Entscheidungsvorlage - FB 36/0123/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau Brückenbauwerk Wilhelm-Pitz-Weg II (B205), Überplanmäßige Mittelbereitstellung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß §83 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2021
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2021
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Ersatzneubau Brückenbauwerk Wilhelm-Pitz-Weg II (B205)" unter dem PSP-Element 5-130101-900-02900-600-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 68.000 € bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Ersatzneubau Brückenbauwerk Wilhelm-Pitz-Weg II (B205)" unter dem PSP-Element 5-130101-900-02900-600-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 68.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme "Ersatzneubau Brückenbauwerk Wilhelm-Pitz-Weg II (B205)" unter dem PSP-Element 5-130101-900-02900-600-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 68.000 € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Aachen-Burtscheid befindet sich der Landschaftspark Gillesbachtal, der als wichtige in das Stadtgefüge hinein ragende Freifläche fungiert. Dieser „Grünfinger“ ist ein Bestandteil des Aachener Kurgebietes und verbindet u.a. Burtscheid mit dem Aachener Wald.
Geprägt wird dieser Grünzug von den öffentlichen Grünflächen, den angrenzenden, großflächigen Dauerkleingärten sowie Sportanlagen (Ludwig-Kuhnen-Stadion) als auch landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche verläuft der Gillesbach. Längs des Baches sind befestigte Wege eingerichtet worden, so dass die Anlage stark von Erholungssuchenden, Spaziergängern, Familien mit Kindern, Hundebesitzern und Freizeitsportlern genutzt wird.
Als einer der durchgängigen Wege ist der „Wilhelm-Pitz-Weg“ zu nennen, der südlich der Bahntrasse die Straßenzüge „Erzberger Allee“ und „Im Gillesbach“ verbindet und bis zum Waldfriedhof führt.
Der in dem Grünzug verlaufende Gillesbach kann auf seiner gesamten Länge insgesamt von drei Brückenbauwerken fußläufig überquert werden. Eine dieser Brücken befindet sich im Abschnitt zwischen Erzbergerallee und Branderhofer Weg auf Höhe der Zuwegung zur Luise-Hensel-Schule.
Die Verkehrssicherungspflicht dieses Brückenbauwerkes obliegt der Fachabteilung des Aachener Stadtbetriebes „Brückenbau und Unterhaltung“. Seit mehreren Jahren wurde bei den regelmäßigen Brückenprüfungen der immer schlechter werdende Zustand dieser Fußgängerbrücke festgestellt. Aufgrund der Brückenkonstruktion ist zudem kein ausreichender Durchflussquerschnitt vorhanden, um die zu erwartenden Hochwasserabflüsse aufzunehmen. Weiterhin wird der Gillesbach im Bauwerksbereich renaturiert, weshalb die Uferbereiche von Bebauungen befreit werden sollen. Aus diesem Grund ist ein Ersatzneubau in versetzter Lage vorgesehen. Im Zuge des Brückenneubaus soll die bestehende Böschungssicherung aus Granitbordsteinen instandgesetzt werden.
Das Brückenbauwerk ist als Einfeldbrücke mit einer Stützweite von 6,96 m in Stahlbauweise geplant. Auf den Stahlträgern werden Gitterrost-Elemente befestigt. Die Bauteile der beiden Geländer mit Holzlattenfüllung werden aus feuerverzinktem Stahl hergestellt.
In 2019 wurde die Entwurfsplanung und Vorbereitung der Vergabe für das Brückenbauwerk "Wilhelm-Pitz-Weg" an das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause vergeben. Zwischenzeitlich liegen die aktuelle Ausführungsplanung und die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses, sowie die dazugehörige Kostenberechnung vor.
Hiernach ergeben sich Baukosten in Höhe von ca. 110.000 €.
Im Haushalt stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-02900-600-1, 78510000 für die „Erneuerung der Brücke Wilhelm-Pitz-Weg II“ noch Mittel in Höhe von rd. 50.000 € zur Verfügung.
Der fortgeschriebene Ansatz 2021 beträgt als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 65.468,46€. Hiervon wurden bereits 15.347,84€ verbraucht, so dass noch ca. 50.000 € verfügbar sind.
Die fehlenden Baukosten, zuzüglich der Kosten für einen Sachverständigen und die Abschlussvermessung betragen rd. 68.000 €. Diese Mehrkosten müssen somit durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushalt finanziert werden.
Die hierfür erforderliche Deckung kann aus dem PSP-Element 5-130101-900-02100-300-1, 78350000 "Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen" mit einem gesperrten Ansatz von 68.242,00 € erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-130101-900-02900-600-1 Erneuerung der Brücke Wilhelm-Pitz-Weg II
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021*) | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021**) | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 65.468,46 € | 133.468,46 € | 0 | 0 | 65.468,46 € | 133.468,46 € | |
Ergebnis | 65.468,46 € | 133.468,46 € | 0 | 0 | 65.468,46 € | 133.468,46 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 68.000 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*) Fortgeschriebener Ansatz 2021 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr
**) nach beabsichtigter überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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