Entscheidungsvorlage - FB 45/0172/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Händelstraße – Förderung durch Eigentumsübertragung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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07.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Eigentum und die Betreiberverantwortung an den festen Einbauten und dem gestalteten Außengelände der Kindertagesstätte Händelstraße dem Träger pro futura e.V. zu übertragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Seit 2019 wird die fünfgruppige Kita Händelstraße durch den Träger pro futura betrieben.
Es handelt sich um ein städtisches Gebäude, das an den Träger vermietet wird. Bei Übergabe waren sowohl feste Einbauten vorhanden als auch das Außengelände hergerichtet. Hierfür sind der Stadt Aachen Kosten in Höhe von 123.332,81 € (51.102,66 € für das Außengelände und 72.230,15 € für die Küchen, Garderoben und Schreinerarbeiten) entstanden. Diese wurden bereits durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule getragen.
Üblicherweise würden diese Kosten dem Träger in Rechnung gestellt. Dieser könnte dann einen städtischen Zuschuss beantragen. Die eingeplante Zuschusshöhe wäre im vorliegenden Fall auch auskömmlich für die entstandenen Kosten gewesen.
Ein Antrag von pro futura wäre vor dem Hintergrund des vom KJA in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs für Zuschüsse an freie Träger (vgl. FB 45/0362/WP17) zu prüfen gewesen. Demnach hätte der Träger einen Zuschuss in Höhe von 78.000 € für feste Einbauten und 80.000 € für das Außenspielgelände erhalten.
Im vorliegenden Fall wurden die Gesamtkosten bereits durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beglichen, sodass eine Zuschussgewährung nicht mehr notwendig ist, sondern lediglich das Eigentum übertragen werden muss. Hiermit einhergehend wird die Stadt Aachen, wie sonst auch üblich, keine Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen durchführen oder notwendigen Ersatzbeschaffungen übernehmen.
- Finanzierung
Die entstandenen Kosten in Höhe von 123.332,81 € wurden 2020 aus der Position 5-060101-900-00300-300-4, 78180000 beglichen.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Übertragung des Eigentums und der Betreiberverantwortung an den festen Einbauten und dem gestalteten Außengelände an den Träger pro futura e.V.
Hierfür gelten die gleichen Rahmenbedingungen inklusiv der Zweckbindung, wie sie sonst üblicherweise für eine Zuschussgewährung gelten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |