Kenntnisnahme - FB 61/0268/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag beauftragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung, den gegenwärtigen Sachstand der Planung des Bahnhaltepunktes Richterich darzustellen (Anlage 1).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzliche Aussagen zur Realisierungsperspektive inkl. Zeitplan wurden zuletzt in einer Vorlage im September 2020 in den politischen Gremien der Stadt Aachen vorgestellt. Seinerzeit wurde dargestellt, dass die Deutsche Bahn den Haltepunkt plant und eine Umsetzung über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der DB finanziert werden soll. Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzungsperspektive wurde in Abstimmung mit dem Aufgabenträger für den SPNV, dem Nahverkehr Rheinland in Köln, dargestellt, dass die Anfahrbarkeit des Haltepunktes erst nach Elektrifizierung der euregiobahn-Strecken und dem Betrieb elektrischer Fahrzeuge auf der RB20 (beides geplant für Ende 2025) möglich ist.

 

Mit Bezug zum aktuellen Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 1) hat die Verwaltung den Nahverkehr Rheinland erneut um Stellungnahme zum Sachstand und um Abstimmung mit der Deutschen Bahn gebeten.

Zum Planungsstand bei der DB teilt der NVR mit, dass die Deutsche Bahn in 2021 Vermessungsarbeiten und weitere Grundlagenermittlungen im Bereich des Haltepunktes durchgeführt hat. Bis Mitte 2022 wird die Ausschreibung weiterer Planungsleistungen erfolgen.

In Bezug auf die Elektrifizierung des euregiobahn-Netzes teilt der NVR mit, dass die entsprechenden Planungen im Zeitplan sind und nach wie vor mit einer Inbetriebnahme bzw. Anfahrbarkeit des Haltepunktes nach Abschluss der Elektrifizierung Ende 2025 gerechnet wird.

Die Finanzierung des Projektes Haltepunkt Richterich ist wie bereits in früheren Vorlagen dargestellt über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB gesichert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Mit der Planung/Umsetzung eines neuen Bahnhaltepunktes wird sich die Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs erhöhen, wodurch zu erwarten ist, dass mehr Pendler vom Pkw auf den ÖPNV/SPNV umsteigen werden. Dieser potenziell positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch noch nicht konkret messen/quantifizieren.

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Anlagen

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