Kenntnisnahme - E 26/0061/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
„Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten“ – Handreichung des Deutschen Städtetages vom Juli 2021 zum ressourcenschützenden Bauen in Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Kenntnisnahme
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30.11.2021
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21.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Bauwesen – einschl. des öffentlichen Bauens - hat sich global als Problembranche erwiesen:
Denn
70 % des Flächenverbrauchs, | |
60 % des Abfallaufkommens, | |
50 % der Rohstoffentnahme, | |
40 % des Energieverbrauches und über | |
• 30 % des CO2-Ausstoßes |
sind direkt auf Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zurückzuführen. Damit ist das Bauwesen
Hauptverursacher der nun zu lösenden Herausforderungen.
Der Gebäudesektor ist gefordert, seine Emissionen von 118 Mio. t CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 67 Mio. t 2030 zu reduzieren.
Das bedeutet eine weitere Reduzierung in Höhe von ca. 43 %. Während zwischen 1990 und 2019, also in knapp 30 Jahren, eine CO2-Reduktion von ca. 41 % gelungen ist, beträgt der Zeithorizont des neuen Ziels lediglich zehn Jahre. Die erforderlichen Anstrengungen sind daher enorm – die Anstrengungen müssen dem Grunde nach mindestens verdreifacht werden. Hierauf wird auch das kommunale Bauwesen reagieren müssen.
Das erfordert ein neues Verständnis beim Bau und Betrieb öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen, die Erstellung verbindlicher Sanierungsfahrpläne und eine Umstellung auf die Betrachtung der gesamten Lebenszykluskosten von öffentlichen Bauvorhaben.
Für die Entscheidungen zwischen Bestandserneuerung, Bestanderweiterung und Neubau wird
eine veränderte Strategie verfolgt werden müssen – die der Suffizienz im Bauwesen.
Diese für die öffentliche Baupraxis gar nicht unbedingt neue Suffizienz-Strategie wird Be-
standserhalt und -erneuerung höher gewichten als und genauso honorieren müssen wie
Bestandserweiterung oder Neubau.
Daraus folgt, dass es eine Entscheidungskaskade geben muss: Diese sieht in der
1. Stufe Bestandserhalt und -erneuerung vor. Erst wenn die objektiv nachgewiesenen funktionalen, energetischen und gestalterischen Anforderungen nicht mehr im erneuerten Bestand erfüllt werden können, wird es in einer
2. Stufe um eine Bestandserweiterung gehen können. Und erst, wenn auch eine Bestandserweiterung den genannten Anforderungen nicht genügen sollte, kann in einer
3. Stufe in Zukunft ein Neubau als „ultima ratio“ stehen.
Die Entscheidungen zwischen Bestandserhalt und -erneuerung, Bestandserweiterung und Neubau werden sich auch an messbaren Parametern und verbindlichen Zertifizierungsmethoden orientieren müssen. Hierzu müssen stets Mehrfachnutzungen öffentlicher Liegenschaften angestrebt werden.
Die Beiträge, die das nachhaltige, suffiziente Bauen für die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Weltgemeinschaft leisten kann, sind erheblich.
Für die kommunale Planungs- und Baupraxis ergeben sich hieraus eine Reihe von Fragestellungen.
Diese will die Handreichung des Deutschen Städtetages beantworten helfen.
Empfehlungen des Deutschen Städtetages:
1. Die Städte sind für mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen im Baubereich verantwortlich. Damit kommt dem kommunalen Bauwesen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 / 2045, des Ressourcenschutzes und der Suffizienz im Bauwesen besondere Bedeutung zu.
2. Bund und Länder sind finanziell und regulatorisch gefordert, die Handlungsfähigkeit der Städte zu stärken. Dies ist zentrale Voraussetzung, um die Ziele zum nachhaltigen und suffizienten Bauen umsetzen und damit einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten zu können.
3. Möglichkeiten zur Bestandspflege und -erneuerung zu nutzen. Bestanderweiterungen und insb. Neubau bedürfen besonderer Begründung. Für öffentliche Liegenschaften sind grundsätzlich Mehrfachnutzungen anzustreben, damit öffentliche Mittel effektiv eingesetzt werden. Bund und Länder sind gefordert, ihre Förderrichtlinien an den Nachhaltigkeits- und Suffizienzgrundsätzen auszurichten und Bestandserhalt und -verbesserung mindestens so stark zu fördern wie Neubau.
4. Das Planen und Bauen ist nachprüfbar nachhaltig, suffizient, innovativ und qualitätvoll zu organisieren, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Bauherrin zu stärken. Hierfür sind „Lowtech“-Lösungen mindestens in gleichem Umfang wie „Hightech“-Lösungen geeignet. Zudem muss zügig auf erneuerbare oder wieder genutzte Baustoffe umgestellt werden, um CO2-Einspar-potentiale zu nutzen.
5. Vergaben im Bauwesen müssen nicht mehr am Preis orientiert werden. Alle Möglichkeiten des Vergaberechts sind zu nutzen, um Bauleistungen anhand von Nachhaltigkeits- und Suffizienzkriterien zu vergeben.
6. Die Lebenszykluskosten sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und der Kosten-Nutzen-Analyse mit zu berücksichtigen. Entsprechend sollten diese Kennzahlen und Analysen durch zusätzliche Instrumente Eingang in das öffentliche Haushaltswesen finden.
7. Eine hohe Bau-, Planungs- und Prozesskultur genießt besondere Bedeutung. Zudem kann die Anwendung von geeigneten digitalen Instrumenten und Verfahren Bestandteil einer hohen Bau-, Planungs- und Prozesskultur sein und zu mehr Nachhaltigkeit und Suffizienz beitragen.
Während des Ausschusses wird eine Präsentation zur Handreichung des Städtetags erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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