Entscheidungsvorlage - FB 45/0172/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Eigentum und die Betreiberverantwortung an den festen Einbauten und dem gestalteten Außengelände der Kindertagesstätte Händelstraße  dem Träger pro futura e.V. zu übertragen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit 2019 wird die fünfgruppige Kita Händelstraße durch den Träger pro futura betrieben.

Es handelt sich um ein städtisches Gebäude, das an den Träger vermietet wird. Bei Übergabe waren sowohl feste Einbauten vorhanden als auch das Außengelände hergerichtet. Hierfür sind der Stadt Aachen Kosten in Höhe von 123.332,81 € (51.102,66 € für das Außengelände und 72.230,15 € für die Küchen, Garderoben und Schreinerarbeiten) entstanden. Diese wurden bereits durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule getragen.

Üblicherweise würden diese Kosten dem Träger in Rechnung gestellt. Dieser könnte dann einen städtischen Zuschuss beantragen. Die eingeplante Zuschusshöhe wäre im vorliegenden Fall auch auskömmlich für die entstandenen Kosten gewesen.

 

Ein Antrag von pro futura wäre vor dem Hintergrund des vom KJA in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs für Zuschüsse an freie Träger (vgl. FB 45/0362/WP17) zu prüfen gewesen. Demnach hätte der Träger einen Zuschuss in Höhe von 78.000 € für feste Einbauten und 80.000 € für das Außenspielgelände erhalten.

 

Im vorliegenden Fall wurden die Gesamtkosten bereits durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beglichen, sodass eine Zuschussgewährung nicht mehr notwendig ist, sondern lediglich das Eigentum übertragen werden muss. Hiermit einhergehend wird die Stadt Aachen, wie sonst auch üblich, keine Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen durchführen oder notwendigen Ersatzbeschaffungen übernehmen.

 

  1. Finanzierung

Die entstandenen Kosten in Höhe von 123.332,81 € wurden 2020 aus der Position 5-060101-900-00300-300-4, 78180000 beglichen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt die Übertragung des Eigentums und der Betreiberverantwortung an den festen Einbauten und dem gestalteten Außengelände an den Träger pro futura e.V.

Hierfür gelten die gleichen Rahmenbedingungen inklusiv der Zweckbindung, wie sie  sonst üblicherweise für eine  Zuschussgewährung gelten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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