Anhörung - FB 11/0055/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (1. Lesung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2022
II. Stellenplan 2022 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen
II.1 Gesamtdarstellung
II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall und Verlängerung von kw-Vermerken
II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
II.5 Bewertungsänderungen
III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)
III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung
III.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
III.3 Kosten und Refinanzierung
IV. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal
IV.1 Allgemeines
IV.2 Personalkostenverbund 2022
IV.3 Personalkostenerstattungen
V. Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)
V.1 Planstellenentwicklung
V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
VI. Kennzahlen
VI.1 Beamtenquote
VI.2 Versorgungsempfänger
VI.3 Personalintensität
VI.4 Personaldeckungsquote
Erläuterungen
I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2022
Diese Vorlage beinhaltet das verwaltungsinterne Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens.
Hiervon unberücksichtigt bleiben einzelne Stellenbedarfe, zu denen organisatorische Prüfungen laufen und über die im Verwaltungsvorstand noch entschieden werden muss.
Sie fließen daher erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2022 ein, die für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 20.01.2022 vorgesehen ist.
II. Stellenplan 2022 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen
II.1 Gesamtdarstellung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2021“ im Einzelnen beschrieben.
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2021 summiert dargestellt.
Bis zur erneuten Beratung in der zweiten Lesung des Stellenplans durch den Personal- und Verwaltungsausschuss erfolgt eine weitere Fortschreibung (sh. I.).
Gegenüber dem Stellenplan 2021 schließt der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 gesamtstädtisch mit 90,5 Mehrstellen ab. Hierbei handelt es sich um einen saldierten Wert aus 133,5 Stelleneinrichtungen (129,0 Mehrstellen in der Allgemeinen Verwaltung und 4,5 Mehrstellen im Bereich der Eigenbetriebe) und 43,0 Stelleneinsparungen (41,5 Wenigerstellen in der Allgemeinen Verwaltung und 1,5 Wenigerstellen im Bereich der Eigenbetriebe und regio iT).
Hierin enthalten sind die bereits unterjährig in 2021 vom Rat beschlossenen 19,0 Stelleneinrichtungen (sh. II.2).
Die Veränderungen des Stellenplanentwurfes 2022 gegenüber dem Stellenplan 2021 stellen sich wie folgt dar:
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 129,0 (davon 33,0 kw) | 41,5 (davon 31,5 kw) | + 87,5 |
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| 0,0 |
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| 1,0 | - 1,0 |
| 3,5 |
| + 3,5 |
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| 0,5 | - 0,5 |
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| 0,0 |
| 1,0 |
| + 1,0 |
|
|
| 0,0 |
Summe | 133,5 | 43,0 | + 90,5 |
Mehrstellen (STPL 2021:2022) | 90,5 | 90,5 |
Anmerkung:
Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet
keine Veränderung des Stellensolls.
II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall und Verlängerung von kw-Vermerken
Die 133,5 Stelleneinrichtungen werden unter III. gesondert dargestellt.
Hiervon hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Einrichtung folgender 19,0 Mehrstellen unterjährig beschlossen:
- 16,0 Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)
- 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02)
- 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsstruktur (FB 61).
Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.
Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2021“ zu entnehmen.
Von den 133,5 neu einzurichtenden Planstellen sind 129,0 aus dem allgemeinen Verwaltungsbereich, davon u.a. 33,0 befristete Stellen sowie 15,0 Projektstellen im Bereich des FB 45 und des FB 56, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. III.3).
Bei den drittmittelgeförderten Projektstellen des FB 56 handelt es sich um 9,0 Stellen, die im Rahmen des Landesprojektes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) bereits im Haushaltsjahr 2021 aufgrund des neu etablierten unterjährigen Fraktionsverfahrens (Juli 2021) vorgezogen bewirtschaftet werden.
Ebenfalls enthalten sind 11,0 neue voll refinanzierte Stellen zur Aufgabenwahrnehmung für Dritte im FB 37 sowie 10,5 Stellen im FB 02 und FB 61 für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK).Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 7,5 Planstellen aufgehoben. An 34,5 befristeten Planstellen bedarf es der Verlängerung der kw-Vermerke.
Bei 14,0 dieser Planstellen handelt es sich um Projektstellen aus den Bereichen FB 37, FB 45 und FB 56, deren Förderdauer verlängert wurde. Zur Fortführung der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) werden im FB 61 die kw-Vermerke an insgesamt 14,0 Stellen verlängert. Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen des FB 45 wurde die Verlängerung der kw-Vermerke an 8,5 Projektstellen bereits unterjährig durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen.
Die ab 2022 anfallenden finanziellen Bedarfe aufgrund der Mehrstellen und der Veränderung von kw-Vermerken sind bereits für den Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet worden.
II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
Insgesamt können 43,0 Planstellen eingespart werden; davon 31,5 aufgrund der Realisierung eines kw-Vermerkes, darunter fallen auch 9,5 Projektstellen.
Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls bei der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022 eingerechnet worden.
II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich.
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.
II.5 Bewertungsänderungen
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Die Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)
III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung
Die unter II.1. dargestellten 133,5 Stelleneinrichtungen sowie 43,0 Stelleneinsparungen verteilen sich auf die Dezernate wie folgt:
| Organisationseinheit | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen |
Dezernat I | Dezernat I | 1,0 |
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FB 01 Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung | 6,5 | 0,5 | |
FB 12 Bürger*innenservice | 7,0 |
| |
FB 13 Kommunikation und Stadtmarketing | 1,5 |
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FB 34 Standesamt | 0,5 |
| |
B 1 Bezirksamt Brand | 0,5 |
| |
B 2 Bezirksamt Eilendorf | 0,5 | 0,5 | |
B 3 Bezirksamt Haaren | 0,5 |
| |
B 4 Bezirksamt Kornelimünster/Walheim | 0,5 |
| |
B 5 Bezirksamt Laurensberg | 1,5 |
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B 6 Bezirksamt Richterich | 0,5 |
| |
| 20,5 | 1,0 | |
Dezernat II | FB 20 Finanzsteuerung | 2,0 |
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FB 30 Recht und Versicherung | 1,0 | 1,5 | |
FB 32 Sicherheit und Ordnung | 5,0 |
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| 8,0 | 1,5 | |
Dezernat III | FB 60 Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement | 1,5 |
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FB 61 Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | 21,5 | 1,0 | |
FB 62 Geoinformation und Bodenordnung | 0,5 |
| |
FB 63 Bauaufsicht | 1,0 |
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| 24,5 | 1,0 | |
Dezernat IV | FB 45 Kinder, Jugend und Schule | 7,5 | 0,5 |
FB 45 Kitas | 16,0 | 19,5 | |
FB 52 Sport |
| 1,0 | |
E 42 Volkshochschule Aachen |
| 0,5 | |
E 49 Kulturbetrieb | 1,0 |
| |
| 24,5 | 21,5 | |
| FB 11 Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie | 9,5 | 0,5 |
Dezernat V | FB 17 Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit | 1,0 | 4,0 |
FB 36 Umwelt | 1,0 |
| |
FB 37 Feuerwehr und Rettungsdienst | 23,0 | 2,0 | |
E 18 Aachener Stadtbetrieb |
| 1,0 | |
| 34,5 | 7,5 | |
Dezernat VI | FB 02 Wirtschaft, Wissenschaft und Europa | 3,5 | 7,0 |
FB 23 Immobilienmanagement | 2,5 |
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FB 56 Wohnen, Soziales und Integration | 12,0 | 3,5 | |
E 26 Gebäudemanagement | 3,5 |
| |
| 21,5 | 10,5 | |
| Summe | 133,5 | 43,0 |
| Mehrstellen | 90,5 |
III. 2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenbereichen:
Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenarten:
Bei den 48,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
- 3,0 Stellen für Mitarbeiter*in (Außendienst), BA 1 bis BA 6
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Geschäftsstelle, FB 01
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Stadt der Zukunft, FB 01
- 2,0 Stellen für Sachbearbeitung City-Management, FB 01
- 0,5 Stelle für Sachbearbeitung Digitalisierungsprojekt „ehrenamtinteraktiv“, FB 01
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Behördeninformationssystem (BIS), FB 12
- 1,5 Stellen für Sachbearbeitung Online Redaktion, FB 13
- 0,5 Stelle für Sachbearbeitung Fördermittel, FB 60
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung „Shared Mobility“, FB 61
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Digitalisierung Verkehrssysteme, FB 61
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Straßenverkehrsbehörde und Sondernutzungen, FB 61
- 1,0 Stelle für techn. Sachbearbeitung Stadtgestaltung und -erneuerung, FB 61
- 1,0 Stelle für techn. Sachbearbeitung Steuerung Großprojekte, FB 61
- 10,5 Stellen für (techn.) Sachbearbeitung zur Umsetzung des IKSK, FB 61 und FB 02
- 2,0 Stellen für Assistenz der Abteilungsleitungen, FB 45
- 1,5 Stellen für Schulpsychologe*in, FB 45
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Bildungskoordination, FB 45
- 1,0 Projektstelle für Sozialarbeiter*in Frühe Hilfen, FB 45
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Museumsverwaltung Ludwig Forum, formaltechnisch, E 49
- 1,0 Stelle für techn. Sachbearbeitung Grünplanung und -bau, FB 36
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Forschungsmanagement, FB 37
- 0,5 Stelle für Sachbearbeitung Switch, FB 02
- 2,0 Stellen für Sachbearbeitung Regionalentwicklung/ Strukturförderung, FB 02
- 0,5 Stelle für Sachbearbeitung Gewerbeflächenmanagement, FB 02
- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Wohnraumschutzsatzung, FB 56
- 1,0 Stelle für Sozialarbeiter*in Übergangswohnen Kooperation mit Alexianer Krankenhaus Aachen,
FB 56
- 9,0 Projektstellen für Landesprojekt „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM), FB 56
III. 3 Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 133,5 neuen Stellen und der sonstigen Bedarfe, die sich hauptsächlich aus der Verlängerung bzw. Wegfall von kw-Vermerken ergeben, wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2020/2021 ermittelt und belaufen sich in 2022 auf insgesamt 9.184.800 € Ausgehend von den realistisch einzuschätzenden tatsächlichen Stellenbesetzungen sind die Kosten 2022 pauschal um 50 Prozent gekürzt worden, soweit es sich nicht um Planstellen handelt, die bereits unterjährig in 2021 eingerichtet oder aus sonstigen Gründen vorzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben wurden. Ebenso sind Planstellen mit der Fallkonstellation „Verlängerung oder Wegfall von kw-Vermerken“ ausgenommen, da diese Stellen in der Regel bereits besetzt sind. Drittmittel finanzierte Projektstellen sind von der Kürzung grundsätzlich nicht betroffen.
Von den o.a. Gesamtkosten entfallen 7.564.700 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 1.620.100 € beziehen sich auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind. Bei den Projektstellen gilt, dass deren Personal- und Sachaufwand vollständig durch die Fördermittel gedeckt und - je nach Förderquote - durch einen Restanteil aus genehmigten Haushaltsmitteln einschließlich Finanzplanung der betreffenden Organisationseinheiten gesichert ist.
Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (= Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat ergibt sich aufgrund der Stelleneinrichtungen und der Verlängerung bzw. Streichung von kw-Vermerken eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 4.930.100 € im Jahr 2022. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag zwangsläufig, weil die aus der prozentualen Kürzung in 2022 resultierende Verbesserung entfällt.
Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in verschiedenen Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und sonstigen Mehrerträgen in Höhe von kalkulierten 1.482.400 € in 2022 gegenüber. Entsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 4.930.100 € auf 3.447.700 €.
Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV (3.447.700 €) beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2022 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen in Höhe von 215.410.700 € auf 1,6 Prozent. Aufgrund der Ansatzkürzungen für die neu einzurichtenden Stellen wird eine einmalige Verbesserung im Haushaltsjahr 2022 im Vergleich zum Folgejahr in Höhe von rd. 3,37 Mio. € erzielt. Entsprechend erhöht sich der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in 2023 auf 3,13 Prozent.
Darstellung des finanziellen Bedarfes 2022 für die 133,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (9.184.800 €):
Nachfolgend ist die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Deckung bzw. Refinanzierung dargestellt. Bei den haushaltsneutralen Verlagerungen handelt es sich nahezu ausschließlich um etatisierte Sachkosten für den Kita- Ausbau. Sofern der Ausbau städtische Einrichtungen betrifft, sind für den notwendigen Personalzuwachs die entsprechenden Mittel aus dem Sachkostenetat des FB 45 in den Personalkostenverbund zu verlagern.
Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:
Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass die überwiegende Zahl der Stellen refinanziert ist.
IV. Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal
IV.1 Allgemeines
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Beamt*innen insgesamt sowie für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung, mit Ausnahme von Drittmittel finanziertem Personal (= Sonstige Beschäftigte), werden von FB 11 zentral veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund (PKV).
Die dem Sachkonto 50190000 zugeordneten Personalaufwendungen für „Sonstige Beschäftigte“ werden von den jeweils zuständigen Organisationseinheiten angemeldet bzw. eingeplant. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten, die gesondert im Haushalt über 4-er PSP-Elemente abgebildet und für die ab einer Projektdauer von einem Jahr Planstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden im Sachkonto 50190000 beispielsweise auch die Personalaufwendungen für Brandwachen, Schulweghelfer, Honorarkräfte oder für Aushilfspersonal bei Wahlen veranschlagt.
In den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind die Personalaufwendungen für die dort tätigen Beschäftigten und Beamten veranschlagt. Da die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen keine Personalhoheit bezüglich der dort eingesetzten Beamten und Beamtinnen haben, werden diese im städtischen Stellenplan geführt und kostenmäßig dem Personalkostenverbund zugeordnet. Im Gegenzug erstatten die Eigenbetriebe den entstandenen Personalaufwand in voller Höhe an den städtischen Haushalt.
IV. 2 Personalkostenverbund 2022
Für das Haushaltsjahr 2021 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf rd. 271,75 Mio. €. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2022 erfolgte zunächst die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen für den Personalkostenverbund in Höhe von insgesamt 277,24 Mio. € für das Jahr 2022, davon 219,89 Mio. € für Personalaufwendungen.
Nachfolgend sind auf der Grundlage des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2020 und der Prognose 2021 die Planansätze für die Dienstbezüge Beamte und Entgelte Beschäftigte einschl. der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung zusätzlich zu der bestehenden Bedarfsanpassung um insgesamt weitere 4,0 Mio. € gekürzt worden. Im Übrigen entfällt der ursprünglich ab 2022 vorgesehene jährliche Abbau in Höhe von 1,0 Mio. € der seit 2020 bereits eingerechneten Bedarfsanpassung in Höhe von ebenfalls 4,0 Mio. €.
Ebenso erfolgten Anpassungen bei den Pensionsrückstellungen, die im Einzelnen noch näher erläutert werden. Infolgedessen beläuft sich der Gesamtbedarf für den PKV 2022 auf 265,02 Mio. €. Hiervon entfallen auf Personalaufwendungen 215,41 Mio. €. Die finanziellen Bedarfe für die neuen Stellen der 1. Lesung sind hierin noch nicht enthalten.
Die jährliche Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge, der Entgelte für Beschäftigte einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung, der Beihilfen sowie der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten und Beamtinnen erfolgt grundsätzlich mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.
Die Bezüge für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind zuletzt zum 01.01.2021 auf Grundlage der dritten und letzten Stufe des Besoldungsabschlusses 2019 um 1,4 Prozent gestiegen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe eine Erhöhung ab dem Jahr 2022 erfolgen wird. Grundsätzlich orientiert sich die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamten an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TVL), der aktuell eine Laufzeit bis zum 30.09.2021 aufweist. Die entsprechenden Tarifverhandlungen für den TVL haben im Oktober 2021 begonnen und werden im November fortgesetzt.
Für Beschäftigte sind die laut Tarifabschluss 2020 beschlossenen linearen Erhöhungen berücksichtigt. Entsprechend wurden - aufbauend auf die zum 01.04.2021 erfolgte Erhöhung um 1,4 Prozent (mindestens 50 €) - die Entgelte sowie die Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzkasse um weitere 1,8 Prozent ab dem 01.04.2022 angehoben und die prozentuale Erhöhung der Sonderzuwendung ab 2022 eingerechnet. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 31.12.2022, sodass die Folgejahre wiederum mit einem Prozent beplant werden.
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten werden zur Vermeidung von Nachbesserungen in Höhe des Ansatzes 2021 eingeplant und belaufen sich auf jährlich 18.908.400 €.
Bezogen auf die 133,5 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe ist der Personalkostenverbund nach derzeitigem Planungsstand - wie unter Ziffer III.3 bereits ausgeführt wurde - um weitere 4.930.100 € zuzüglich 646.500 € im Rahmen von haushaltsneutralen Verlagerungen (= 5.576.600 € insgesamt) aufzustocken.
Somit beträgt die Höhe der Personalaufwendungen im PKV nach dem Stand der Haushaltsanmeldung und den nachfolgenden Anpassungen sowie unter Einbeziehung des finanziellen Bedarfes für die 133,5 neuen Stellen insgesamt rd. 220,99 Mio. € (Stand 10/2021). Für sonstige Beschäftigte sind derzeit
8,64 Mio. € vorgemerkt.
Die Höhe der Versorgungsaufwendungen wurde im Rahmen der Haushaltsanmeldung zunächst mit insgesamt 57,35 Mio. € für das Jahr 2022 kalkuliert.
Bedingt durch die steigende Zahl von Versorgungsfällen ist - analog zum Vorjahr - eine zusätzliche Mitteleinplanung bei den Versorgungsbezügen in Höhe von 1,0 Mio. € jährlich vorgesehen, die im Wege der haushaltsneutralen Verlagerung aus dem SK 50110000 (Dienstbezüge) sichergestellt werden kann.
Außerdem ist aufgrund von steigenden Beihilfeaufwendungen der Planansatz um jährlich 300.000 € zu erhöhen.
Zur Vermeidung einer hohen Volatilität erfolgt bereits seit 2018 die Kalkulation der Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger*innen sowie die damit korrespondierende Ertragsposition „Auflösung von Pensionsrückstellungen“ auf Basis des Durchschnittswertes der beiden Vorjahresergebnisse. Zur Absicherung dieser Zahlen wurde erstmalig im Vorjahr eine Forecast-Berechnung für das laufende Haushaltsjahr mit dem bei der Stadt zur Berechnung der Pensionszuführungen eingesetzten Haessler-Verfahrens durchgeführt. Entsprechend ist für die Planung 2022 verfahren worden. Hierdurch ergibt sich bei den Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger*innen eine Verbesserung in Höhe von 7,74 Mio. € im Vergleich zu den Zahlen gemäß der Haushaltsanmeldung 2022. Indes verringern sich die einzuplanenden Erträge für die Auflösung von Pensionsrückstellungen um 3,84 Mio. €. Bei saldierter Betrachtung beläuft sich die Verbesserung für den Haushalt 2022 auf 3,9 Mio. €.
Die Versorgungsaufwendungen belaufen sich demnach auf insgesamt 49,61 Mio. €
Der Gesamtbedarf für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) bemisst sich unter Einbeziehung der neuen Stellen somit auf 270,60 Mio. €. Für sonstige Beschäftigte sind derzeit 8,66 Mio. € vorgemerkt.
Den Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von insgesamt 18,03 Mio. € gegenüber.
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Anmeldung Personalaufwendungen (Stand 06/2021) | 219,89 Mio. € |
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Bedarfsanpassung (alt: +1 Mio. € und neu: 4 Mio. €) | -5,00 Mio. € |
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Erhöhung Pensionszuführungen Beamte | 0,52 Mio. € |
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Anmeldung Personalaufwendungen (Fortschreibung) | 215,41 Mio. € |
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Aufstockung PKV (für neue Stellen) | 4,93 Mio. € |
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Haushaltsneutrale Verlagerungen (für neue Stellen) | 0,65 Mio. € | = 5,58 Mio. € |
Bedarf Personalaufwendungen (Stand 10/2021) | 220.99 Mio. € |
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Anmeldung Versorgungsaufwendungen (Stand 06/2021) | 57,35 Mio. € |
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Anpassung Pensionszuführungen Versorger (Forecast) | -7,74 Mio. € |
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Bedarf Versorgungsaufwendungen (Stand 10/2021) | 49,61 Mio. € |
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Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt (Stand 10/2021) | 270,60 Mio. € |
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Beim Erfordernis von finanziellen Veränderungen, die sich vorrangig aufgrund von einzelnen Stellenbedarfen für die zweite Lesung zum Stellenplanentwurf 2022 ergeben können, sind diese bis zur Einbringung des Haushaltes 2022 in den entsprechenden Veränderungsnachweisungen aufzunehmen.
In der nachfolgenden Grafik werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 insgesamt aufgezeigt, um einen Gesamtüberblick zu geben, bevor in den anschließenden Erläuterungen und Grafiken konkret auf den Personalkostenverbund (PKV) Bezug genommen wird.
Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt 2022 (377.503.600 €)
Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand unter Einbeziehung der neuen Stellen der 1. Lesung im PKV gegenüber 2021 eine finanzielle Verringerung in Höhe von 1,15 Mio. €. Bei Gesamtbetrachtung, d.h. unter Einbeziehung der angepassten Erträge für die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen ist eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 2,55 Mio. € zu verzeichnen.
Der Bedarf für die neuen Stellen im PKV in Höhe von rd. 5,58 Mio. € schließt – wie bereits ausgeführt - die haushaltsneutrale Verlagerung aus dem Sachkostenetat in Höhe von 646.500 € ein. Im Übrigen sind - wie unter Ziffer III.3 bereits ausgeführt wurde - für Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und Mehrerträge rd. 1,46 Mio. € kalkuliert worden, die in erheblichem Umfang zur Deckung des Personalaufwandes für die neuen Stellen beitragen.
Entwicklung PKV 2021 – 2022
*Bei der Darstellung der Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes PKV (=Aufwand) wird die Verschlechterung bei der ertragswirksamen Auflösung in Höhe von 3,7 Mio. € im Vergleich zu 2021 nicht abgebildet.
Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen (252.566.500 €)
IV.3 Personalkostenerstattungen
Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber Für das Haushaltsjahr 2022 sind bisher Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 52,84 Mio. € angemeldet worden. Hierin enthalten sind auch Zuweisungen (Fördermittel) in Höhe von 9,38 Mio. € für drittmittelfinanziertes bzw. sonstiges Personal, das nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen ist.
Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich demnach auf 43,46 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen (Stand 10/2021). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 19,67 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 220,99 Mio. €.
Die aus Gebühren resultierenden Erträge für Personalkosten werden nicht über eigene Sachkonten abgebildet. Grundsätzlich käme eine Aufschlüsselung der Personalkostenanteile nur bei der Kostenart für Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte der Gebührenkalkulationen nach Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), resultierend aus den Gebührensatzungen der städtischen Gebührenhaushalte der Stadtentwässerung im FB 60, des Marktwesens im FB 23 und des Rettungsdienstes / Krankentransportes im FB 37, in Betracht.
Anhand der von diesen Fachbereichen zur Verfügung gestellten Berechnungen sind, bezogen auf die o.g. Gebührenbereiche, insgesamt Personalkostenanteile in Höhe von rd. 5,55 Mio. € bei der Gebührenkalkulation 2021 berücksichtigt worden. Da die Anpassungen bezogen auf den Gebührenbereich des FB 37 für den Haushalt 2022 final erst im Rahmen der Veränderungsnachweisungen erfolgen werden, liegen zurzeit noch keine validen Planzahlen für das nächste Jahr vor.
V. Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)
V.1 Planstellenentwicklung
Der Stellenplan der Stadt Aachen als Anlage zum Haushaltsplan bildet die Stellen der Beamt*innen und Tariflich Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung sowie die Stellen der Beamt*innen in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt sowie der regio iT ab. Hierzu gehören der Aachener Stadtbetrieb (E 18), das Gebäudemanagement (E 26), die Volkshochschule (E 42), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47), der Kulturbetrieb (E 49) sowie das Eurogress (E 88).
Die Tariflich Beschäftigten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt werden in den Stellenübersichten der dortigen Wirtschaftspläne geführt. Bei den Arbeitnehmer*innen der in privater Rechtsform geführten regio iT handelt es sich hingegen um kein städtisches Personal.
Nachstehend wird ein Überblick über die Gesamtstellenzahl der Stadt Aachen inklusive der Eigenbetriebe und regio iT gegeben. Die Ausweisung der Stellenzahlen der Eigenbetriebe basiert hierbei hilfsweise auf den Werten des Haushaltsjahres 2021, da die aktuellen Stellenzahlen für das Haushaltsjahr 2022 derzeit noch nicht vorliegen.
Seit 2017 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe) wie folgt entwickelt:
V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
Die aktuellen Mitarbeiterzahlen 2021 beziehen sich auf den Stichtag 01.09. so dass die Neueinstellungen der Beamtenanwärter*innen sowie Auszubildenden enthalten sind.
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Gesamtverwaltung (Allgemeine Verwaltung und Eigenbetriebe):
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Allgemeine Verwaltung:
V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aus der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ab 2017 ersichtlich. Der erstmalige Einsatz der neuen Heubeck-Richttafeln 2108G im Haushaltsjahr 2019 führte zu einem erheblichen Anstieg bei den Pensionszuführungen für Versorger und hat auch in 2020 den Gesamtaufwand für den Personalkostenverbund entsprechend erhöht. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger*innen zum Teil durch die ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen gedeckt sind.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird laut Forecast-Berechnung ein dezimierter Anstieg bei den Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger*innen prognostiziert, der - wie bereits unter Ziffer IV.2 ausgeführt - auch Auswirkungen auf den PKV im Haushaltsplanentwurf 2022 hat.
VI. Kennzahlen
VI.1 Beamtenquote
Die Beamtenquote stellt den prozentualen Anteil der Beamtinnen und Beamten zur gesamten Mitarbeiterzahl (ohne Auszubildende und Anwärter*innen) dar.
Beamtenquote (in Prozent) Allgemeine Verwaltung zum Stichtag 31.12.:
Beamtenquote (in Prozent) Gesamtverwaltung zum Stichtag 31.12.:
VI.2 Versorgungsempfänger*innen
Die Zunahme an Versorgungsfällen korrespondiert mit den seit Jahren steigenden Versorgungslasten unabhängig von den jährlichen Besoldungsanpassungen. In 2021 ist im Vergleich zu den Vorjahren von einem geringeren Anstieg bei der Zahl der Versorgungsempfänger*innen auszugehen.
Anzahl Versorgungsempfänger*innen:
Laufender Versorgungsaufwand:
VI.3 Personalintensität
Die Personalintensität ist eine Kennzahl aus dem NKF-Kennzahlenset und wird im Vorbericht des Haushaltes abgebildet. Sie stellt den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Für die Entwicklung der Personalaufwendungen ist maßgeblich die Aufgabenwahrnehmung von personalintensiven Dienstleistungen wie im FB 37 und FB 45-Kitabereich sowie die Erledigung in Eigenleistung statt Vergabe an Fremdfirmen verantwortlich. Der Wert für das Jahr 2022 wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ermittelt und bekannt gegeben.
VI.4 Personaldeckungsquote
Eine Herausforderung ist es, in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels, die benötigten Stellen auch mit geeigneten Mitarbeiter*innen zu besetzen. Mit der am 17.05.2018 verabschiedeten nachhaltigen Strategie zur Personalgewinnung und -bindung begegnet die Stadtverwaltung dieser Herausforderung aktiv. Trotz Erhöhung der insgesamt zu bewirtschaftenden Stellen und einer Zunahme der demografisch bedingten Abgänge konnte die Besetzungsquote im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden:
30.06.2020 | 30.06.2021 |
Die Stellen der Personalreserve (Inaktive, Vermittlung, Demografie, Teilhabechancengesetz) sind in dieser Auswertung nicht enthalten, da diese Sonderzielsetzungen folgen und nicht der üblichen allgemeinen Bewirtschaftung unterliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
| x |
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| |||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
|
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| ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
nachrichtlich:
Die Kosten und Refinanzierung der Stelleneinrichtungen für den Stellenplan 2022 werden in den nachfolgenden Erläuterungen dargestellt. Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.
Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten. Aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen, die von der/dem späteren Stelleninhaber*in eingeleitet und umgesetzt werden, ist der Effekt auf die CO2-Emissionen zwar nicht als konkreter Einsparwert kalkulierbar, es kann aber auch hier von einem positiven Effekt ausgegangen werden.
Dies betrifft 29,5 Stellen (15,5 Stellenneueinrichtungen und 14,0 Verlängerung kw-Vermerk) in den Fachbereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), Klima und Umwelt (FB 36) und Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,5 kB
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