Entscheidungsvorlage - FB 56/0138/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur beabsichtigten Verlagerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine haushaltsfähige Umsetzung zu prüfen.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Genese des Projektes Depot:

Das „Depot Talstraße“ wurde im Jahr 2017 eröffnet und gilt als „Leuchtturm“ im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt Aachen Nord“. Es stellt das zentrale Projekt des Förderprogramms dar, über die Hälfte der bewilligten Fördermittel wurden hier gebunden. Aufgrund dieser herausragenden Stellung des Gebäudes, erfuhr das Depot einer herausgelösten Betrachtung bei der Evaluation der Umsetzung des Förderprogramms.

Von Juni bis Dezember 2020 wurde eine zweiphasige Evaluation zum Depot durchgeführt: In der ersten Phase eine Perspektiveinholung aller relevanten Akteure*innen im Depot (Akteure*innen aus der Verwaltung, der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt Aachen Nord“ sowie aus der Mieter*innenschaft); in einer zweiten Phase eine Befragung relevanter Akteure*innen rund um das Depot aus dem Stadtteil Aachen-Nord, auch Bewohner*innen des Quartiers einschließend. Abschließend wurden die Ergebnisse analysiert, dokumentiert und diskutiert sowie in einen Konzeptvorschlag für eine Weiterentwicklung und Verstetigung des Hauses gegossen.

Laut des Förderbescheids von 2012 sollte das Depot in einem hohen Maße der sozialen sowie kulturellen Anbindung der im Quartier lebenden Bewohner*innen dienen sowie insgesamt fünf Ziele verfolgen:

  • die soziale Stabilisierung des Stadtteils Aachen-Nord,
  • die Stärkung der lokalen Ökonomie,
  • kulturelle und öffentliche Wirksamkeit (im Stadtteil und darüber hinaus),
  • die Vernetzung sowie Kooperation zukünftiger Nutzer*innen aus der Kreativwirtschaft mit sozialen Einrichtungen,
  • Bildungsangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Aachen-Nord.

 

Es erfolgte mit der Übernahme des Kulturbetriebes im Jahr 2017 eine Anpassung der zunächst gesetzten Ziele, u.a. aufgrund einer geänderten Mieter*innen-Struktur und der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bedarfslage, sodass weitere Säulen als Basis einer Nutzung des Depots gesetzt wurden. Neben dieser Zielanpassung wurde im Betriebsausschuss Kultur am 26.09.2017 beschlossen, dass jährlich 35.000 Euro durch Mieteinnahmen im Depot zu erwirtschaften seien, als Beitrag zur Verringerung des Zuschusses sowie zur Entlastung des Haushaltes.

 

Ergebnisse der Evaluation des Depots:

Die Ergebnisse der Befragungen beider Evaluationsphasen ergaben u.a., dass die angepassten Ziele im Sinne einer Wirtschaftlichkeit des Hauses zu Lasten der Zielsetzung eines sozio-kulturellen Zentrums gingen. Einheitlich findet sich in den im Rahmen der Evaluation durchgeführten Interviews der Konsens, dass eine Nachsteuerung zur Stärkung der sozialen Ziele des Hauses notwendig sei, mit einer Öffnung des Hauses für und in den Stadtteil. Auch die wirtschaftliche Anforderung, die jährlich zu erzielenden Mieteinnahmen im Depot von 35.000 Euro, erscheint aus Sicht der Befragten in einem zu starken Widerspruch mit den gesetzten sozio-kulturellen Zielen.

Ein Konzept zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Depots sollte grundsätzlich den aktuellen Bedarfen und Anforderungen des Stadtteil Aachen Nord entsprechen und vertretbare Rahmenbedingungen – personeller wie finanzieller Art – umfassen. Zugleich sind die Ziele und Anforderungen des Förderbescheids einzuhalten (es besteht eine Zweckbindungsfrist 20 Jahre ab Fertigstellung, also bis 2037).

Aus der Evaluation gehen drei mögliche Konzeptansätze für eine weitere Entwicklung des Depots auf dieser beschriebenen Basis hervor, welche auf fünf zentrale Handlungsfelder abzielen:

-          Ziele nachjustieren und Umsetzung sichern,

-          Organisation und Strukturen optimieren,

-          Bekanntheit und Wahrnehmung des Depots stärken,

-          Angebote für und mit dem Stadtteil erweitern,

-          Weitere, optionale Vorschläge zur Optimierung.

 

Bezüglich einer Nachjustierung und Umsetzung der gesetzten Ziele, die vor allem fokussiert werden sollen, ergeben sich die folgenden Konzeptvorschläge aus der durchgeführten Evaluation:

 

A) Basiskonzept:

-          kostenfreie bzw. sehr niedrigpreisige Nutzung von Piazza und Seminarraum für Veranstaltungen mit Quartiersbezug zu festgelegten Zeiträumen (Umfang von mind. 150 Tagen im Jahr) bei Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Ziels des Depots von 35.000 Euro

-          Bereitstellung eines Budgets in Höhe von ca. 15.000 Euro zur Unterstützung bei der Entwicklung von Angeboten mit Quartiersbezug und Sachkosten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Außengestaltung)

-          Bereitstellung eines Budgets zur Einstellung eines*r Kümmerers*in in Teilzeit (ca. 25.000 Euro)

-          Zusatzkosten gesamt: ca. 40.000 Euro.

B) Referenzkonzept:

-          Aufstockung des verfügbaren Raumangebots für Veranstaltungen durch den Tanz- und Theaterraum

-          kostenfreie bzw. sehr niedrigpreisige Nutzung von Piazza und Seminarraum sowie Tanz- und Theaterraum für Veranstaltungen mit Quartiersbezug zu festgelegten Zeiträumen (Umfang von mind. 250 Tagen im Jahr)

-          Reduktion des wirtschaftlichen Ziels des Depots auf 20.000 bis 25.000 Euro

-          Bereitstellung eines Budgets in Höhe von ca. 35.000 Euro für Sachkosten (z.B. Ausstattung des Depots, Aufbau eines Online-Veranstaltungskalenders, Öffentlichkeitsarbeit)

-          Bereitstellung eines Budgets zur Einstellung eines*r Kümmerers*in (ca. 45.000 Euro)

-          Zusatzkosten gesamt: ca. 90.000 Euro.

C) Alternativkonzept (wie Referenzkonzept plus):

-          langfristiger Aufbau eines Trägerschaftsmodells (z.B. in Form einer gGmbH oder eines Vereins) unter Einbeziehung lokaler Akteure*innen

-          Zusatzkosten gesamt: mittelfristig entsprechend Referenzkonzept, langfristig Absicherung der potenziellen Deckungslücke.

 

Weitere Vorgehensweise:

Insgesamt sind die Konzeptansätze im Kontext eines komplexen Entwicklungsprozesses und damit nicht statisch, sondern kombinierbar mit weiteren Ansätzen zu betrachten.

Die Verwaltung schlägt vor, sich an dem aus der Evaluation des Depots hervorgehenden Referenzkonzept zu orientieren. Die im Referenzkonzept vorgeschlagene Rolle eines*r Kümmerers*in kann aus Sicht der Verwaltung zunächst zurückgestellt werden, und soll zu einem späteren Zeitpunkt abschließend bewertet werden. Ab 01.01.2022 wird das Stadtteilbüro im Depot mit zwei 0,5-Stellen Quartiersmanagement seitens des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB56) übernommen, hierüber werden bereits Synergien vermutet. Es ist eine enge Kooperation der Depot-Hausleitung mit dem Quartiersmanagement vorgesehen, vor allem mit Blick auf eine Öffnung des Hauses zur Quartiersorientierung und für einen partizipativen Einbezug aller relevanten Akteure*innen aus dem Quartier für eine bedarfsorientierte soziale Weiterentwicklung des Konzeptes des Hauses. Da für den FB56 das bereits bestehende und etablierte Stadtteilbüro in der Nadelfabrik als Musterbeispiel gilt, lassen sich hierüber Parallelen ziehen.

Den Empfehlungen des Referenzkonzeptes folgend, schlägt die Verwaltung vor, Möglichkeiten für eine Aufstockung des Raumangebotes zu erweitern und zudem die Nutzung der Piazza kostenfrei oder sehr niedrigpreisig zu ermöglichen. Dazu ist eine Reduzierung des wirtschaftlichen Ziels des Depots  vorzusehen. Zudem soll im Jahr 2022 ein Budget für Sachkosten (Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Nach diversen Abstimmungsrunden der Oberbürgermeisterin mit den Fachdezernaten wurde daher die inhaltlich-organisatorische Notwendigkeit gesehen, die Hausleitung des Depots Talstraße sowie das Quartiersmanagement und die Betreuung der Stadtteilkonferenzen Aachen-Nord zukünftig organisatorisch in einem Fachbereich zu verankern, der die entsprechende soziale Fokussierung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Hauses forciert und es wurde aufgrund dieser sozialen Schwerpunktsetzung entschieden, dass eine entsprechende Verlagerung vom Kulturbetrieb (E 49) zum Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) angestrebt wird und nun eine Prüfung der haushaltsfähigen Umsetzung erfolgen soll. Gleichzeitig wird dem Kulturbetrieb für die gute Führung und die professionelle Aufstellung des Hauses gedankt.

In Folge dessen wird nun im nächsten Schritt die haushaltsfähige Umsetzung der organisationalen Übertragung geprüft. Zu klärende Punkte werden dabei insbesondere in der Budgetübertragung von

E 49 zu FB 56 in Bezug auf die laufende Bewirtschaftung des Gebäudes gesehen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen können erst nach erfolgter Überprüfung der haushaltsfähigen Umsetzung abschließend dargestellt werden.

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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