Anhörung - FB 14/0059/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 09.12.2021 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

 

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von – 27.538.720,48 € festzustellen.             

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:
 

1.  Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Gesamtabschluss der Stadt Aachen gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von – 27.538.720,48 € fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:


Prüfauftrag
Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 GO für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Prüfung erfolgt dahingehend, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde ergibt. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen


Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die in § 116 Abs. 8 GO genannte Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses beträgt neun Monate nach dem Abschlussstichtag und ist somit zum 30.09.2019 verstrichen.


Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurde vom Rat der Stadt am 23.06.2021 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA überwiesen. Nach § 59 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 Buchstabe a der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses des RPA.


In seinen Sitzungen vom 20.09.17 sowie 27.02.19 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759) in Anspruch zu nehmen. Danach können der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 in der durch den/die Oberbürgermeister*in bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden.


Auf Grund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermittelt. Der beigefügte Gesamtlagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzern Stadt Aachen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen-gefasst.

Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)

Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Oberbürgermeisterin aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

 

Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat und somit den geprüften Gesamtabschluss 2018 einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.

 

Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2018 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 15.12.2021 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.

Vermögensgesamtlage
Die Gesamtbilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 3.988.408 T €. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 480.709 T €, der vor allem auf die Bildung der Regionetz GmbH zurückzuführen ist.

 

Die Gesamtvermögensstruktur ist mit 3.576.770 T € (89,7 % der Bilanzsumme) hauptsächlich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Umlaufvermögen umfasst 340.692 T € (8,5 % der Bilanzsumme) und auf die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen 70.945 T € (1,8 % der Bilanzsumme).


Das Gesamteigenkapital zum 31.12.2018 beträgt 672.903 T € und entspricht somit 16,9 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen belaufen sich auf 1.110.938 T € (27,9 % der Bilanzsumme) und die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 1.465.847 T € (36,8 % der Bilanzsumme). Weitere 15,7 % der Bilanzsumme entfallen auf die Sonderposten, 2,2 % auf die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und 0,6 % auf den Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung.

 

Ertragsgesamtlage
Der Gesamtabschluss 2018 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von 27.539 T € ab (Vorjahr 15.464 T €). Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich nach dem NKF-Kennzahlenset eine Gesamt-Fehlbetragsquote von 6,0 %, dagegen hat sich im Einzelabschluss der Stadt Aachen eine Überschussquote von 0,6 % ergeben.

 

Finanzgesamtlage
Der Finanzmittelfond beträgt 65.539 T € zum 31.12.2018.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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