Entscheidungsvorlage - FB 52/0052/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, dem Verein DJK FV Haaren 1912 e.V. für die Errichtung eines vereinseigenen Kleinspielfeldes mit Kunstrasenbelag einen städtischen Zuschuss in Höhe von 8.401,98 € zur Verfügung zu stellen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein DJK FV Haaren 1912 e.V. weist im Schnitt der letzten fünf Jahre über 500 Mitglieder auf. Zwischen den Jahren 2019 und 2021 sind die Mitgliederzahlen zwar teils um bis zu 100 Mitglieder gesunken, mit Stichtag zum 01.09.2021 weist der Verein jedoch wieder einen Anstieg auf insgesamt 541 Mitglieder auf. Im Bereich des Fußballs stellt der DJK FV Haaren 1912 e.V. in der laufenden Saison 3 Seniorenmannschaften, 12 Jugendmannschaften, 3 Alte-Herrenmannschaften und 3 Freizeitmannschaften auf. Aufgrund der großen Anzahl der Fußballmannschaften kommt es zu Problemen bei den Trainingszeiten, sodass ein vereinseigenes Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag auf der Sportplatzanlage Neuköllner Straße in Aachen gebaut werden soll. Der Pachtvertrag für die benötigte Fläche wurde im Juni diesen Jahres um weitere 25 Jahre zuzüglich einer regelmäßigen Verlängerungsoption von fünf Jahren verlängert.

 

Mit Datum vom 03.09.2021 hat der Verein für die Sanierungsmaßnahme bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen gestellt.

Die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien werden erfüllt.

 

Bei der Sanierungsmaßnahme soll auf einem Teilbereich des vom Verein gepachteten Mehrzweckfeldes der vorhandene Tartanboden durch ein Kunstrasenfeld ersetzt werden. Der Tartanboden ist in einem nicht mehr nutzbaren Zustand, weil der Belag teilweise stark beschädigt ist und sich teilweise Strauchgewächse etabliert haben. Zur Abgrenzung muss auf der gesamten Breite ein Randstein eingebaut werden. Darüber hinaus soll das Feld mit einer Trainingsbeleuchtung versehen werden.

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt sowie das Gebäudemanagement haben nach fachlicher Überprüfung schriftlich bestätigt, dass die eingeplanten Kosten des Vereins angemessen sind.

 

Insgesamt betragen die geplanten Kosten 51.608,11 €.
Für Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen durch Vereinsmitglieder kalkuliert der Verein 3.490,00 €. Es wird ein fiktiver Lohn von 15 € pro Stunde angesetzt. Gemäß der Sportförderrichtlinien vom 1. Juli 2016 wird jedoch nur ein Stundensatz von 10 € anerkannt (ausgenommen Architekten- und Bauleitungshonorar). Somit ergeben sich für die Eigenleistung durch Arbeitsleistung förderungsfähig anerkannte Kosten in Höhe von 2.405,00 €.
Die förderungsfähig anerkannten Gesamtkosten reduzieren sich folglich auf 50.523,11 €.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Allerdings muss die Eigenleistung des Vereins mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten betragen. Es ergibt sich eine Eigenleistung von 12.630,78 € (= 2.405,00 € Arbeitsleistung + 10.225,78 € finanzielle Eigenleistung).

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der DJK FV Haaren 1912 e.V. im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ einen Zuschuss in Höhe von 68 % der Nettogesamtkosten erhält. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v 51.608,11 € ergibt sich somit eine Förderung von 29.490,35 €.

 

Seitens der Sportverwaltung ergibt sich eine mögliche Förderung in Form eines Fehlbedarfszuschusses in Höhe von 8.401,98 € (= 50.523,11 € - 12.630,78 € - 29.490,35 €). Das entspricht 16,63 % der förderungsfähig anerkannten Gesamtkosten.
Insgesamt stehen im investiven Bereich beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, PSK 78180000 – „Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten“ noch 15.457,54 € zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 08.10.2021 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000

20.000

60.000

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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