Entscheidungsvorlage - E 26/0052/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Netzwerk C2C Regionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2021
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.12.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
1) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Netzwerk C2C Regionen ab dem 01.01.2022 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.
2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Netzwerk C2C Regionen ab dem 01.01.2022 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 08.12.2020 berichtete das Gebäudemanagement der Stadt Aachen über das Thema „Bauen der Zukunft“ (Impulsvortrag unter TOP 9 öffentlicher Teil).
Hier wurde bereits dargestellt, dass die Kommunen eine treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind.
Als Anlage beigefügt ist eine Infomappe über das Netzwerk C2C Regionen – Kommunen der Zukunft gestalten. Auf Seite 8 der Unterlage sind die Inhalte des Netzwerkes dargestellt.
Das Gebäudemanagement beabsichtigt, diesem Netzwerk beizutreten. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt auf der Basis der Einwohnerzahl der Stadt Aachen 2.000 € (siehe Seite 9 der Unterlage)
Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Netzwerk C2C Regionen bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 MB
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