Kenntnisnahme - E 18/0059/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 177/18 gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde vor dem Hintergrund des Ratsantrages der CDU-Fraktion „Ein Recyclinghof für den Aachener Norden“ vom 13.07.2021 beauftragt, zu prüfen, inwiefern im Stadtbezirk Aachen-Richterich ein provisorischer Recyclinghof eingerichtet werden kann.

Ein provisorischer Recyclinghof würde eine Annahme von haushaltsüblichen Mengen für folgende Abfallarten vorsehen:
 

  • Papier, Pappe und Karton (PPK)
  • Holz
  • Sperrgut
  • Grünschnitt
  • Metall
  • Leichtverpackungen (LVP)
  • Bauschutt
  • Flachglas
  • Elektroaltgeräte
  • Altkleider
  • Altglas

 

Neben den für die einzelnen Abfallarten vorzuhaltenden Containern (jeweils 36 m³) verfügt ein provisorischer Recyclinghof zudem über notwendige Verkehrs-, Rangier- und Parkflächen sowie einen Sanitärbereich und Sozialraum für die eingesetzten Mitarbeiter*innen. Aus den aufgeführten Anforderungen ergibt sich eine Mindestgrundstücksfläche von 1.700 m², die für den verkehrssicheren Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes notwendig ist. Im Vergleich mit Blick auf die Größeneinordnung weist der Recyclinghof in der Kellershaustraße eine Größe von 5.500 m² auf. 

Vor dem Hintergrund der Mindestgrundstücksfläche hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur eine Prüfung der freien Grundstücke im Bezirk Richterich mit Blick auf eine Nutzung als provisorischen Recyclinghof durchgeführt. Als Ergebnis muss auch nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Richterich festgestellt werden, dass derzeit kein adäquates Grundstück für den Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes in Richterich zur Verfügung steht.

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück im Stadtbezirk Richterich und in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Flächensuche Feuerwehr und Betriebshöfe“ wird weiterverfolgt.

 


 

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Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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