Kenntnisnahme - FB 61/0268/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Bahnhaltepunkt Richterich; Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 14.08.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Kenntnisnahme
|
|
|
01.12.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag beauftragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung, den gegenwärtigen Sachstand der Planung des Bahnhaltepunktes Richterich darzustellen (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzliche Aussagen zur Realisierungsperspektive inkl. Zeitplan wurden zuletzt in einer Vorlage im September 2020 in den politischen Gremien der Stadt Aachen vorgestellt. Seinerzeit wurde dargestellt, dass die Deutsche Bahn den Haltepunkt plant und eine Umsetzung über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der DB finanziert werden soll. Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzungsperspektive wurde in Abstimmung mit dem Aufgabenträger für den SPNV, dem Nahverkehr Rheinland in Köln, dargestellt, dass die Anfahrbarkeit des Haltepunktes erst nach Elektrifizierung der euregiobahn-Strecken und dem Betrieb elektrischer Fahrzeuge auf der RB20 (beides geplant für Ende 2025) möglich ist.
Mit Bezug zum aktuellen Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 1) hat die Verwaltung den Nahverkehr Rheinland erneut um Stellungnahme zum Sachstand und um Abstimmung mit der Deutschen Bahn gebeten.
Zum Planungsstand bei der DB teilt der NVR mit, dass die Deutsche Bahn in 2021 Vermessungsarbeiten und weitere Grundlagenermittlungen im Bereich des Haltepunktes durchgeführt hat. Bis Mitte 2022 wird die Ausschreibung weiterer Planungsleistungen erfolgen.
In Bezug auf die Elektrifizierung des euregiobahn-Netzes teilt der NVR mit, dass die entsprechenden Planungen im Zeitplan sind und nach wie vor mit einer Inbetriebnahme bzw. Anfahrbarkeit des Haltepunktes nach Abschluss der Elektrifizierung Ende 2025 gerechnet wird.
Die Finanzierung des Projektes Haltepunkt Richterich ist wie bereits in früheren Vorlagen dargestellt über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB gesichert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573 kB
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