Kenntnisnahme - FB 56/0133/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell zu unterstützen.

 

Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.

 

In seiner Sitzung vom 24.05.2021 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Mittel zu erstellen.

In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien zur Vergabe beschlossen.

 

Im Rahmen der Richtlinien sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

-          Zuschuss von bis zu 350 Euro zur Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)

 

-          Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch vom Zuwendungsempfänger ausgewählte Dritte (z.B. Kursangebote von Schulungsunternehmen, Vereinen, Privatpersonen)

 

-          Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch die Volkshochschule Aachen als Leistungserbringerin. Die Schulungsorte sollen in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmenden möglichst wohnortnah im Stadtbezirk angeboten werden (z.B. in Altenbegegnungszentren der Stadt)

 

Zuwendungsempfänger*innen sind alle Bürger*innen, die im Zeitpunkt der Antragstellung die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Geburtsjahrgang 1955: 65 Jahre und 9 Monate) erreicht oder überschritten haben und Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen. Die Förderung der Endgeräte ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zuwendungs-empfänger*innen entweder eine Schulung besuchen oder in geeigneter Form nachweisen, dass sie die mobilen Endgeräte sachgerecht bedienen können.    

 

Umsetzung der Richtlinie

Durch die Volkshochschule wurden ab Oktober in vier Altenbegegnungszentren entsprechende Schulungen ausschließlich für den o.g. Personenkreis angeboten. Die Kurse werden in voller Höhe aus den Mitteln des Förderprogrammes finanziert.

 

Durch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. werden an zwei Standorten ebenfalls Schulungen für ältere Bürger*innen angeboten. Hier können die Teilnehmergebühren im Rahmen der Richtlinien übernommen.

Nachdem die ersten Kurstermine feststanden, wurden kurzfristig ca. 3.500 Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration über die Fördermöglichkeiten und die Kurstermine informiert. 

 

Innerhalb weniger Tage waren alle Kursplätze bei der VHS und der AWO belegt. Für die Kurse bei der VHS sind insgesamt 123 Teilnehmer vorgemerkt. Die bisher angebotenen Kurse reichen nicht aus, diese große Nachfrage zu decken. Die VHS plant daher weitere Kursangebote. Für die Teilnahme an den Kursen der VHS ist der Besitz eines mobilen Endgerätes Voraussetzung. Daher wurden bereits 27 Endgeräte bewilligt.

 

Für die Kurse bei der AWO sind 28 Teilnehmer angemeldet. Durch die AWO werden ab Januar weitere Kurse angeboten. Hier werden erneut 28 Personen teilnehmen können.

 

Bürger*innen, die nachweisen können, dass sie bereits über ausreichende Kenntnisse zur Nutzung eines mobilen Endgerätes verfügen, wird der Zuschuss zur Anschaffung eines Endgerätes ohne vorherige Teilnahme an einem Kurs gewährt. Bereits 43 Bürger*innen haben diesen Nachweis erbracht und einen entsprechenden Zuschuss erhalten.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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