Entscheidungsvorlage - FB 52/0044/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Beachvolleyballanlage auf dem Sportplatzgelände Hander Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.12.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
2011 hat der Verein „Aachener Volleyball Enthusiasten 1979 e.V.“ die Beachvolleyanlage auf dem Sportplatzgelände Hander Weg errichtet. Zur Errichtung der Anlage hat der Verein seinerzeit einen Festbetragszuschuss in Höhe von 20.000 €, 10.000 € vom Bezirksamt Laurensberg und 10.000 € vom Fachbereich Sport erhalten. Die Baumaßnahme hat insgesamt rund 56.000 € gekostet.
Es wurde ein Baudurchführungsvertrag geschlossen. Die Anlage ist nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Aachen übergegangen. Der Verein hat sich verpflichtet, die ordnungsgemäße Unterhaltung und Pflege der Anlage zu übernehmen. Sie wird auch für den Schulsport genutzt.
Mit Schreiben vom 11.05.2021 hat der Verein eine einmalige Förderung sowohl beim Bezirksamt Laurensberg als auch beim Fachbereich Sport zur Sanierung der Beachvolleyballanlage beantragt.
Auf der Anlage hat sich im Übergangsbereich von der Sandfläche zu dem umgebenden Rasen im Laufe der Jahre eine ca. 30 cm hohe „Wulst“ aus verwehtem Sand mit eingewachsenem Gras gebildet. Diese Situation stellt eine Verletzungsgefahr dar. Aus diesem Grund soll die Wulst abgetragen werden und ein 50 cm breiter Trennstreifen aus Gummi-Platten zwischen Sand und Rasen angelegt werden.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt und dem Stadtbetrieb wird die Durchführung der Maßnahme für erforderlich gehalten. Es liegt das Angebot einer Firma für die Durchführung der Arbeiten im Frühjahr 2022 vor. Die Kosten betragen 19.023,53 €.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine größere Sanierung, die den reinen Unterhaltungsaufwand überschreitet. Die Übernahme der Kosten aus städtischen Mitteln ist daher geboten.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 01.12.2021 wird über eine Förderung der Maßnahme aus bezirklichen Mitteln in Höhe 9.023,53 € entschieden.
Mit einem weiteren Zuschussbetrag in Höhe von 10.000 € wird der Verein in die Lage versetzt, die Firma mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 10.000 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Der Zuschuss wird aus den Mitteln des PSP-Elements 5-080102-800-00300 / 78180000 „Zuschuss zu Maßnahmen auf städtischen Sportstätten“ gezahlt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
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| nicht bekannt |