Entscheidungsvorlage - FB 52/0042/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2021 seine Zustimmung zur überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 450.000,00 Euro für das PSP-Element 5-080102-900-01100-300-1 / 78650000Sanierung und Erneuerung Umkleidehaus Hörn“ zu geben.

 

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 450.000,00 Euro für das PSP-Element 5-080102-900-01100-300-1 / 78650000Sanierung und Erneuerung Umkleidehaus Hörn".


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Sportplatz Ahornstraße (Josef-Glockner-Stadion)“ wurden in 2019 1.765.000 € (115.000 € Planungskosten und 1.650.000 € Baukosten) zur Verfügung gestellt.

 

Nach Erteilen der Baugenehmigung in 2021 und der erfolgten Ausschreibungen von verschiedenen Gewerken wurde festgestellt, dass die bisher veranschlagten Haushaltsmittel aufgrund von Kostensteigerungen im Baugewerbe nicht auskömmlich sein werden.

 

Zur Entwicklung der Kostensteigerung nimmt das Gebäudemanagement wie folgt Stellung:

Basis zur damaligen Mittelbereitstellung war eine Kostenberechnung (bei TGA Kostenschätzung) des externen Architekten, die mit 1,463 Mio. Euro endete und zusätzlich die 5,5 % akt. Eigenleistung des E26 (zur Einsparung externen Projektmanagementkosten von zusätzl. 19%) und für nur das Jahr 2020 einen Bauindex i.H.v. 6% beinhaltete. Risikokosten (5% gem. FinMin NRW) und die Kostenvarianz aus Unsicherheiten noch nicht erbrachten Planungsleistungen (fehlende Genehmigungs- und Ausführungsplanung) wurden hier nicht berücksichtigt.

 

Mit Ende August 2021 waren etwa 50% aller benötigten Bauleistungen ausgeschrieben und submittiert. Durchschnittlich wurde von den Marktteilnehmer*innen Angebote abgegeben, die 17% über den vom externen Architekten berechneten Kosten lagen. In einigen Gewerken sogar weit darüber (Elektro: 27%, Rohbau 22%). Die Vergabe zum Schlüsselgewerk Rohbau musste – neben Unwirtschaftlichkeit - schon aus formalen Gründen (Abgabe nicht wertbares Angebot) aufgehoben werden.

 

Das Städtische Gebäudemanagement hat daraufhin (01.09.) weitere Ausschreibungen gestoppt, denn die zur Verfügung stehenden Mittel reichen prognostisch nicht aus, um mit den am Markt aufgerufenen Preisen das Bauvorhaben finanziell wie geplant abwickeln zu können.

 

Die Einrichtung der Baustelle war bereits erfolgt. Aufgrund der Verzögerungen mussten Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugänge zwischen Platz, Pavillon und Umkleidehaus wieder begehbar zu machen (Versetzen der Bauzäune). Darüber hinaus werden weitere provisorische Maßnahmen im Rahmen der Baustelleneinrichtung durchgeführt (Pflasterung einer Rasenfläche, Bau einer Holztreppe).

 

Prognostisch zeichnet sich -Stand jetzt- ab, dass zur Durchführung der Baumaßnahme Mittel i.H.v. 2,215 Mio. benötigt werden. Darin ist auch die Indexierung bis 2022 eingepreist.

 

 

 

 

Zur Erlangung größerer Kostensicherheit werden aktuell die Leistungsverzeichnisse überarbeitet und im 1. Quartal 2022 weitestgehend gebündelt veröffentlicht, um steuernd eingreifen zu können. Dabei wird ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Ausführung der Arbeiten eingeplant, um in der derzeit angespannten Marktlage das Risiko zu verkleinern, erneut keine, nicht wertbare oder unwirtschaftliche Angebote zu erhalten. Zudem besteht die Hoffnung, dass sich durch die zeitliche Entzerrung auch die durch die Hochwasserkatastrophe ausgelöste weitere Auslastung/Anspannung des Marktes verbessern wird.

Die Erhöhung des Projekt- Budgets in Höhe von 450.000,00 € auf einen Gesamtbedarf in Höhe von 2.215.000,00 € ist aus Gründen der Risikovorsorge und auskömmlichen Finanzierung im Bedarfsfall angezeigt. Die tatsächliche Entwicklung der Marktlage bzw. die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen zum Kostenmanagement bleiben abzuwarten. Insofern diese Gesamtsumme nicht ausgeschöpft werden wird, werden diese überbleibenden Mittel nicht für weitergehende Maßnahmen verwendet.

 

Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs in Höhe von 450.000 € erfolgt aus dem PSP-Element

5-010604-900-01100-300-1 „Sanierung Neues Kurhaus" – Kostenart 78480000 „Erwerb von sonstigen Finanzanlagen“.

 

Die Vorgehensweise ist entsprechend mit dem Verein abgestimmt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

2.215.000 €*

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-450.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Beim PSP-Element 5-080102-900-01100-300-1 / 78650000 „Sanierung u. Erneuerung Umkleidehaus Hörn" stehen für das Haushaltsjahr 2021 aufgrund von Ermächtigungsübertragungen insgesamt Mittel in Höhe von 1.765.000 € zur Verfügung. Davon wurden für die Baumaßnahme bereits Mittel in Höhe von 45.787,85 € verausgabt.

Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs in Höhe von 450.000 € erfolgt aus dem PSP-Element

5-010604-900-01100-300-1 „Sanierung Neues Kurhaus" – Kostenart 78480000 „Erwerb von sonstigen Finanzanlagen“.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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