Entscheidungsvorlage - E 26/0053/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausweitung der Installation von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen und die vorgeschlagene Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Mittel.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ausweitung der Installation von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen und stimmt der vorgeschlagenen Finanzierung zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik sollen die Aachener Grundschulgebäude so zeitnah wie möglich mit stationären dezentralen RLT-Anlagen ausgestattet werden.

 

Eine Dringlichkeitsentscheidung dazu wurde vom Rat der Stadt im August 2021 getroffen und beruhte auf der Basis von ersten überschlägigen Planungsannahmen:

 

342 Anlagen für  31 Grundschulen

 

ca. 12.500 Euro/Lüftungsgerät (mit Einbau/Nebenarbeiten)

 

Kostenrahmen somit insgesamt 4.275.000 EUR

 

rderung 80%:   3.420.000 EUR

 

Eigenanteil 20%:   855.000 EUR

 

 

Die Antragstellung musste objektbezogen und sehr zeitnah erfolgen, da die Reihenfolge des Eingangs über die Bewilligung entschieden hat. Die Förderprogramme erlaubten es, dass neben Klassenräumen auch weitere Räume (Differenzierungs-, Aufenthalts-, Speiseräume etc.) in die Förderung einbezogen werden konnten. Auf dieser Basis konnten zur Ausstattung vonumen > 60 m2 insgesamt rd. 550 Anlagen beantragt werden:

 

550 Anlagen für 31 Grundschulen

 

15.000 Euro/ftungsgerät  (mit Einbau/Nebenarbeiten)

 

Kostenrahmen somit  insgesamt 8.250.000 EUR

 

rderung 80 %:    6.600.000 EUR

 

Eigenanteil 20 %:   1.650.000 EUR

 

 

Die Förderantge wurden vorsorglich auf dieser Basis gestellt, um im Falle der Bewilligung alle Grundschulen mit einem fachlich sinnvollen Standard ausstatten und die maximale Förderung ausschöpfen zu können. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass im Ausnahmefall einzelne Anlagen u.a. aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort und/oder aus Gründen Denkmalschutz nicht umgesetzt werden können, erfolgt kein Abruf von Fördermitteln und wird somit im Einzelfall keine Erhöhung der Eigenmittel erforderlich.

 

Die Bewilligungen wurden im Nachgang r alle Grundschulen objektbezogen erteilt.


 

Die Finanzierung des maximal erforderlichen Eigenanteils bei Ausweitung von ca. 342 auf ca. 550 Anlagen in Höhe von 1.650.000 EUR  kann wie folgt gesichert werden:

 

855.000 EUR auf Basis der im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellten Mittel

 

795.000 EUR aus der Position „Ertüchtigung von Verwaltungsstandorten und energetische Sanierungen“

 

 

Sollte die Ausstattung aller Räume > 60 m2 von der Politik nicht mitgetragen werden, wird für die ca. 342 Anlagen ausschließlich in Klassenräumen voraussichtlich ein höherer Eigenanteil von geschätzt rd. 170.000 Euro aufgrund der her anzusetzenden Einbau-/ Nebenkosten aufzubringen sein.

 

Der Einbau von stationären dezentralen Lüftungsgeräten dient nicht ausschließlich der Raumluftverbesserung, sondern insbesondere auch dem Schutz der Gebäudesubstanz und der Reduktion des Energieverbrauchs überrmerückgewinnung. Aus diesen Gründen ist ihr Einbau verbindlicher Bestandteil jeder energetischen Sanierung gemäß politisch beschlossenem städtischen Planungsleitfaden. Die Zuordnung zu der o.g. finanziellen Position ist somit sachgerecht, die Förderung mit 80 % hoch, die umfängliche Umsetzung aus fachlicher Sicht angezeigt.

 

 

Die dem Betriebsausschuss in der Juni-Sitzung vorgestellte Verwendung der investiven Mittel für energetische Sanierung (durch Beschluss Finanzausschuss zweckerweitert) würde sich bei entsprechender Beschlussfassung wie folgt verändert darstellen:

 

Maßnahme IKSK

Gesamt - Summe der (zweckgebundenen) Mittel

Energetische Sanierung

9.200.000

 

 


Maßnahme IKSK

Summe in EUR

2021

2022

2023

2024

Dachsanierung Werkstättentrakt GS Rombachstraße

600.000

-

600.000

--

--

KKG Fenster-/ Dachsanierung; insgesamt 3,1 Mio.; Co-Finanzierung im IKSK

700.000

700.000

--

--

--

llsanierung Aula Einhard

Insgesamt 1,8 Mio.; Co-Finanzierung im IKSK

700.000

--

--

700.000

--

Sanierung verschiedener (Turnhallen-)

cher gemäß zu erstellender Prioritäten-Liste

7.200.000

--

Bisher:

2.400.000

 

Neu a)

1.605.000

 

Neu b)

2.230.000

 

2.400.000

2.400.000

a) Ausweitung stationärerftungsanlagen in Grundschulen auf ca. 550 Anlagen

-

-

Neu:

795.000

-

-

b) Alternativ: ca. 342 Anlagen gemäß Dringlichkeits-entscheidung nur in Klassenräumen

 

 

Neu:

170.000

 

 

Summe

9.200.000

700.000

3.000.000

3.100.000

2.400.000

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

x 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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