius blanke verkehr.infrastruktur, Bochum und Ingenieurbüro für Tiefbautechnik F. Jaffke, Krefeld
  • Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover mit SHP Ingenieure, Hannover und BFT Planung GmbH, Aachen
  • bbz landschaftsarchitekten berlin GmbH, Berlin HOFFMANN-LEICHTER Ingenieuersgesellschaft mbH, Leipzig
  • ST raum a. Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin mit Steinbacher-Consult Ingenieuersgesellschaft mbH & Co, K, Neusäß

 

Durchführung des Planungswettbewerbs

Der Wettbewerb konnte am 18.06. mit dem Versand der Auslobungsunterlagen beginnen. Am 30.06. wurde den Planungsteams das Plangebiet im Rahmen eines geführten Stadtspaziergangs und einer Führung durch das Aachener Theater vor Ort gezeigt.

Das Auftaktkolloquium wurde am 02.07.2021 in digitaler Form durchgeführt. Während des Auftaktkolloquiums sowie vorab gestellte Rückfragen wurden im Nachgang der Veranstaltung beantwortet.

 

Vorprüfung

Die Wettbewerbsarbeiten wurden bis zum 10.09.2021 beim verfahrensbetreuenden Büro scheuvens + wachten plus eingereicht und dort zunächst anonymisiert und auf Vollständigkeit geprüft.

Insgesamt gingen 5 von 5 möglichen Beiträgen ein. Die geforderte Planabgabe erfolgte von allen Verfasser*innen - soweit prüfbar - fristgerecht. Alle vorliegenden Beiträge waren vollständig und konnten vergleichend geprüft werden.

Die Vorprüfung der Arbeiten erfolgte im Zeitraum vom 10.September 2021 bis zum 19. Oktober 2021 durch das Büro scheuvens + wachten plus unter Hinzuziehung weiterer Vorprüfer*innen und der sachverständigen Berater*innen. Am 30.September 2021 fand dazu in digitaler Weise über die Plattform Zoom eine gemeinsame Vorprüfung statt. Die Vorprüfung erfolgte gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013).

Die Ausarbeitung des Vorprüfberichts erfolgte ebenfalls im oben genannten Zeitraum im Büro scheuvens + wachten plus.

 

Preisgerichtssitzung

Die Preisgerichtssitzung fand am 28.10. im Eurogress statt. Vorab wurde den Preisrichter*innen das Plangebiet im Rahmen eines geführten Stadtspaziergangs und einer Führung durch das Aachener Theater vor Ort gezeigt.

Die Entscheidung traf eine 13-köpfige, international besetzte Empfehlungskommission aus Fachpreisrichter*innen der Professionen Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung und Ingenieurbau, politischen Vertreter*innen sowie den Auslober*innen Stadt Aachen und Regionetz GmbH. Darüber hinaus waren Vertreter*innen des Theaters, der ASEAG sowie des Citymanagements der Stadt Aachen als Sachverständige sowie Beteiligte der Vorprüfung aus der Fachverwaltung anwesend.

Das Preisgericht hat sich nach intensiver Diskussion unter Vorsitz des Landschaftsarchitekten Hubertus Schäfer einstimmig für den Siegerentwurf des Planungsteams Club L94 / OBERMEYER Infrastruktur entschieden, der die in der Auslobung formulierten Zielsetzungen am besten umsetzen konnte. Unter dem Thema „Bühne des städtischen Zusammenlebens“ entstand ein Konzept, das den Theaterplatz als gestalterische Einheit begreift, die seitlichen Platzbereiche als grüne Theatergärten mit vielfältigen Aufenthaltsbereichen entwickelt, die Theaterstraße als Baumallee wiederherstellt und das Thema Wasser gekonnt in das Konzept integriert.

Der 2. Preis „Aachener Bühne“ für die Verfasser KRAFT.RAUM mit ambrosius blanke verkehr.infrastruktur und Ingenieurbüro Jaffke fand Zustimmung durch die flexible Anordnung von Aufenthalts- und Funktionsbereichen, durch seine intensive Auseinandersetzung mit den verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie durch innovative Ansätze im Hinblick auf das Beleuchtungskonzept und digitale Angebote.

Eine Anerkennung wurde dem Planungsteam Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover mit SHP Ingenieure, Hannover und BFT Planung GmbH, Aachen zugesprochen.

 

Das Preisgericht formulierte bei beiden Preisträgern Überarbeitungsbedarfe, die im Fall der Vergabe bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Beim Gewinnerentwurf ist dies insbesondere die konkretere Durcharbeitung der verkehrsplanerischen Themen, dem zweiten Preisträger wurde unter anderem mit auf den Weg gegeben, die Gestaltungsdichte auf dem Theatervorplatz zu überdenken.

 

Nächste Schritte

Die Stadt Aachen lädt beide Preisträger nun zum nachfolgenden Verhandlungsverfahren ein. Unter Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses und weiterer Kriterien werden Stadt Aachen und Regionetz GmbH nach der Sichtung der Angebote und den Verhandlungsgesprächen eine Entscheidung treffen, an wen der finale Planungsauftrag zur Umgestaltung des Theaterplatzes vergeben wird.

 

Das zukünftige Planungsteam wird anschließend unter Berücksichtigung der im Preisgericht formulierten Überarbeitungsbedarfe sowie der Erkenntnisse aus dem weiteren Austausch mit Bürger*innen und Politik den Wettbewerbsentwurf weiterentwickeln. Mit der Entwurfsplanung möchte die Stadt Aachen im Herbst 2022 Städtebaufördermittel für das Theaterplatz-Projekt beantragen. Nach anschließender Ausführungsplanung und Ausschreibung ist frühestens ab Ende 2023 / Anfang 2024 mit dem Umbau des Theaterplatzes zu rechnen.

Um die Belastungen der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden in der Bauphase möglichst gering zu halten, werden die Stadt Aachen und die Regionetz GmbH frühzeitig auf die Betroffenen zugehen und zu den geplanten Maßnahmen in den Dialog treten.

 

Ausstellung ab 8. November

Alle Entwürfe werden im Rahmen einer Ausstellung öffentlich gezeigt, zu der die Stadt Aachen alle Bürgerinnen und Bürger herzlich einlädt. Die Ergebnisse des Planungswettbewerbs sind von Montag, 8. November, bis Freitag, 26. November, im Foyer der Hochschule für Musik & Tanz Köln (Standort Aachen), Theaterplatz 16, zu sehen. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 21.30 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 21.30 Uhr. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung findet unter Coronabedingungen statt - es gelten die 3G-Regeln und Maskenpflicht.

 

Digitale Veranstaltung am 17. November

Zusätzlich lädt die Stadt Aachen am Mittwoch, 17. November, von 18.30 bis 20.00 Uhr zur digitalen Info- und Dialog-Veranstaltung ein. Darin werden die Wettbewerbsergebnisse erläutert und besprochen. Coronabedingt findet die Veranstaltung in digitaler Form statt. Die Live-Übertragung kann auf dem YouTube-Kanal der Stadt Aachen www.youtube.com/stadtaachen verfolgt und im Chat kommentiert werden. Die Eingaben werden dann im Rahmen der Dialogveranstaltung aufgegriffen. 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Begründung

Bei den im Rahmen der Vorlage beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um die Beauftragung von Planungsleistungen, deren Bedeutung für den Klimaschutz / die Klimafolgenanpassung nicht bekannt ist bzw. nicht ermittelt werden kann.

Reduzieren

Anlagen

Loading...