Entscheidungsvorlage - E 26/0053/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung der Installation von stationären Lüftungsanlagen in Aachener Grundschulgebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2021
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausweitung der Installation von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen und die vorgeschlagene Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Mittel.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt beschließt die Ausweitung der Installation von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen und stimmt der vorgeschlagenen Finanzierung zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik sollen die Aachener Grundschulgebäude so zeitnah wie möglich mit stationären dezentralen RLT-Anlagen ausgestattet werden.
Eine Dringlichkeitsentscheidung dazu wurde vom Rat der Stadt im August 2021 getroffen und beruhte auf der Basis von ersten überschlägigen Planungsannahmen:
| 342 Anlagen für 31 Grundschulen |
| ca. 12.500 Euro/Lüftungsgerät (mit Einbau/Nebenarbeiten) |
| Kostenrahmen somit insgesamt 4.275.000 EUR |
| Förderung 80%: 3.420.000 EUR |
| Eigenanteil 20%: 855.000 EUR |
Die Antragstellung musste objektbezogen und sehr zeitnah erfolgen, da die Reihenfolge des Eingangs über die Bewilligung entschieden hat. Die Förderprogramme erlaubten es, dass neben Klassenräumen auch weitere Räume (Differenzierungs-, Aufenthalts-, Speiseräume etc.) in die Förderung einbezogen werden konnten. Auf dieser Basis konnten zur Ausstattung von Räumen > 60 m2 insgesamt rd. 550 Anlagen beantragt werden:
| 550 Anlagen für 31 Grundschulen |
| 15.000 Euro/Lüftungsgerät (mit Einbau/Nebenarbeiten) |
| Kostenrahmen somit insgesamt 8.250.000 EUR |
| Förderung 80 %: 6.600.000 EUR |
| Eigenanteil 20 %: 1.650.000 EUR |
Die Förderanträge wurden vorsorglich auf dieser Basis gestellt, um im Falle der Bewilligung alle Grundschulen mit einem fachlich sinnvollen Standard ausstatten und die maximale Förderung ausschöpfen zu können. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass im Ausnahmefall einzelne Anlagen u.a. aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort und/oder aus Gründen Denkmalschutz nicht umgesetzt werden können, erfolgt kein Abruf von Fördermitteln und wird somit im Einzelfall keine Erhöhung der Eigenmittel erforderlich.
Die Bewilligungen wurden im Nachgang für alle Grundschulen objektbezogen erteilt.
Die Finanzierung des maximal erforderlichen Eigenanteils bei Ausweitung von ca. 342 auf ca. 550 Anlagen in Höhe von 1.650.000 EUR kann wie folgt gesichert werden:
| 855.000 EUR auf Basis der im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellten Mittel |
| 795.000 EUR aus der Position „Ertüchtigung von Verwaltungsstandorten und energetische Sanierungen“ |
Sollte die Ausstattung aller Räume > 60 m2 von der Politik nicht mitgetragen werden, wird für die ca. 342 Anlagen ausschließlich in Klassenräumen voraussichtlich ein höherer Eigenanteil von geschätzt rd. 170.000 Euro aufgrund der höher anzusetzenden Einbau-/ Nebenkosten aufzubringen sein.
Der Einbau von stationären dezentralen Lüftungsgeräten dient nicht ausschließlich der Raumluftverbesserung, sondern insbesondere auch dem Schutz der Gebäudesubstanz und der Reduktion des Energieverbrauchs über Wärmerückgewinnung. Aus diesen Gründen ist ihr Einbau verbindlicher Bestandteil jeder energetischen Sanierung gemäß politisch beschlossenem städtischen Planungsleitfaden. Die Zuordnung zu der o.g. finanziellen Position ist somit sachgerecht, die Förderung mit 80 % hoch, die umfängliche Umsetzung aus fachlicher Sicht angezeigt.
Die dem Betriebsausschuss in der Juni-Sitzung vorgestellte Verwendung der investiven Mittel für energetische Sanierung (durch Beschluss Finanzausschuss zweckerweitert) würde sich bei entsprechender Beschlussfassung wie folgt verändert darstellen:
Maßnahme IKSK | Gesamt - Summe der (zweckgebundenen) Mittel |
Energetische Sanierung | 9.200.000 |
Maßnahme IKSK | Summe in EUR | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Dachsanierung Werkstättentrakt GS Rombachstraße | 600.000 | - | 600.000 | -- | -- |
KKG Fenster-/ Dachsanierung; insgesamt 3,1 Mio.; Co-Finanzierung im IKSK | 700.000 | 700.000 | -- | -- | -- |
Hüllsanierung Aula Einhard Insgesamt 1,8 Mio.; Co-Finanzierung im IKSK | 700.000 | -- | -- | 700.000 | -- |
Sanierung verschiedener (Turnhallen-) Dächer gemäß zu erstellender Prioritäten-Liste | 7.200.000 | -- | Bisher: 2.400.000
Neu a) 1.605.000
Neu b) 2.230.000
| 2.400.000 | 2.400.000 |
a) Ausweitung stationärer Lüftungsanlagen in Grundschulen auf ca. 550 Anlagen | - | - | Neu: 795.000 | - | - |
b) Alternativ: ca. 342 Anlagen gemäß Dringlichkeits-entscheidung nur in Klassenräumen |
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| Neu: 170.000 |
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Summe | 9.200.000 | 700.000 | 3.000.000 | 3.100.000 | 2.400.000 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |