Kenntnisnahme - E 18/0059/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag Nr. 177/18 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 13.07.2021Ein Recyclinghof für den Aachener Norden
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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02.12.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde vor dem Hintergrund des Ratsantrages der CDU-Fraktion „Ein Recyclinghof für den Aachener Norden“ vom 13.07.2021 beauftragt, zu prüfen, inwiefern im Stadtbezirk Aachen-Richterich ein provisorischer Recyclinghof eingerichtet werden kann.
Ein provisorischer Recyclinghof würde eine Annahme von haushaltsüblichen Mengen für folgende Abfallarten vorsehen:
- Papier, Pappe und Karton (PPK)
- Holz
- Sperrgut
- Grünschnitt
- Metall
- Leichtverpackungen (LVP)
- Bauschutt
- Flachglas
- Elektroaltgeräte
- Altkleider
- Altglas
Neben den für die einzelnen Abfallarten vorzuhaltenden Containern (jeweils 36 m³) verfügt ein provisorischer Recyclinghof zudem über notwendige Verkehrs-, Rangier- und Parkflächen sowie einen Sanitärbereich und Sozialraum für die eingesetzten Mitarbeiter*innen. Aus den aufgeführten Anforderungen ergibt sich eine Mindestgrundstücksfläche von 1.700 m², die für den verkehrssicheren Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes notwendig ist. Im Vergleich mit Blick auf die Größeneinordnung weist der Recyclinghof in der Kellershaustraße eine Größe von 5.500 m² auf.
Vor dem Hintergrund der Mindestgrundstücksfläche hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur eine Prüfung der freien Grundstücke im Bezirk Richterich mit Blick auf eine Nutzung als provisorischen Recyclinghof durchgeführt. Als Ergebnis muss auch nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Richterich festgestellt werden, dass derzeit kein adäquates Grundstück für den Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes in Richterich zur Verfügung steht.
Die Suche nach einem geeigneten Grundstück im Stadtbezirk Richterich und in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Flächensuche Feuerwehr und Betriebshöfe“ wird weiterverfolgt.
Auswirkungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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