Entscheidungsvorlage - FB 52/0047/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung- Integrationsmaßnahmen durch Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:
Aachener Interkultureller Integrative Trainingseinheiten,
Familiensportverein e.V. Spiel und Sport 2.600,00 €
VFJ Laurensberg 1919 e.V. Mädchenfußball 5.000,00 €
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Sportausschusses am 08.03.2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport beschlossen:
- Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.
- Diese sollen
- sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.
- durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.
- sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern.
- sich durch soziale Aspekte wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.
Im Rahmen der Verstetigung der Fördermöglichkeit Integration durch Sport sollten zudem Projekte bevorzugt gefördert werden, die
- eine stadtweite Ausrichtung bzw. Wirkung haben
- Modellcharakter besitzen
- ein einmaliges oder seltenes Angebot mit entsprechender Wirkung darstellen.
Es gilt ein Förderhöchstbetrag, der in der Regel 5.000,00 € nicht übersteigen darf.
Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres festgelegt.
Bis zu diesem Stichtag sind insgesamt vier Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft und dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 vorgelegt wurden.
Mit Beschluss vom 17.06.2021 hat der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf anerkannt und einstimmig beschlossen, die Projekte mit insgesamt 20.000,00 € zu bezuschussen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport.
Da gemäß der Förderrichtlinie Projekte auch jahresübergreifend förderfähig sind, schlug die Sportverwaltung vor, dass Institutionen und Sportvereine die Möglichkeit erhalten, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 01.10.2021 einzureichen.
Mit Beschluss vom 17.06.2021 sprach sich der Sportausschuss einstimmig für die Fristverlängerung aus, woraufhin zwei weitere Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen sind. Diese wurden ebenfalls geprüft und dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 16.09.2021 vorgelegt. Mit Beschluss vom 16.09.2021 hat der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf anerkannt und einstimmig beschlossen, die Projekte mit insgesamt 9.620,00 € zu bezuschussen.
Somit wurden in 2021 bisher sechs Integrationsprojekte mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 29.620,00 € gefördert. Es stehen noch Mittel von insgesamt 10.380,00 € für „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ zu Verfügung.
Nachträglich sind zwei weitere Anträge von Sportvereinen beim Fachbereich Sport mit einem Finanzvolumen von 7.600,00 € eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft wurden.
Produkt 080202 – Vereinssport
Antragsteller | Projekt- bezeichnung | Projektkurzbeschreibung | Gesamt- Kosten - € - | Zuschuss
- € - |
Aachener Interkultureller Familiensport-verein e.V. |
Integrative Trainingseinheiten, Spiel und Sport | Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren, überwiegend mit Migrationshintergrund Inhalt: Teil 3: Tischtennis Kurs | 3.100,00 |
beantragt: 2.600,00 Bewilligung: 2.600,00 |
VFJ Laurensberg 1919 e.V. |
Mädchenfußball | Zielgruppe: fußballinteressierte Mädchen Inhalt: regelmäßiges Training, Ferienangebote, gemeinsame Freizeitgestaltung |
11.000,00 |
beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Summe |
|
| 14.100,00 | 7.600,00 |
Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssports mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 7.600,00 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.
Da die Mittel im Produkt 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 bereits verausgabt wurden, kann gemäß Beschluss vom 17.06.2021 und in Abklärung mit der Finanzsteuerung der Ansatz für den vereinsungebundenen Sport als Deckung für überplanmäßige Ausgaben im Vereinssport verwendet werden. Es stehen noch Mittel von insgesamt 10.380,00 € im Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5 zur Verfügung.
Da noch Mittel zur Verfügung stehen und aufgrund der anhaltenden Pandemie sowie der aktuellen schwierigen Situation für die Vereine schlägt die Sportverwaltung vor, dass die o.g. Projekte trotz der Einreichung außerhalb der Antragsfrist gefördert werden sollen.
Es ergibt sich eine Bezuschussung von Integrationsprojekten in 2021 von insgesamt 37.220,00 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es sind jeweils 20.000,00 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, PSK 53180000 für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ veranschlagt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|