Entscheidungsvorlage - FB 02/0089/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand der im Rahmen des Ratsantragspakets Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt initiierten Projekte zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss unterstützt die weiter notwendigen Maßnahmen zur zügigen Umsetzung des Gutscheinsystems und beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Matching-Plattform für das ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ zu prüfen und zum Fortschritt aller Projekte und Maßnahmen im Bereich Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt regelmäßig kurz zu unterrichten.
 

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Erläuterungen

Sachstandsbericht zum Ratsantragspaket ‘Einzelhandel und Gastronomie‘

Mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zu TOP 6 in seiner Sitzung am 08.09.2021 wurde die Verwaltung aufgefordert, in seiner November-Sitzung über den Fortgang der einzelnen Prozesse sowie über Entwicklungen im Thema ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ zu unterrichten.

Folgende Projekte sind inzwischen bereits auf den Weg gebracht worden bzw. ihre Entwicklungen weit fortgeschritten:

-  ‘Ladenliebe‘ (im Rahmen der NRW-Fördermaßnahme ‘Sofortprogramm Innenstadt NRW‘)

-  Smart Shopping Aachen (ehem. ‘Hybrider Einzelhandel‘)

- Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks

- Gutscheinsystem Einzelhandel

- Lieferung nach Hause organisieren

 

Das Projekt ‘Ladenliebe‘, in dessen Rahmen leerstehende Ladenlokale zu deutlich reduzierten Mieten seitens der Stadt Aachen angemietet und zu einer nochmals deutlich vergünstigten Miete angeboten und weitervermietet werden, erfreut sich großer Nachfrage und entsprechender Erfolge. Seit dem operativen Start des Projektes wurden – beginnend ab dem 01.09.2021 – inzwischen sechs Ladenlokale vermietet (zum 01.09., 01.10. und 01.11.2021), für drei weitere Läden bestehen zum Zeitpunkt der Vorlagen-Erstellung – nach erfolgreicher Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und Bewerber*innen – bereits Zusagen für in Kürze zu unterzeichnende Mietverträge ab dem 15.11. und 01.12.2021 sowie ab dem 01.01.2022. Somit können innerhalb von nur 4 Monaten – bisher – insgesamt neun ehemals leerstehende Ladenlokale mit neuem Leben gefüllt werden. Die neue Nutzungsvielfalt reicht vom klassischen Modehandel über Handwerk und kreative Dienstleistung bis zu Concept-Stores sowie einer Einrichtung mit Hilfsangeboten für Migrant*innen zur Berufsorientierung mit Kinderbetreuung. Dem Angebot an bereits akquirierten freien Ladenlokalen, deren Eigentümer*innen der temporären Verringerung ihrer Mieten zugestimmt und Bewerber*innen ausgewählt haben, steht auf der Nachfrageseite eine noch größere Anzahl an Bewerbenden gegenüber. Seitens des FB 02 wird daher weiter intensiv nach in Betracht kommenden Leerständen recherchiert, Eigentümer*innen kontaktiert  um sie für eine Teilnahme an dem jetzt schon erfolgreichen Projekt zu gewinnen. Über die weitere erfolgreiche Akquise und daraus resultierende Ladeneröffnungen wird der Ausschuss regelmäßig unterrichtet werden.

 

Nach der Umbenennung des Projektes ‘Hybrider Einzelhandel‘ zu ‘Smart Shopping Aachen‘ erfolgt – nach einer zweiwöchigen Testphase und anschließenden Umsetzung des Feedbacks – die Freischaltung der Plattform für die Öffentlichkeit am 08. November. Auf der Plattform sind, Stand Ende Oktober, bereits 65 Konten von Einzelhändler*innen und Gastronom*innen angelegt. Zum Start sind u.a. folgende Funktionen verfügbar:

  • Profilverwaltung inkl. Registrierungsfunktion
  • Übergreifende Suche (Produkte, Marken, Geschäfte, Gastronomiebetriebe, sonstige Schlagworte)
  • 360°-Rundgang
  • Navigation zum Geschäft/Gastronomiebetrieb
  • Einzelhandelsspezifisch: Produktpflege, Reservieren & Abholen, Onlineterminvereinbarung, Verlinkung zum Onlineshop der Geschäfte
  • Gastronomiespezifisch: Pflege von Speisen (z. B. Menü des Tages/der Woche), Speisekartenverlinkung, Onlinetischreservierung
  • Redaktionelle Aufbereitung verschiedener Themen

 

Weitere Werkzeuge, wie zum Beispiel ein Chat und die Onlineverkaufsabwicklung werden in den nächsten Monaten, im Rahmen des agilen Entwicklungsprozesses, hinzukommen.

Im August, September und Oktober haben zudem drei Workshops zum Thema Lieferung, zur digitalen Plattform sowie zum Netzwerken im Oecher Lab stattgefunden.

Diese waren mit insgesamt 34 Teilnehmer*innen gut besucht. Am 15. November ist der letzte Workshop für dieses Jahr geplant. Das Thema wird sein: ‘Mit bewegten Bildern begeistern: So gelingen Videos zu Produkten & Co. und was es mit Instagram Reels auf sich hat!‘.

Nach einer aktiven Ansprache weiterer Kontakte durch die teilnehmenden Geschäfte selbst sowie durch FB02, konnten weitere Geschäfte und Gastrobetriebe für das Projekt gewonnen werden. Für diese wurde am 19. Oktober ein zusätzlicher Infoabend angeboten, den elf Geschäfte in Anspruch nahmen, um mehr über das Projekt zu erfahren.

Stand Juli 2021 nahmen 91 Einzelhändler*innen und 11 Gastronom*innen an den Workshops bzw. an den fünf digitalen Einkaufsbummel-Veranstaltungen im Rahmen des Projektes teil.

 

Der ‘Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks‘ startete am 15.10.2021. Der Fonds hilft bei der Abfederung der pandemiebedingten Auswirkungen auf die Aachener Innenstadt sowie die Stadtteile. Ziel ist es, Bedarfe gezielt zu unterstützen und geförderte Projekte erfolgreich umzusetzen.

Wie bereits in der Ausschusssitzung am 08.09.2021 ausgeführt, können mithilfe des Fonds folgende (Beratungs-)Dienstleistungen gefördert werden:

• (Gemeinsame) Gestaltungsmaßnahmen zur Attraktivierung eines Standortes

• Marketing- / Werbeaktionen

• Veranstaltungen

• Digitalisierungsmaßnahmen

• Schulungen zum Thema Digitalisierung

• Verbesserung von Hygienestandards

Seit dem 15.10.2021 haben lokale Verbände, Interessen-, Straßen- oder Werbegemeinschaften die Möglichkeit, einmalig bis zu 10.000 Euro Unterstützung zu erhalten. Auch nicht organisierte Unternehmen haben im Zusammenschluss mit mindestens einem weiteren, idealerweise aber mehreren Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Die digitale Antragstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Aachen (siehe: www.aachen.de/wirtschaft).

Anträge können hier zunächst bis zum 30.11.2021 eingereicht werden. Neben allgemeinen Angaben ist das Vorhaben zu beschreiben, ein Kostenüberblick zu geben sowie Angebote zu Dienstleistungen und Sachausgaben beizufügen. Schon kurz nach Veröffentlichung gab es eine große Resonanz, erste Anträge sind bis zum Tag der Vorlagen-Erstellung bereits eingegangen. Die in den nächsten Wochen hoffentlich zahlreich eingehenden Bewerbungen werden von einem Auswahlgremium gesichtet und hinsichtlich ihrer Erfolgsaussicht, Nachhaltigkeit etc. betrachtet und bewertet.

Zur Bekanntmachung des Förderprojektes wird auf eine breite Streuung von Informationen gesetzt. So wurde der Fonds z.B. in einem ‘Runden Tisch für Einzelhandel & Gastronomie‘ vorgestellt, die Dachverbände der Branchen wie MAC, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, IHK und HWK wurden informiert. Es erfolgten Pressemitteilungen sowie direkte Info-Schreiben an die Interessen-, Straßen- und Werbegemeinschaften, hinzu kam eine Kampagne über die Sozialen Medien.

Für die Umsetzung der jeweiligen Vorhaben sind sechs Monate, beginnend ab Anfang Dezember, vorgesehen. Die Umsetzung des Projektes ist in Form eines kurzen Projektabschlussberichtes sowie Fotos festzuhalten. Abschließend werden einzelne Vorhaben im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vorgestellt.  

 

Im Hinblick auf die in der vergangenen Ausschusssitzung erläuterten Problematik bezüglich der geringen Aussichten auf eine schnelle Umsetzung eines Punktesammelsystems und unter Berücksichtigung des Beschlusses hat die Verwaltung die Vorbereitung zur Umsetzung des vorgeschlagenen Gutscheinsystems vorangebracht. Wenn auch – wie bereits berichtet – mit ‘Schenk lokal Aachen‘ ein bereits funktionierendes und mit ‘Einkaufen in Aachen‘ kooperierendes Gutscheinsystem besteht, mussten doch aus vergaberechtlichen Gründen noch Vergleichsangebote eingeholt werden. Aktuell besteht dennoch Zuversicht, den Auftrag zeitnah zu erteilen und den Gutscheinverkauf voraussichtlich zum 01.12.2021 und damit noch rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft an den Start zu bringen.   

 

Hinsichtlich des Projektes ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ bestehen noch verwaltungsinterne Abstimmungsnotwendigkeiten, gleichwohl fanden bereits mit in Betracht kommenden Projektpartnern und Betreibern, z. B. von Matching-Plattformen für Lieferservices, erste Austauschtermine statt. Über den weiteren Fortgang dieses und aller genannten Projekte wird die Verwaltung regelmäßig unterrichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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