Kenntnisnahme - BA 6/0067/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-BF lfd. Nr. 28 vom 16.11.2021 gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die SPD-BF beantragt einen Sachstandsbericht zur Ausstattung sowohl der Grundschule in Richterich mit kath. Teilstandort in Horbach als auch des Schulzentrums in Laurensberg mit mobilen Luftfilteranlagen.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule teilt hierzu folgenden Sachstand mit:

 

Aktuell werden an den Aachener Grundschulen insgesamt 280 mobile Luftfilteranlagen aufgestellt. Bestückt werden die Klassenräume der Erst- und Zweitklässler als auch Mehrzweckräume.

Die städtische Grundschule in Richterich mit kath. Teilstandort in Horbach wird Anfang Dezember 2021 beliefert.

Bis Ende 2022 werden alle Grundschulklassenräume mit stationären Luftraumfilteranlagen, sog. RLT-Anlagen, ausgestattet.

 

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Städteregion ist eine Ausstattung von Kindertagesstätten nicht vorgesehen.

 

Die Außenhülle des Schulzentrums Laurensberg, in dem sich die Heinrich-Heine-Gesamtschule und das Anne-Frank-Gymnasium befinden, wird derzeit saniert. Im Rahmen dieser Sanierung werden feste Luftfilteranlagen eingebaut. Die Sanierung wird nach derzeitiger Planung im Herbst 2022 fertiggestellt sein. Zu diesem Zeitpunkt werden in sämtlichen Unterrichtsräumen dezentrale Lüftungsanlagen vorhanden sein.

Zwei Bauabschnitte von insgesamt 4 Abschnitten wurden bereits fertiggestellt. Somit sind aktuell ca. 32 Räume des Anne-Frank-Gymnasiums und 30 Räume der Heinrich-Heine-Gesamtschule entsprechend ausgestattet.

 

 

Eine Auskunft bzgl. des Umgangs mit dem Tragen von Mund-/Nasenmasken wird in der Sitzung mündlich erteilt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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