Kenntnisnahme - FB 61/0276/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nicht erforderlich sind, zur Kenntnis. Sie nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass eine flächendeckende Abpollerung der Gehwege nicht zielführend ist, sondern durch die Verwaltung konkret benannte Stellen geprüft und entsprechend des Ergebnisses abgepollert werden können. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion beantragt langfristige Lösungen zur Einhaltung der StVO in Vetschau. Die Regeln der StVO würden in der Ortslage Vetschau durch die Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten, was sich durch zu schnellem, rücksichtslosem Fahren und Befahren der Gehwege zeigen würde.

 

Die Verwaltung solle langfristige Maßnahmen aufzeigen und darüber hinaus auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen prüfen, da die mögliche Sperrung der Brücke an der Horbacher Straße in Richterich ohne große Vorlaufzeit zu einer Verkehrsumleitung über Vetschau und dadurch zu einer weiteren Verschärfung der Verkehrssituation führen könne.

 

Örtliche Gegebenheiten und Geschwindigkeitserhebungen

In der gesamten Ortslage Vetschau gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Ausgewiesen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch eine Tempo 30-Zonen-Beschilderung.

 

In der Vergangenheit wurden die Fahrgeschwindigkeiten bereits durch Anwohner*innen bemängelt. Daraufhin wurde im Zeitraum vom 15.01.2016 bis zum 19.01.2016 eine Verkehrserhebung auf Höhe der Laurensberger Straße 88 durchgeführt. Die Erhebung erfolgte verdeckt, um objektive Verkehrsdaten zu erhalten.

Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass 85% aller erfassten Fahrzeuge nicht schneller als 37 km/h gefahren sind. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 30 km/h, im ahndungsfähigen Bereich lagen lediglich 7,7 % der erfassten Verkehrsteilnehmer*innen.

 

Die Ergebnisse ließen nicht auf eine außergewöhnlich hohe Gefahrenlage schließen, so dass weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich waren. Dennoch wurde mit dem Bezirksamt Laurensberg vereinbart, dass die Geschwindigkeitsanzeigetafel des Bezirks, die den/dem Verkehrsteilnehmer*innen die aktuelle Fahrgeschwindigkeit anzeigt und optisch bei Nichteinhaltung der erlaubten Geschwindigkeit mahnt, aufgehangen wird.

Die Tafel wurde im Zeitraum vom 10.09.2016 bis zum 24.11.2016 vor Haus 101 der Laurensberger Straße installiert. Neben der optischen Geschwindigkeitsanzeige für die Verkehrsteilnehmer werden auch sämtliche Fahrzeugbewegungen und Geschwindigkeiten erfasst und gespeichert. Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass 85% aller erfassten Fahrzeuge nicht schneller als 38 km/h gefahren sind. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 31 km/h und im ahndungsfähigen Bereich lagen insgesamt 8,7% der Verkehrsteilnehmer*innen.

 

Aufgrund des aktuellen Antrags der CDU-Bezirksfraktion wurde nochmals eine Geschwindigkeitserhebung im Zeitraum vom 14.09.2021 bis 17.09.2021 vorgenommen. Die neuen Ergebnisse zeigen keine eklatanten Abweichungen zu den bereits vorhandenen Ergebnissen. 85% aller erfassten Fahrzeuge sind nicht schneller als 38 km/h gefahren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag wieder bei 31 km/h und im ahndungsfähigen Bereich lagen 9,6% der erfassten Fahrzeuge.

 

Auch wenn es einzelne Ausreißer bei den Fahrgeschwindigkeiten gegeben hat, liegen die Gesamtwerte in einem unauffälligen Bereich. Das deckt sich auch mit den Erkenntnissen der Polizei. Auf Nachfrage hat diese mitgeteilt, dass keine aufnahmepflichtigen Unfälle in den letzten drei Jahren registriert wurden. Im Sommer 2020 wurden in Vetschau Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei durchgeführt. Bei diesen Kontrollen konnte ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen nicht festgestellt werden. Auch das monierte Befahren der Gehwege wurde nicht festgestellt, obwohl der Bezirksdienst der Polizei diesen Bereich oft befährt.

 

Im Rahmen der Behandlung des Antrags wurde die Ortslage durch die Verwaltung mehrfach befahren und das Verkehrsverhalten beobachtet. Auch hierbei konnte ein Befahren der Gehwege nicht festgestellt werden.

Aufgrund der örtlichen Situation kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Fahrzeuge im Begegnungsverkehr auf die Gehwege ausweichen.

Über weite Strecken ist der Gehweg auf der Seite der geraden Hausnummern an vorhandenen Zufahrten abgesenkt und baulich angepasst, um das Überfahren zu ermöglichen. In der Vielzahl und Breite der Zufahrten liegt auch begründet, dass in der Ortslage fast ausschließlich auf Seiten der ungeraden Hausnummern geparkt wird.

 

Änderung der Parkordnung / Absicherung der Gehwege durch Poller oder Sperrpfosten

Eine Änderung der Parkordnung, so dass zukünftig wechselseitig geparkt wird, könnte zu einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, kann aber ein mögliches Überfahren der Gehwege nicht verhindern. Die positiven Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen geben jedoch keinen Anlass, die Parkordnung zu überplanen. Aufgrund der Vielzahl der Zufahrten auf der Seite der geraden Hausnummern, wo bisher kaum geparkt wird, ist auch nicht auszuschließen, dass durch das Einführen des wechselseitigen Parkens letztendlich Parkplätze wegfallen.

 

Auf beiden Seiten der Laurensberger Straße sind die Gehwegborde nur wenige Zentimeter hoch. Ein Auffahren ist nahezu an jeder Stelle, an der nicht geparkt wird problemlos möglich. Verhindert werden könnte ein mögliches Auffahren nur durch ein großflächiges Abpollern der Gehwege (unter Berücksichtigung der vorhandenen Zufahrten).

Die Gehwegbreiten in der Laurensberger Straße betragen zwischen 1,3 m und 1,5 m. Unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zur Fahrbahn und unter Berücksichtigung der Stärke der Poller verbliebe vielfach nur eine Restgehwegbreite von 0,8 m bis 1,0 m. Die Absicherung durch Poller würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehwege führen, was hinsichtlich der vorliegenden Erkenntnisse nicht zu vertreten ist.

 

Einzelne Gehwegbereiche, die vermehrt überfahren werden, können durch Poller / Sperrpfosten gesichert werden. Die Verwaltung und der Bezirksdienst der Polizei werden zukünftig die Laurensberger Straße verstärkt hinsichtlich des Überfahrens der Gehwege kontrollieren, um besonders gefährdete Bereiche zu identifizieren. Vorschläge seitens der Anwohner werden gerne aufgenommen und geprüft. 

 

Verkehrsverlagerung durch die anstehende Brückenerneuerung – Horbacher Straße

Straßenbaulastträger der Brücke über die Horbacher Straße ist Straßen.NRW. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der Maßnahme und für die Festlegung der verkehrslenkenden und -sichernden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke liegen daher nicht bei der Stadt Aachen.

Bei einer Vollsperrung der Brücke steht als weitläufige Umleitungsstrecke die BAB 4 zur Verfügung. Im Nahbereich ist nur die Laurensberger Straße in der Lage auch größere Fahrzeuge aufzunehmen. Die weiteren Alternativen z.B. über das Stadtgebiet Herzogenrath beinhalten bauliche Engstellen, die eine Durchfahrt mit größeren Fahrzeugen nicht erlauben. Daher sind sie als Umleitungsstrecken weniger geeignet und darüber hinaus auch von der Wegstrecke länger.

Eine Festlegung der Verkehrsführung während der Bauzeit ist durch Straßen.NRW noch nicht erfolgt. Eine Umleitung über die Laurensberger Straße erscheint aber realistisch. Vermutlich wird Straßen.NRW Haltverbotsbereiche in der Ortslage anordnen, um den Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen sicherzustellen. Dies reduziert die Gefahr, dass Fahrzeuge über die Gehwege ausweichen, kann aber zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten führen. Im Rahmen der Baustellenführung ist die Stadt Aachen berechtigt, eigenständig Geschwindigkeitskontrollen in der Umleitungsstrecke vorzunehmen. Diese können kurzfristig eingeleitet werden.

Sobald Straßen.NRW mit der geplanten Brückenerneuerung beginnt und die verkehrslenkenden Maßnahmen während der Bauzeit festlegt, wird die Verwaltung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf eine sichere Verkehrsführung einwirken. Wird auf der Umleitungsstrecke eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten festgestellt, wird die Verwaltung Geschwindigkeitskontrollen veranlassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

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Ergebnis

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0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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