Entscheidungsvorlage - FB 20/0076/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt den einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 € an die Aachener Bad & Sport gGmbH aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits seit 2014 erhält die Osthalle eine jährliche Förderung von 7.500 € aus Mitteln des Elisabethspitalfonds. Auch für das Jahr 2021 wurde eine Zuwendung von 7.500 € gewährt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Osthalle bis zum 14.06.21 keine Einnahmen aus dem öffentlichen Badebetrieb erzielt. Die Höhe der entgangenen Einnahmen durch Eintrittsgeld beträgt ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch weitere Einnahmeausfälle beim Sponsoring und der Vermietung von Reklameflächen. Die Schwimmhalle Ost hat bislang eine Überbrückungshilfe von 7.005 € erhalten. Lt. vorgelegten Wirtschaftsplan vom 14.10.21 wird mit einem Verlust in 2021 von ca. 28.000 € gerechnet.

 

Um den Verlust auszugleichen und den Betrieb der Osthalle auch in den kommenden Jahren aufrecht erhalten zu können, wird um die Gewährung eines weiteren Zuschusses im Jahr 2021 in Höhe von 20.000 € gebeten. Neben dem öffentlichen Badebetrieb wird die Osthalle noch für das Schulschwimmen und den Vereinssport genutzt, und es werden in Zusammenarbeit mit dem Sportbildungswerk des StadtSportBund Aachen e.V. Schwimmkurse, Baby- und Kleinkinderschwimmen und Aquafitness angeboten. Dadurch nimmt die Osthalle eine wichtige Rolle für den Schwimmsport in Aachen wahr.

 

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).

 

Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel lt. Haushaltsplan, als einmaliger Fehlbedarfszuschuss gewährt werden.

 

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel. Die Aachener Bad & Sport gGmbH erhält 2021 im Falle einer Bewilligung einen Zuschuss i.H.v. insgesamt 27.500 €.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden 20.000 € Stiftungsmittel aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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