Entscheidungsvorlage - E 18/0052/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Aufgabenübertragung der Deponie Maria-Theresia auf den ZEW hinsichtlich der Nachsorge, des Betriebes des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems und der Sanierung der Deponie Maria-Theresia
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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02.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem ZEW und der Stadt Aachen über die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems sowie die Sanierung der Deponie Maria-Theresia fortzuführen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem ZEW und der Stadt Aachen über die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems sowie die Sanierung der Deponie Maria-Theresia fortzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Die Deponie Maria-Theresia wurde im Zeitraum von 1964 bis 1985 als Hausmülldeponie der Stadt Aachen betrieben und befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath. Die Deponie verfügt über eine Gesamtfläche von 36 Hektar. Insgesamt wurden in den rund 4 Mio. m3 fassenden ehemaligen Braunkohletagebau etwa 5,4 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle eingebracht. Die Mächtigkeiten liegen zwischen 15 und 25 m.
Die Stadt Aachen ist als verantwortliche Betreiberin der ehemaligen Hausmülldeponie zur Nachsorge verpflichtet. Die Nachsorge umfasst unter anderem den Betrieb des Gaserfassungssystems und der Sickerwasserbehandlungsanlage sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen der Deponie.
Die Deponie erforderte, nicht zuletzt aufgrund ihrer Größe und ihres Alters, beim zuständigen Aachener Stadtbetrieb einen intensiven und hohen zeitlichen Betreuungsaufwand. Da der Aachener Stadtbetrieb hierbei nicht über hinreichendes operatives Personal verfügt, wurden Instandhaltungsarbeiten in der Vergangenheit bedarfsweise an Fremdfirmen vergeben. Zum 01.04.2018 wurde nach politischer Beschlussfassung die Nachsorge sowie der Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems der Deponie Maria-Theresia daher auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) mandatierend übertragen, der sich zur Aufgabenerfüllung der AWA Entsorgung GmbH bedient. Die AWA Entsorgung GmbH verfügt einerseits als Ausbildungsbetrieb auf diesem Themengebiet und andererseits aufgrund der Nachsorge für die drei weiteren Deponien im ZEW-Gebiet über entsprechend qualifiziertes Personal. Durch die Aufgabenübertragung wird seit dem 01.04.2018 die operative Nachsorge aller Deponien im ZEW-Gebiet an einer zentralen Stelle gebündelt und hierdurch entstehende Synergieeffekte genutzt.
Die Verbandssatzung des ZEW wurde entsprechend ab dem 01.04.2018 um die mandatierende Aufgabenübertragung der Nachsorge sowie des Betriebes des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems der Deponie Maria-Theresia in Anlage 2 erweitert.
Vertragslaufzeit und Bewertung der Aufgabenübertragung
Mit den Beschlüssen des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb vom 07.12.2017 sowie des Rates der Stadt Aachen vom 07.02.2018 wurde die Aufgabenübertragung zum 01.04.2018 zunächst für 5 Jahre auf den ZEW übertragen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der 5 Jahre gekündigt wird. Die Frist zur Kündigung läuft am 01.04.2022 aus. Vor einer Verlängerung der Vereinbarung hat gemäß politischer Beschlussfassung eine Neubewertung der Synergieeffekte und Vorteile zu erfolgen. Die Evaluierung der Aufgabenübertragung erfolgt nachfolgend sowohl aus fachlich/organisatorischer als auch aus finanzieller Sicht.
a) Fachlich/organisatorisch
Die Einarbeitung der Mitarbeitenden der AWA Entsorgung GmbH in die Deponie Maria-Theresia erfolgte im Zeitraum vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 durch Mitarbeitende des Aachener Stadtbetriebes. Hierbei war insbesondere spezifisches Wissen über die Deponie Maria-Theresia zu vermitteln, da die Mitarbeitenden der AWA Entsorgung GmbH bereits über fundiertes Fachwissen der Deponienachsorge verfügen. Nach dieser Einarbeitungsphase war die AWA Entsorgung GmbH in der Lage, den Betrieb gemäß den vertraglichen Inhalten vollumfänglich und selbstständig durchzuführen. Weiterhin erfolgt zwischen den Mitarbeitenden der AWA Entsorgung GmbH und denen des Aachener Stadtbetriebes ein enger fachlicher Austausch. Dieser Austausch hat sich als extrem positives Instrument erwiesen, da die unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Deponie zur erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen geführt haben. Hier sei exemplarisch die Teilnahme an der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (NKI) genannt. Weiterhin ist der Aachener Stadtbetrieb durch den Austausch über erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, den aktuellen Stand der gemäß Genehmigung erforderlichen Messungen sowie sonstige Besonderheiten auf der Deponie informiert. Hierdurch ist der Aachener Stadtbetrieb gegenüber der Bezirksregierung Köln als Überwachungsbehörde jederzeit auskunftsfähig. Insgesamt sind die gewünschten Synergieeffekte durch eine zentrale Betriebsführung aller Deponien eingetreten. Neben den bereits erläuterten Synergien können gemeinsame Vergaben von Leistungen auf allen Deponien erfolgen sowie das Berichtswesen und Messdatenanalysen zentralisiert aufbereitet werden.
b) Finanziell
Die durch die mandatierende Übertragung der Nachsorge sowie den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems der Deponie auf den ZEW prognostizierten finanziellen Einsparungen in Höhe von etwa 22.000 Euro jährlich sind eingetroffen bzw. sogar übertroffen worden. Durchschnittlich lagen die Ausgaben für den Betrieb und die Nachsorge der Deponie Maria-Theresia in den Jahren 2018 bis 2020 etwa 60.000 Euro unter denen in den Jahren 2015 bis 2017.
Dies ist zum einen auf die oben beschriebenen und eingetretenen Synergieeffekte zurückzuführen. Durch das spezifisch ausgebildete Personal bei der AWA Entsorgung GmbH konnte zum anderen die Beauftragung von Drittfirmen für kleinere Instandhaltungs-/Reparaturarbeiten reduziert werden. Diese Arbeiten werden im Rahmen der wöchentlichen Kontrollarbeiten durch die AWA Entsorgung GmbH durchgeführt.
Die durch die Übertragung freigewordenen Personalressourcen beim Aachener Stadtbetrieb wurden genutzt, um Tätigkeiten von altersbedingt ausgeschiedenen Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich dauerhaft auf bestehendes Personal zu übertragen. Dies hat zu weiteren Einsparungen bei den Personalkosten geführt.
Fazit
Aufgrund der sowohl aus fachlicher als auch aus finanzieller Sicht eingetretenen Synergieeffekte empfiehlt die Verwaltung von der Kündigungsoption keinen Gebrauch zu machen und die Vereinbarung zwischen dem ZEW und der Stadt Aachen über die Nachsorge sowie den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems der Deponie Maria-Theresia fortzuführen.
Neben der politischen Beratung sowie Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen wird die Verbandsversammlung des ZEW über die Fortführung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ebenfalls beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |