Entscheidungsvorlage - FB 56/0134/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die StädteRegion Aachen hat sich um die Teilnahme des im Rahmen der Special Olympics World Games Berlin 2023 stattfindenden „Host Town Program“ beworben. Die Stadt Aachen wird sich daran beteiligen. Vorbehaltlich einer positiven Auswahlentscheidung des Auswahlgremiums wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der StädteRegion die von der Stadt Aachen konkret einzubringenden Leistungen entsprechend auszuarbeiten.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die SPD-Fraktion hat am 02.07.2021 den Ratsantrag ‚“Host Town Program“ der Special Olympics World Games 2023‘ gestellt (Ratsantrag Nr. 174/18). Der Antrag verfolgt das Ziel einer Bewerbung der Stadt Aachen als Gastgeberstadt für das „Host Town Program“ im Rahmen der Special Olympics World Games. Der Antrag wird mit der großen Strahlwirkung der Veranstaltung auf das Thema der Inklusion generell und auf die Weiterentwicklung der inklusiven Sportlandschaft im Besonderen begründet.

 

Die Special Olympics World Games

Alle zwei Jahre kommen Menschen aus aller Welt zu den Special Olympics World Games (SWOG), der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung zusammen, die im Wechsel als Sommer- und Winterspiele ausgerichtet werden.

 

Special Olympics Deutschland e.V. (SOD) ist die deutsche Organisation der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

 

Im Juni 2023 werden in Berlin die Special Olympics World Games, stattfinden. Etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Teams aus Menschen mit und ohne Behinderungen aus mehr als 170 Nationen werden an 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten teilnehmen.

 

Der gemeinsam betriebene Sport von Menschen mit geistiger und mit mehrfacher Behinderung untereinander und mit Menschen ohne Behinderung steht hier im Vordergrund. An acht Wettbewerbstagen werden rund 3.000 Trainer*innen, 12.000 Familienmitglieder sowie circa 20.000 Volunteers erwartet und im Einsatz sein.

 

Das Nachhaltigkeitsprojekt „Host Town Program“

Beim dem Nachhaltigkeitsprojekt „Host Town Program“ werden 170 inklusive Kommunen Gastgeber von internationalen Athletinnen und Athleten aus 170 Nationen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden sein und diese willkommen heißen. Ziel des Programmes ist, inklusive Strukturen in den Kommunen zu fördern, sowie die Gesellschaft zu aktivieren und nachhaltig für Inklusion zu begeistern. 

 

Die gastgebenden Kommunen gestalten den viertägigen Aufenthalt der zugewiesenen Delegation von Athletinnen und Athleten dabei nach eigenen Vorstellungen. Dies können gemeinsame Sportaktivitäten, Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten oder ein Willkommensfest sein.

 

Bewerbung der StädteRegion Aachen und Beteiligung der Stadt Aachen

Bis zum 31.10.2021 konnten Bewerbungen um eine Teilnahme am „Host Town Program“ abgegeben werden. In Folge des Ratsantrags hat die Stadt Aachen – der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) in Abstimmung mit dem Fachbereich Sport (FB 52) - im Vorfeld der Bewerbungsfrist ein Abstimmungsgespräch mit der StädteRegion - Dezernat für Soziales, Gesundheit und Digitalisierung – zur Frage einer etwaig gemeinsamen Bewerbung geführt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass eine Bewerbung gemeinsam/zentral für die Städte und Gemeinden der StädteRegion durch die StädteRegion Aachen erfolgt. Die Stadt Aachen beteiligt sich an der Planung und Umsetzung des Rahmenprogramms. So wird sie sich beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Aachener Tourist Service (ATS) bei der Durchführung von Veranstaltungen oder auch hinsichtlich notwendiger Unterbringungsmöglichkeiten einer Delegation beteiligen. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten liegen im Bereich der Bereitstellung von städtischen Sportstätten.

 

Die StädteRegion Aachen hat die Bewerbung am 28.10.2021 eingereicht. Ein Auswahlgremium von Special Olympics Deutschland und weiteren Beteiligten wird nach der Sichtung aller Bewerbungen die Auswahlentscheidung treffen. Die Bekanntgabe der Entscheidung soll im Laufe des Monats Dezember 2021 erfolgen. Bei Auswahl der StädteRegion Aachen als „Host Town“ wird diese daher zu Jahresanfang 2022 mit der Stadt Aachen und ggf. weiteren an der Mitwirkung Interessierten in die weitergehenden Planungen einsteigen. 

 

Der Ratsantrag Nr. 174/18 der SPD-Fraktion gilt damit als behandelt.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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