Entscheidungsvorlage - E 26/0058/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 634.401.167,71 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 12.334.057,42 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2020 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 634.401.167,71 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 12.334.057,42 Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsauschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2020 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 weist zum 31.12.2020 eine Bilanzsumme von 634.401.167,71 Euro (Vorjahr: 639.213.433,18 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 12.334.057,42 Euro (Vorjahr:  - 11.768.562,13 Euro) aus.

 

Der Betrieb schließt auch in 2020 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2020 ein planmäßiger Verlust in Höhe von  -12,359 Mio. Euro (Vorjahr:  -11,9 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 25.000 Euro (Vorjahr: 131.000 Euro) niedriger aus.

 

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 19,7 % (Vorjahr: 21,5 %), die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 38,3 % (Vorjahr 39,7 %) und die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote 85 %.

 

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2020 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 eine Verrechnung der Verluste aus 2015 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

 

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2020 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2016 bis einschließlich 2020 von insgesamt 45.030.596,68 Euro (Vorjahr: 45.000.382,20 Euro).

 

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt NRW vom 06.10.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2020 geprüft und mit Datum vom 30.09.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Abschlussbericht wird der Gemeindeprüfungsanstalt NRW durch die Mittelrheinische Treuhand zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.

 

Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

 

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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