Kenntnisnahme - FB 02/0091/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand zur Unterbringung des Grenzinfopunktes Aachen-Eurode zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Unterbringung des Grenzinfopunktes Aachen-Eurode zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zur Unterbringung des Grenzinfopunktes Aachen-Eurode zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Standort Grenzinfopunkt Aachen-Eurode in der Stadt Aachen

Um ein attraktives Standortklima mit einer internationalen Ausstrahlung zu erreichen, ist in einer Grenzregion wie der Euregio-Maas-Rhein, in der drei Länder aufeinandertreffen, ein transparenter grenzüberschreitender Arbeitsmarkt eine Grundvoraussetzung.  Um diese Entwicklung zu fördern, bedarf es eines umfangreichen Informationsangebots.

Mit der Schaffung des Grenzinformationspunktes (im weiteren Text GIP) im Jahr 2012, ist ein solches Informationsangebot dauerhaft eingerichtet worden. Hierzu wurde ein Durchführungsabkommen von 11 Partnern unterzeichnet.

Folgende Akteure haben eine Zusammenarbeit und eine gemeinsame Finanzierung des Grenzinfopunktes beschlossen:

a) Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien

b) Provinz Limburg

c) Region Aachen- Zweckverband

d) Stadsregio Parkstad Limburg

e) Stadt Aachen

f) Euregio-Maas-Rhein

g) Zweckverband Eurode

h) Gemeinde Maastricht

i) Gemeinde Gulpen-Wittem

j) Gemeinde Vaals

k) IHK Aachen  

 

Der Grenzinfopunkt verfügt zur besseren Erreichbarkeit der Bürger*innen über zwei Standorte: Bürgerservice am Katschhof, Johannes-Paul-II. Str. 1, Aachen und Eurode Business Center, Eurode Park 1-21, 52134 Herzogenrath/ 6461 KB Kerkrade.

Die Verwaltung und damit das ‘Hosting‘ des Grenzinfopunkts wurde beim Zweckverband Region Aachen angesiedelt und wird auch durch diesen umgesetzt.   

Die Stadt Aachen leistet, wie im Durchführungsabkommen beschrieben, ihren Partnerbeitrag unbar in der Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Infrastruktur im Gebäude Katschhof. Hierzu wurde zwischen dem GIP und dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement ein Mietvertrag geschlossen. Der Grenzinfopunkt kann die Räume mietfrei nutzen.

 

Aktueller Handlungsbedarf 

Der Bürgerservice der Stadt Aachen hat mit den gewachsenen Anforderungen und einem gestiegenen Personalbedarf auch Bedarf an einer Ausweitung der Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude Katschhof angemeldet. Die Verwaltung ist aufgefordert, gegebene Optionen hierfür zu eruieren. 

Eine Möglichkeit wäre die zusätzliche Nutzung der bisher vom GIP genutzten Räume durch den Bürgerservice.  In diesem Fall wäre eine Verlagerung bzw. künftige Unterbringung des GIP-Standortes in der Stadt Aachen zu klären.  Priorität hätte hierbei die Unterbringung in städtischen Gebäuden bzw. Räumlichkeiten. Diese wie auch alternative Möglichkeiten werden derzeit intensiv geprüft.

 

Eine Verlagerung des GIP-Standortes in der Stadt Aachen hat gegebenenfalls entsprechende Anpassungen der hierzu bestehenden Vereinbarungen sowie finanzielle Weiterungen zur Folge. Die Verwaltung wird hierzu nach Vorlage konkreter Handlungsoptionen weitergehend berichten bzw. zum Beschluss vorlegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf): 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

Groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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