Kenntnisnahme - FB 37/0008/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nachfolgend nimmt der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst Stellung zu den mit Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2021 gestellten Fragen:

 

  1. Welche organisatorischen Vorkehrungen hat die Stadt Aachen im Hinblick auf die Bewältigung von katastrophalen Naturereignissen wie Hochwasser, Dürre, Erdbeben, Orkane usw. getroffen?

 

Grundsätzlich verfügt der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen im operativen Bereich über szenarienbasierte Einsatzpläne. In diesen Einsatzplänen wird dargestellt, mit welchem Gerät und Hilfsmittel (z.B. Sandsäcke) und mit welchem Personal in welcher Stärke dem jeweiligen Ereignis entgegengewirkt werden kann. Die Einsatzleitung koordiniert die erforderlichen und gebotenen Maßnahmen, ggfls. unter Einbeziehung der eingebundenen Hilfsorganisationen und/oder des Technischen Hilfswerks (THW) des Bundes. Je nach Lage ist gemäß entsprechender Dienstanweisung die Einberufung des Krisenstabs möglich, der dann jeweils administrativ-organisatorisch über die weiteren Maßnahmen (auch der operativen Einsatzleitung) befindet.

 

 

  1. Ist organisiert, dass regelmäßig die Meldungen des Deutschen Wetterdienstes zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden?

 

In der städteregionalen Leitstelle werden dauerhaft alle  eingehenden Meldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einschließlich der jeweiligen Warnstufe zur Kenntnis genommen, ausgewertet und immer unmittelbar an verschiedene operative Bereiche (Feuerwehren) in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen verteilt, um ereignisspezifisch entsprechende Vorbereitungen treffen zu können.

 

  1. Wie ist danach die Information und Warnung der Bevölkerung organisiert? Wer informiert hier wen?

 

Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde warnt hier – sofern und solange der Krisenstab nicht einberufen ist – unmittelbar die Bevölkerung auf den unterschiedlichen Wegen wie Radio, Internet, Presse, NINA-App, KatWarn-App (mittelbar), Sirenen, zukünftig TPEG (über Navigationsgeräte) und Cell-Broadcasting (SMS).

Einhergehend mit den Informationen in die verschiedenen Führungsebenen und Fachbereiche der Stadtverwaltung wird gleichzeitig eine standardisierte Meldung an die Leitstellen der benachbarten Kreise als auch an die Bezirksregierung Köln und das Lagezentrum im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen („Sofortmeldung“) gesandt.

 

 

  1. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden zur Bewältigung solcher Naturereignisse bei der Stadt getroffen? Wer konkret koordiniert die verschiedenen Maßnahmen der verschiedenen Institutionen wie Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, beteiligte Behörden einschließlich der Information von Presse, Rundfunk und über das Internet?

 

Operativ erfolgt die Koordinierung der verschiedenen einzuleitenden und durchzuführenden Maßnahmen durch die Einsatzleitung der Feuerwehr. Bei Einberufung des Krisenstabes übernimmt dieser die Koordinierung adminstrativ / organisatorisch.

 

  1. Wie wird die betroffene Bevölkerung im Raum Aachen konkret über bevorstehende Ereignisse informiert/gewarnt?

 

Hinsichtlich bevorstehender wetterbedingter Ereignisse erfolgt dies durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) in dessen Zuständigkeit.

Warnungen und Informationen zu anderen kritischen Ereignissen (z.B. Rauchausbreitung, Trinkwasserbeeinträchtigungen, Evakuierungsmaßnahmen z.B. nach Bombenfunden) werden ebenfalls mit den unter 3. beschriebenen Warn- und Informationswerkzeugen fortlaufend an die Bevölkerung weitergegeben.

 

  1. Gibt es eine Aufstellung über das zur Rettung von Menschenleben erforderliche Equipment? (Hinweis: viele Landwirte verfügen über große Traktoren, die bei den Aufräumarbeiten an den vom Hochwasser betroffenen Gebieten wertvolle Hilfe geleistet haben).

 

Alle Ausrüstungsgegenstände sowie Einsatzmittel für die Feuerwehr Aachen und die an die städteregionale Leitstelle angeschlossenen Feuerwehren sind im Einsatzleitrechner hinterlegt und können jederzeit abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das System IG NRW (Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen) Geräte, Personal, Hilfsmittel und Fachexpertisen anderer Feuerwehren und Hilfsorganisationen koordiniert im Bedarfsfall auswerten und anfordern zu können. Weitere Gerätschaften, die in der Bevölkerung vorhanden und ggfs. im Ereignisfall eingesetzt werden können, sind nicht detailliert hinterlegt. Dieses wird in der Erkundungs- und Planungsphase eines Einsatzes durch die Einsatzleitung erschlossen. Eine Auflistung und die Gewährleistung der Aktualität und Einsatzbereitschaft dieser Möglichkeiten ist praktisch nicht durchführbar. Hierüber muss spontan im Einsatzfall entschieden werden. Das zu Grunde liegende Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) eröffnet in § 43 Abs. 2 auch die gesetzlichen Möglichkeiten der Heranziehung bspw. von Fahrzeugen und Geräten.

Zu weiteren mündlichen Ausführungen steht der Fachbereich Feuerwehr und Rettungswesen in der Sitzung gerne zur Verfügung.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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