Kenntnisnahme - FB 45/0164/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vergabeverfahren für die Objektplaner*innen und Planer*innen der Fachdisziplinen bei den Baumaßnahmen im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9

 

Mit den nachstehenden Erläuterungen möchte die Verwaltung die Mitglieder*innen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über den derzeitigen Stand der durchzuführenden Vergabeverfahren für die Um-/Baumaßnahmen zur Wiedereinführung von G 9 informieren.

 

Im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 werden wie bereits beschlossen an vier Gymnasien Baumaßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten durchgeführt (vgl. Vorlage „Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf G 9“, die am 27.04.2021 dem ASW vorgelegt wurde, Vorlagennummer FB 45/0076/WP18). Dies sind:

- Inda-Gymnasium

- Gymnasium St. Leonhard

- Couven-Gymnasium

- Rhein-Maas-Gymnasium

 

Die notwendigen Vergabeverfahren können grob in drei Gruppen eingeteilt werden:

1.) Oberschwellige europaweite Verfahren (VgV)

2.) Angebotsbeiziehungen, teilweise mit vorgeschalteter Interessensbekundung (IBK) unter Beteiligung vom Fachbereich 60

3.) Unterschwellige Angebotsbeiziehungen mit gestreutem Bieterfeld durch E 26

Hierbei sind die zu erwartenden Honorarsummen und die Verfahrensdauer von Stufe zu Stufe fallend.

 

Zu Punkt 1 – Objektplaner*innen Architektur

 

Nach einer gewissenhaften Abschätzung der Honorarsummen für die Planungen ist zu erwarten, dass die Honorare für die Objektplanungen (Architektur) oberhalb der aktuell gültigen Schwelle für ein europaweites Verfahren liegen.

Für die Betreuung dieser europaweiten Vergabeverfahren (VgV) wurde das Büro Architektur + Projektsteuerung (Ib)² beauftragt; zur Vereinfachung des Vorgangs wurden die insgesamt vier Verfahren (Inda-Gymnasium, St. Leonhard-Gymnasium und Rhein-Maas-Gymnasium) zu einem Paket gebündelt und das beauftragte Betreuungsbüro hat ein Verfahren für jedes Gymnasium durchzuführen. Dabei bleiben die erarbeiteten Grundlagen und Bewertungskriterien jedoch identisch und die Anforderungen werden an die einzelnen Schulen angepasst.

 

Bei diesem Verfahren unterscheidet sich die Zeitschiene des Couven-Gymnasiums von der der anderen drei Gymnasien (Inda, St Leonhard und Rhein-Maas).

 

Zurzeit laufen die Teilnahmebewerbungen der Architekturbüros für das Couven-Gymnasium. Hier ist Ende November mit einem ersten Ergebnis zu rechnen sowie mit der Auswertung der Teilnahmeanträge. Im Anschluss werden die verbleibenden Büros zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Mit dem Ergebnis ist Anfang Januar 2022 zu rechnen und nach Prüfung der Angebote wird in das Verhandlungsverfahren eingestiegen. Mit dem Vorliegen des finalen Angebotes und einer Beauftragung kann Ende Januar 2022 gerechnet werden.

Bei den anderen drei Gymnasien verschiebt sich dieser Zeitstrahl um ca. 3 Wochen.

 

Zu Punkt 2 – Fachplanung Tragwerk und Technische Ausstattung

 

Nachdem die Verfahren der oberschwelligen Vergaben auf den Weg gebracht wurden, konnten die größeren Vergaben der Fachplanungen für:

- Tragwerk

- Technische Ausstattung (Elt)

- Technische Ausstattung (HSL)

in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 60 gestartet werden.

 

Hierbei handelt es sich um insgesamt 12 Verfahren für die oben angeführten Disziplinen, die sich zurzeit in unterschiedlichen Stadien befinden. Vereinzelt wurden bereits Aufträge vergeben, Vertragsentwürfe zur Abstimmung an das Rechnungsprüfungsamt verschickt bzw. bereits an die Auftragnehmer*innen zur Unterschrift versendet. Nach aktueller Übersicht kann damit gerechnet werden, dass für jede Schule und für jede Fachdisziplin verwendbare Angebote vorliegen bzw. noch eingehen und Verträge bis zum Jahreswechsel geschlossen werden können.

 

Zu Punkt 3 – Fachplanungen Außenanlagen, Brandschutz, Schadstoffe, Bauphysik und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

 

Bei dieser Gruppe werden die notwendigen Planer*innen nach Anforderung zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Hierbei werden die Angebote durch E26 eingeholt und ein Wettbewerb durch ein wechselndes Bieterfeld hergestellt.

Aktuell liegen die ersten Angebote für Brandschutz vor; parallel werden Fachplaner*innen für Bauphysik (Wärme- und Schallschutz, Raumakustik) aufgefordert.

Abschließend werden Angebote für den SiGeKo und in Abhängigkeit vom Bedarf für die Planung der Außenanlagen (z.B. Inda-Gymnasium) und zur Beurteilung von Schadstoffen (z.B. Gymnasium St. Leonhard) eingeholt.

 

Ziel ist es mit der Beauftragung der Objektplaner*innen für Architektur das gesamte Planungsteam zusammengestellt zu haben.

 

Weitere Details werden im mündlichen Vortrag seitens des zuständigen Architekten des Gebäudemanagements ergänzt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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