Kenntnisnahme - FB 45/0166/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ratsantrag der SPD gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag der SPD vom 29.06.2021 soll die Verwaltung beauftragt werden, in allen Aachener und städteregionalen Schulen, von der Grundschule über alle Schulformen bis zu den Berufskollegs, unter anderem zur Bewältigung von Pandemiefolgen bei der Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern schulformbezogene Mentoring-Programme einzusetzen.

 

Im Vorfeld sollen Angebote eingeholt und die Ergebnisse dem Schulausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

(Anlage 1)

 

  1. Recherche zu bestehenden Mentoringprogrammen

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit Informationen zu den im Antrag aufgeführten Mentoringprogrammen eingeholt.

Eine Übersicht ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage 2).

 

Dieser Auflistung ist zu entnehmen, dass sich die Programme hauptsächlich an Schüler*innen des Primarbereiches und für Schüler*innen im Übergang Schule und Beruf richten.

 

Mit „Jugend trifft Erfahrung“ (JutE) in Trägerschaft des Caritas Verbandes unterstützt die Stadt Aachen in diesem Bereich ein bereits seit über 10 Jahren etabliertes Mentoringprogramm, das sich im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt hat.

Zwischenzeitlich werden an 28 Grundschulen in der Stadt Aachen über 100 Schüler*innen individuell durch 65 Mentor*innen begleitet und unterstützt.

 

Das Programm „Rock your Life“ ist ebenfalls bereits in Aachen aktiv und unterstützt bildungsbenachteiligte Schüler*innen beim Übergang Schule / Beruf. Aktuell kooperiert der Verein in Aachen mit zwei Gesamtschulen und wird im Laufe des Schuljahres voraussichtlich 20-40 Schüler*innen der 8./9. Klassen in das Programm aufnehmen, die zwei Jahre lang von Studierenden begleitet und unterstützt werden.

 

Das Talentscouting Aachen ist ein Gemeinschaftsprojekt von RWTH Aachen und FH Aachen. Talentscouts begleiten hierbei talentierte Schüler*innen aus Familien ohne akademische Erfahrung auf ihrem Bildungsweg. Sie kooperieren mit Schulen, um begabte Schüler*innen zu identifizieren und individuell im Übergang Schule-Beruf-Studium zu unterstützen.

 

  1. Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

Neben den zuvor genannten bestehenden Mentoringprogrammen zeigt sich, dass bereits kurz nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ diverse Maßnahmen und Projekte zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen - und z. Tl. auch konkret für die Zielgruppe der Schüler*innen bei der Bewältigung von Pandemiefolgen initiiert wurden und werden.

Das große Förderpaket „Aufholen nach Corona“ setzt sich aus den folgenden Förderbausteinen zusammen und wirkt vielfältig in die Schulen hinein:

 

Säule I (Abbau von Lernrückständen)

  • Extra-Personal
  • Extra-Blick
  • Extra-Zeit
  • Extra-Geld (Schulbudgets; Schulträgerbudget; Bildungsgutscheine)

 

Säule II + III (Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- u. Jugendhilfe)

 

Säule IV (Programm Auf!leben der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS))

 

Der Aufbau des gesamten Förderprogramms wurde in der gemeinsamen Sitzung am 02.11.2021 über einen Vortrag (Anlage zu TOP 5 - FB 45/0150/WP18) vorgestellt.

 

Aktuell liegen diverse Projekte von Trägern in der Stadt Aachen aus den Fördersäulen I, II + III vor, die Angebote für Kinder und Jugendliche - und hierbei z.Tl. auch konkret für die Gruppe der Schüler*innen - initiieren.

 

Aus Fördersäule I:

Die KatHo hat ein Projekt gestartet, über das Studierendentandems außerschulische Angebote für Schüler*innen durchführen. Dies erfolgt in Kooperation mit Grundschulen sowie der Schulsozialarbeit vor Ort.

 

Das Sozialwerks Aachener Christen setzt eine Maßnahme um, die Schüler*innen dabei unterstützt, die Herausforderungen des digitalen Lernens zu meistern und ihnen Schritt für Schritt die technischen Möglichkeiten und den Umgang mit relevanten Programmen zu erklären.

 

Aus Fördersäule II:

Die Suchthilfe realisiert ein Projekt zur Prävention von exzessivem Medienkonsum für Kinder im Grundschulbereich.

 

Die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen sowie InVia e.V. kooperieren mit Schulen und bieten ein Projekt zur Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung von Schüler*innen an.

 

Zusätzlich plant die Jugendberufshilfe eine Maßnahme, um Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte Lern- und Sprachförderung anzubieten und sie bei der Prüfungsvorbereitung zu unterstützen.

Aus Fördersäule III:

Hier liegen bereits jetzt ca. 10 Anträge von Trägern vor. Über verschiedenste Maßnahmen und Projekte werden Angebote für Kinder- und Jugendliche im Bereich der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

 

Eine vollständige Übersicht der bislang eingegangenen Anträge/Maßnahmen ist beigefügt.

(s. Anlage 3)

 

Es ist zu erwarten, dass mit den für 2022 angekündigten weiteren Fördermitteln der Säulen II und III weitere Unterstützungsangebote geschaffen bzw. bestehende ausgeweitet werden.

 

Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“

Das Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ ist ebenfalls Bestandteil des o.g. Förderprogramms und läuft aktuell bis nach den Sommerferien 2022. In diesem Jahr haben bereits viele Schulen eine oder mehrere Maßnahmen über das Programm umgesetzt oder sind aktuell in Planungen. Bei Maßnahmen aus diesem Programm handelt es sich um ein- oder mehrtägige außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebot für 8-15 Schüler*innen/Gruppe. Die Maßnahmen werden außerhalb des Unterrichts und daher entweder im Anschluss oder an einem Wochenendtag bzw. in den Ferien durchgeführt. Inhalte der Kurse sind neben dem Aufholen pandemiebedingter Lerndefizite die Festigung von Basiskompetenzen, die Vermittlung von Lernstrategien, Angebote zum sozialen Lernen oder auch Angebote aus den Bereichen berufliche Orientierung und individuelle Bildungsplanung. 

(s. Anlage 4)

Es ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2022 Maßnahmen mindestens in ähnlichem Umfang wie bereits in 2021 umgesetzt werden.

 

„Extra-Geld“

Darüber hinaus erhalten alle Schulen aus dem Förderbaustein „Extra-Geld“ ein Schulbudget, das sie für schulbezogene Maßnahmen einsetzen können, um pandemiebedingte Defizite zu beseitigen, individuelle sowie passgenaue Förderprogramme einzusetzen oder auch Kooperationen mit externen Partnern einzugehen.

 

Bildungsgutscheine

Zusätzlich sollen alle Schulen Bildungsgutscheine erhalten, die bedarfsgerecht zur individuellen Förderung von festgestellten Bedarfen an einzelne Schüler*innen vergeben werden und anschließend bei externen Nachhilfeanbietern eingelöst werden können.    

 

  1. Fazit und Vorschlag der Verwaltung

Es zeigt sich, dass Verwaltung und Politik einvernehmlich von der Zielsetzung getragen sind, gerade bildungsbenachteiligte Schüler*innen in der jetzigen Phase über geeignete Maßnahmen zu unterstützen und in ihrer Bildungsbiografie zu fördern. Die Sinnhaftigkeit und der Nutzen von Mentorenprogrammen als ein wichtiger Baustein sind in diesem Sinne fachlich unbestritten und aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen.

Über das JutE Projekt verfügt die Stadt Aachen im Bereich der Grundschulen bereits über ein etabliertes und gut ausgebautes Mentoringprogramm, das in dieser Art und Weise erhalten und fortgeführt werden sollte.

 

Für die Schulen und Träger der Maßnahmen ist die Zeit der Pandemie mit vielfältigen Herausforderungen und laufenden kurzfristigen Veränderungen und Anpassungen verbunden, um den schulischen Alltag zu stemmen.

Die vielen Möglichkeiten und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ hinzukommen und deren zeitlicher Umsetzung führen dazu, dass viele neue Angebote sowie Schnittstellen zu weiteren Akteuren/ Kooperationspartnern entstehen und die Steuerungsbedarfe mit hohem Umsetzungsdruck in den Schulen aber auch bei den Trägern deutlich ansteigen.

 

Durch die verschiedenen Programmbausteine unter dem Oberbegriff 'Aufholen nach Corona' ließen sich viele Aspekte des Ratsantrags aktiv aufgreifen, so dass aus den verschiedenen Bausteinen ein gutes, adressatenorientiertes Gesamttableau zur Begleitung und Förderung der Schüler*innen auf ihrem weiteren Bildungsweg entstanden ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten zum jetzigen Zeitpunkt zunächst keine weiteren Programme an die Schulen herangetragen werden. Hier wird aufgrund der Anforderungen an eine zielgerichtete und gut gesteuerte Unterstützung, die von der Schule mit hohem Zeitdruck vorzunehmen ist, die Gefahr einer Überforderung für die Schulen und deren Kooperationspartner*innen gesehen. 

Auch ist darauf zu achten, dass die vielfältigen Angebote nicht zu einer Überforderung der Schüler*innen führen. Nach der langen Phase mit Homeschooling und zeitweiser Schulschließungen ist es wichtig, dass die Schüler*innen erst einmal wieder Stabilität und Sicherheit gewinnen. Im Fokus steht hierbei u.a. die Rückkehr in die Schule bzw. die Gewöhnung an einen geregelten Schulalltag. Neben der Wiederholung von Unterrichtsinhalten ist die Eingliederung zurück in die Klassengemeinschaft und das soziale Miteinander ebenso wichtig, um den Folgen der Pandemie zu begegnen, da das Lernumfeld eine wichtige Rolle spielt.

Hierbei ist Sorge zu tragen, dass die Schüler*innen nicht durch zu viele Inhalte und Maßnahmen überfordert werden. 

 

Die unterschiedlichen Angebote, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ bis zum Ende des nächsten Jahres umgesetzt werden, bieten eine gute Möglichkeit, die neuen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Geeignetheit auch im Sinne des Ratsantrages hin zu überprüfen.

Es wird daher vorgeschlagen die Zeit bis Ende 2022 zu nutzen, um Maßnahmen zu erproben und anschließend auszuwerten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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