Entscheidungsvorlage - FB 45/0173/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag zur Schaffung von 16 Ü3-Plätzen im Mattschö-Moll-Weg (Kita Pusteblume, Schillerstraße 10)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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07.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag aus dem
5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 oder dem 4. Landesprogramm NRW 2025 für die Aus- und Umbaumaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen in der Tageseinrichtung Schillerstraße 10 zu stellen und damit die Schaffung von 16 neuen Ü3-Plätzen zu fördern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und des Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß der Beschlüsse der KJA-Vorlagen „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ (FB 45/0683/WP17) vom 05.11.2019 und „Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 und 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021[…]“ (FB 45/0097/WP18) Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
2. Konkretes Projekt: Aus- und Umbau Kita Schillerstraße 10
Die Kita Pusteblume in der Schillerstraße 10 in Trägerschaft des Studierendenwerks Aachen bietet aktuell räumlich Platz für insgesamt drei Gruppen. Durch die Fördermittel sollen Aus- und Umbaumaßnahmen in der bisher vorgesehenen Auslagerungsstätte im Mattschö-Moll-Weg vorgenommen werden und die Ausstattung für 16 neu geschaffene Ü3-Plätze finanziert werden. Die Räumlichkeiten im Mattschö-Moll-Weg befinden sich zudem bereits im Eigentum des Studierendenweks Aachen. Es handelt sich hierbei um Räume im Erdgeschoss eines Studierendenwohnheimes. Die Auslagerungsstätte soll bereits jetzt für eine Vorläufergruppe genutzt werden. Die Gruppen aus der Schillerstraße 10 werden dort ausgelagert, sobald das Bauvorhaben konkretisiert wird. Ob die Räume im Anschluss für weitere Auslagerungen verwendet oder wieder zurück gebaut werden, ist derzeit noch unklar. Die Ausstattungsanschaffungen werden in die neu gebaute Kita Schillerstraße überführt und dort weiter genutzt, sodass die entsprechende Zweckbindung eingehalten wird.
Die Kita Schillerstraße 10 liegt im Sozialraum 4 (Süd West), der im aktuellen Kita-Jahr 2021/2022 Versorgungsquoten in Höhe von 62,07 % für Kinder unter drei Jahren und 82,66 % für Kinder über drei Jahren verzeichnet. Insbesondere im ü3-Bereich kann auf Grundlage dessen noch ein Ausbaubedarf bestätigt werden, die geplanten zusätzlichen Betreuungsplätze in der Schillerstraße sind in den obigen Versorgungsquoten bereits berücksichtigt. Um einem Absinken der Versorgungssituation entgegen zu wirken, wird die Realisierung der Gruppe dringend befürwortet.
3. Fördermittel
Die Programme „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und „4. Landesprogramm NRW 2025“ gewähren jeweils eine 90 % Förderung für die Baumaßnahme, ein Eigenanteil von 10 % verbleibt bei dem Träger. Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der neu geschaffenen Plätze.
Es kann bei einer Aus- und Umbaumaßnahme zur Schaffung neuer U6-Plätze ein Höchstbetrag von 15.000 € pro Platz gefördert werden, für die Ausstattung von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks je 3.500 € pro neu geschaffenem Platz. Insgesamt sollen durch die Maßnahme 16 neue Ü3-Plätze geschaffen werden. Die durch den Träger geschätzten Kosten umfassen 296.000,00 €, wodurch eine Förderung i. H. v. 266.400,00 € beantragt werden könnte. Die Summe ergibt sich aus den 16 Plätzen, für die jeweils 15.00,00€ für Aus- und Umbaumaßnahmen und 3.500,00 € für die Ausstattung gefördert werden können. Von der maximalen Fördersumme in Höhe von 296.000,00 € werden jedoch nur 90 %, also 266.400,00 € gefördert, da 10% als Eigenanteil zu erbringen sind. Den Eigenanteil zahlt der Träger der Maßnahme, im vorliegenden Fall das Studierendenwerk Aachen.
Geförderte Aus- und Umbaumaßnahmen müssen zehn Jahre, geförderte Ausstattungsmaßnahmen fünf Jahre für den Zweck der jeweiligen Förderung genutzt werden (Zweckbindung).
4. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu beauftragen,
einen Antrag auf Förderung von 16 neuen Ü3-Plätzen beim LVR zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |