Entscheidungsvorlage - FB 61/0267/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Eilendorfer Straße in Aachen-BrandAntrag der CDU-BF in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 04.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die LKW-Sperrung Eilendorfer Straße in Richtung Freunder Landstraße in Höhe Im Roth gemäß Variante 1.
Der LKW-Anliegerverkehr zu den Wohnhäusern an der Eilendorfer Straße bleibt aus Richtung Freunder Landstraße gewährleistet. Der von dort kommende LKW-Durchgangsverkehr wird durch eine ergänzende Wegweisung um das Wohngebiet herum zum Gewerbegebiet Aachen-Brand geleitet.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Eilendorfer Straße stellt eine interessante Querverbindung zwischen dem östlichen Aachener Stadtgebiet (Eilendorf, Rothe Erde, Innenstadt) und den über die Freunder Landstraße erschlossenen Aachener und Stolberger Randlagen dar. Besonders in den Hauptverkehrsspitzen ist die Trierer Straße bis an ihre Grenzen belastet und stark rückstauend, sodass die Durchgangsverkehre leistungsfähige Alternativen suchen und dabei auch auf die Eilendorfer Straße ausweichen. Hierzu gehören auch anteilige Schwerlastverkehre.
Im aktuellen Beschilderungskonzept ist der Durchgangsverkehr mit LKW zwischen Freunder Landstraße und Debyestraße in beiden Richtungen verboten, der Anliegerverkehr zu den dazwischen liegenden Zielen aber erlaubt. Somit dürfen die Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes Brand (Gewerbepark Brand, Sigsfeldstraße, Im Ginster, Hermann-Löns-Straße und untere Eilendorfer Straße) sowohl von der Freunder Landstraße als auch von der Debyestraße über die Eilendorfer Straße bzw. Nordstraße anfahren und auch von ihren Betrieben in beide Richtungen wegfahren. Eine weitere interne Ausfahrsperre, wonach die Gewerbebetriebe nur in Richtung Nordstraße / Debyestraße wegfahren dürfen, besteht nicht. Hierauf hat die Straßenverkehrsbehörde bisher bewusst verzichtet, weil z.B. für die dortigen Betriebe Fahrten zu Kunden aus dem Freunder und Stolberger Raum über die Debyestraße, Trierer Straße und Freunder Landstraße sowie anschließend zurück mit erheblichen Zeitverlusten und weiteren Fahrtwegen verbunden wären. Mittlerweile hat allerdings die Verkehrsbelastung auf der Eilendorfer Straße sowohl im PKW-Verkehr als auch mit LKW so stark zugenommen, dass diese Position zu überdenken ist.
Hierbei sind 2 Varianten denkbar:
Variante 1: Sperrung der Eilendorfer Straße für den LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ab Im Roth (Beginn der Tempo-30-Zone) und Zulassen des LKW-Anliegerverkehrs aus Richtung Freunder Landstraße
Derzeit ist der LKW-Durchgangsverkehr an der Freunder Landstraße sowie an der Nordstraße / Debyestraße per Beschilderung untersagt. Der Anliegerverkehr ist hiervon ausgenommen. Als Anlieger ist der Verkehr einzustufen, dessen Fahrziel innerhalb des für den Durchgangsverkehr gesperrten Gebietes und nicht hinter der Sperrung aus Gegenrichtung liegt.
In der Variante 1 schlägt die Verwaltung vor, am Mast mit dem vor Kurzem aufgestellten Zone-30-Schild vor Einmündung Im Roth ein LKW- Durchfahrverbot ohne Freigabe für den Anliegerverkehr zu ergänzen. Gleichzeitig wird an der Einmündung Nordstraße / Debyestraße die LKW-Sperrbeschilderung modifiziert. Der Linienverkehr ist von der Sperrung durch Zeichen 253 StVO nicht erfasst. Hierdurch wird der Anliegerbegriff für die Freigabe an der Freunder Landstraße auf das Teilstück zwischen Freunder Landstraße und Im Roth reduziert und der Schwerlastverkehr aus Richtung Freunder Landstraße zum Gewerbegebiet Brand darf nicht mehr durch die Eilendorfer Straße „abkürzen“. Es bleibt nur noch das Erreichen der Wohnhäuser an der südlichen Eilendorfer Straße gestattet. Der Quellverkehr aus Richtung Gewerbegebiet Brand darf ebenfalls nicht über die Eilendorfer Straße zur Freunder Landstraße durchfahren.
Da die LKW-Verkehre aus Richtung Freunder Landstraße aber beim Abbiegen in die Eilendorfer Straße nicht erkennen können, ob sein Ziel noch innerhalb des Anliegerbegriffs liegt, will die Verwaltung an dieser Ecke und fortführend unter dem Tabellenwegweiser Freunder Landstraße / Ecke Trierer Straße 2 Zielfelder zum Gewerbegebiet Brand / Eilendorf über die Trierer Straße ergänzen.
Die Polizei wäre für die Kontrolle des LKW-Durchgangsverkehrs zuständig, lehnt solche Kontrollen wegen der bei Freigabe des Anliegerverkehrs sehr personalintensiven Einsätze (quasi Verfolgungsfahrten, um garantieren zu können, dass der LKW-Fahrer nicht innerhalb dieses Straßenabschnitts einen Mitarbeiter absetzt bzw. aufnimmt oder einen Brief einwirft) in der Regel ab.
Variante 2: Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße zwischen Im Roth (Beginn Tempo-30-Zone) und Freunder Landstraße in beiden Richtungen für den LKW-Verkehr ohne Zulassung des Anliegerverkehrs
Hier gilt das zu Variante 1 Gesagte sinngemäß. Allerdings ist aus beiden Fahrtrichtzungen auch der LKW-Anliegerverkehr untersagt. Dies würde eine polizeiliche Kontrolle erleichtern und LKW-Fahrer können auch keine Ausreden geltend machen, weswegen sie in die gesperrte Eilendorfer Straße hineingefahren sind. Allerdings bedeutet das auch, dass auch die im zukünftig gesperrten Teilstück wohnenden Anwohner und Firmen selbst nicht mehr über die Eilendorfer Straße an den Sperrbeschilderungen vorbei heimfahren können (keine Freigabe für Anlieger!). Die dortigen Ziele sind dann nur noch legal über die Kolpingstraße bzw. Ellerstraße und Erberichshofstraße zu erreichen. Inwieweit die LKW-Verkehre bei Beachtung des restriktiven LKW-Verbotes auf der Eilendorfer Straße konsequent auf der ausgeschilderten Umleitung Freunder Landstraße / Trierer Straße / Debyestraße / Nordstraße bleiben oder vielleicht ihren Navis folgend Abkürzungen durch das Wohngebiet suchen, bleibt abzuwarten.
Handlungsbedarfe aus dem Lärmaktionsplan
Das Vorhaben die Eilendorfer Straße für den LKW- Durchgangsverkehr in südlicher Richtung ab Einmündung "Im Roth", da hier die Wohnbebauung beginnt, zu untersagen, liegt im Sinne der Lärmaktionsplanung der Stadt Aachen und wird deshalb vom Fachbereich Umwelt ausdrücklich befürwortet. Der Lärmaktionsplan macht sich zur Aufgabe, die Wohnbevölkerung vor Umgebungslärm zu schützen, und empfiehlt dies unter anderem durch
Maßnahmen wie Bündelung und Verlagerung von Durchgangsverkehren auf die Haupttrassen, um die untergeordneten Straßen nicht zu belasten und die dort lebenden Menschen vor Verkehrslärm zu schützen.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die einseitige LKW-Sperrung aus Richtung Im Roth und die Beibehaltung der Freigabe für den Anliegerverkehr aus Richtung Freunder Landstraße (Variante 1). Ansonsten müssten die örtlich weiterhin auftretenden Anliegerverkehre mit Fahrzeugen über 3,5t andere Anfahrwege durch das Wohngebiet Kolpingstraße / Ellerstraße / Nordstraße und die Erberichshofstraße suchen, um zu ihren Häusern an der südlichen Eilendorfer Straße zu kommen. Diese Zufahrten sind besonders für Materiallieferungen z.B. bei Umbauten und Umzügen schwer zu finden und belasten zusätzlich die Wohngebiete an den Ausweichstrecken.
Für die Beschilderungsmaßnahmen ist mit Kosten i.H.v. rd. 2.500 € zu rechnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1 Beschilderung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-970-4 Beschilderung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|