Entscheidungsvorlage - E 18/0058/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

 

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2022 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2022-2026 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(ab dem 01.02.2020)

 

 

 

 

 

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten eine Transparenz und Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gewährleistet ist.

ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

 

ERTRÄGE

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2022 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 46.790 T€ (Vorjahr 46.783 T€).  Im Bereich der Straßenreinigung und Winterdienst wurde der Zuschuss um 7 T€ im Vergleich zum Vorjahr erhöht. In gebührenrelevanten Bereichen Abfallwirtschaft sowie Friedhof und Krematorium wurde der Planansatz vom Vorjahr übernommen.

 

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

Zuschuss städtischer Haushalt

In den Sparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Die Kosten des Kaufmännischen Bereichs inklusive der Technik werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vollständig vom gesamten Betrieb getragen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Betriebskostenzuschuss des städtischen Haushalts um insgesamt 1.151 T€ erhöht, so dass dort eine planerische Kostendeckung gegeben ist.

 

Der im Wirtschaftsplan verbleibende kalkulierte Fehlbedarf in Höhe von 859 T€ ist aus der all-gemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt deckt ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen werden, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

       

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.318 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD (Duales System Deutschland)

Friedhofswesen und Krematorium

40 T€

Erlöse durch den Verkauf von Grabsteinen und Metallen; Mieteinnahmen

Grün- und Freiflächenpflege

386 T€

gärtnerische Jahrespflege und Baumpflegearbeiten an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Kaufmännischer Bereich und Technik

286 T€

Gestellung Fahrzeuge und Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen der Werkstatt; Einnahmen der betriebseigenen Kantine

Straßenunterhaltung und Brückenbau

470 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

340 T€

Sonderreinigungen, Winterdienst an städtischen Objekten

 

 

Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen und Krematorium

520 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe; Erlöse durch den Verkauf von GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter), Fördergelder

Grün- und Freiflächenpflege

139 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse durch den Verkauf von GWG; Ersatz für Schäden

Kaufmännischer Bereich und Technik

179 T€

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Ersatz für Schäden

Abfallwirtschaft

248 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

Straßenunterhaltung

50 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen

Straßenreinigung

188 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

 

AUFWENDUNGEN

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Baumpflegearbeiten, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).

Personalaufwand

Die im Stellenplan dargelegte Gehaltsstruktur wird mit den unter dem Posten Personalaufwand veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt. Die Abrechnung erfolgt aufwandsgemäß anhand der entstandenen Ist-Kosten. Zum 01.01.2022 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 1.098 T€. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft.

 

Im Bereich der Personalkosten wurden absehbare Personalkostensteigerungen berücksichtigt. Der Ansatz für den Personalaufwand enthält zudem die voraussichtlich in 2022 entstehenden anteiligen Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Stellenplans.

Der Personalkostenansatz berücksichtigt wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeitenden, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeitenden in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

 

 

 

 

 

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine verursachungsgerechte und transparente Aufteilung erreicht.

 

 

 

JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -859 T€ (Planwert Vorjahr -838 T€; aktueller Forecast hierzu -422 T€) ab. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2022 besteht darin, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine weiterhin positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige Kontrolle und Prozessüberprüfung sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert und bedarfsgerecht digitalisiert werden, so dass der wirtschaftliche Einsatz aller Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Außerdem wird die Elektromobilität des Betriebes weiter gefördert, um den Verbrauch der Kraftstoffe weiter zu reduzieren und um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und zugleich wirtschaftlicher zu gestalten.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Für die Folgejahre wurde eine moderate Steigerung der Personalkosten sowie der Materialaufwendungen und Dienstleistungen berechnet.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

 

 

VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen. Für das Wirtschaftsjahr 2022 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.150 T€ festgelegt worden. Dies soll die Beschaffungsvorgänge von kostenintensiven Investitionen oder von Investitionen, die aufgrund von saisonalen Arbeiten frühzeitig im Wirtschaftsjahr beschafft werden müssen, optimieren und wirtschaftlicher gestalten.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

 

 

 

 

STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde entsprechend den Anforderungen einer qualifizierten Leistungserbringung sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer sparsamen Haushaltswirtschaft aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.

Beschäftigte

Für das Wirtschaftsjahr 2022 werden zusätzliche 15,5 Stellen im Aachener Stadtbetrieb geplant. Davon entfallen 8 Stellen auf den Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung für Personalbedarf auf den Recyclinghöfen und im Rahmen der Umsetzung des Aachener Konzepts für mehr Stadtsauberkeit. 5,5 Stellen mehr sind im Kaufmännischem Bereich geplant, davon entfallen 3,5 Stellen auf den Bereich Werkstatt, eine Stelle auf den Bereich Finanzen und Controlling sowie 0,5 Stellen für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Im Bereich Grün- und Freiflächenpflege resultieren aus der Kontrolle der Indoor-Spielgeräte des Fachbereichs 45 und erweitertem administrativem Aufwand ein Mehrbedarf von 1,5 Stellen. Durch eine Organisationsüberprüfung wurde für die Arbeiten im Krematorium ein Mehrbedarf an 1,5 Stellen festgestellt, die für das Jahr 2022 eingeplant wurden.

Auszubildende

In 2022 sieht der Stellenplan insgesamt 34 Stellen für Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb vor.

 

Reservestellen

Vorgezogenen Einstellungen zum Wissenstransfer, Nachbesetzungen wegen Leistungsminderung des Stelleninhabenden etc. wurden bisher als überplanmäßiges Personal verbucht. Ab 2022 sollen hierfür analog dem gesamtstädtischen Stellenplan 10 Reservestellen eingerichtet werden, die für solche Fälle vorgehalten werden. Besteht die Notwendigkeit für leistungsgewandeltes Personal vorübergehend neue Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, werden hierfür KW-Stellen eingerichtet, über die nachrichtlich berichtet wird. Durch diese Ergänzung des Personalstellenplans soll eine bessere Transparenz hergestellt werden.

Beamte

Beamtinnen und Beamte werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden hier nur nachrichtlich aufgeführt.

 

 

 

FINANZPLAN 2022-2026

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Analog des Vorjahres wird das betriebsnotwendige Vermögen auch in 2022 erneuert und erhalten. Der Aachener Stadtbetrieb wird in Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine eigenen Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen. Da den geplanten Investitionen 2022 in Höhe von 9.666 T€ die geplante Kredittilgung aus dem vereinbarten Darlehensvertrag von 500 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 5.257 T€, investive Zuschüsse von 30 T€ und geplante Abgänge des Anlagevermögens von 200 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z. B. durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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