Entscheidungsvorlage - FB 52/0054/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung eines Spielfeldes in Kunstrasen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss spricht sich dafür aus, dass im Jahr 2022 der Naturrasenplatz (Rugby-Platz) der Sportplatzanlage Hander Weg in Aachen-Laurensberg in Kunstrasen umgewandelt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Naturrasenplatz (Rugby-Platz) baldmöglichst ein Bodengutachten in Auftrag zu geben und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen sowie zu gegebener Zeit im Sportausschuss vorzustellen.
Unter der Voraussetzung, dass über das Jahr 2022 hinaus entsprechende Haushaltsmittel für die Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen eingeplant werden, besteht für alle Vereine, die städt. Sportanlagen nutzen, die Möglichkeit, unter den entsprechenden Vorgaben, erneut einen Antrag zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aachen verfügt inzwischen über insgesamt 21 Kunstrasenspielfelder für Fußball.
Der überwiegende Teil dieser Kunstrasenplätze wurde im Rahmen des sog. Kunstrasenprogramms errichtet, in dem vorhandene Tennenplätze (Ascheplätze) in Kunstrasen umgewandelt werden.
Im Haushaltsplanentwurf sind für 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 600.000 € für die Umwandlung von einem Tennenspielfeld in Kunstrasen sowie auch die entsprechenden Einnahmen von jeweils 100.000 € (Eigenbeteiligung des Vereins) vorgesehen.
Um festzustellen, ob und welcher Bedarf seitens der infrage kommenden Vereine gesehen wird, wurden mit Schreiben vom 27.10.2021 alle Aachener Fußballvereine und der Rugbyclub Aachen informiert, dass sie im Rahmen eines formlosen schriftlichen Antrags, der bis zum 19.11.2021 vorzulegen war, die Aufnahme in das sog. Kunstrasenprogramm beantragen können.
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Aufnahme in das sog. Kunstrasenprogramm an folgende Voraussetzungen gebunden ist:
- Sportfachliche Beurteilung (u.a. auf welchen Sportplätzen stehen wieviel Nutzungszeiten zur Verfügung und wie ist die Auslastung, Anzahl der am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Mannschaften – aufgeteilt nach Altersklassen – sowie die Anzahl der Bambini- und Freizeitmannschaften, Entwicklung der Anzahl der Mannschaften sowie der Mitgliederzahlen in den letzten 5 Jahren)
- baulicher Zustand des städt. Sportplatzes (evtl. Sanierungsbedarf, Höhe der Sanierungskosten usw.)
- Eigenbeteiligung des Vereins an den Baukosten mit einem Drittel der Kosten, höchstens jedoch 100.000 €
Es wurden folgende Anträge zur Umwandlung von Tennenplätze in Kunstrasen eingereicht:
Sportplatzanlage Breslauer Straße / SC DITIB Aachen e. V.
Der SC DITIB Aachen e. V. hat mit Schreiben vom 15.11.2021 beantragt das Tennenspielfeld auf der Sportplatzanlage Breslauer Straße 2022 in Kunstrasen umzuwandeln.
Die Sportanlage Breslauer Straße besteht aus
- einem Tennenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage
- einem Naturrasenspielfeld
- zwei Beach-Handballspielfeldern, die vom ASV Schwarz-Rot 06 e.V. errichtet wurden und unterhalten werden.
und wird von mehreren Vereinen genutzt, wobei der ASV Schwarz-Rot 06 e. V. Hauptnutzer der Sportplatzanlage ist.
Der hauptnutzende Verein hat keinen Antrag gestellt.
DITIB Aachen e. V. hat in der Spielsaison 2021/2022 2 Seniorenmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Für die kommende Spielzeit wird angestrebt, eine weitere Seniorenmannschaft sowie eine Jugendmannschaft zu melden. In den letzten 5 Jahren hat der Verein die gleiche Anzahl an Mannschaften im Spielbetrieb gemeldet.
Darüber hinaus wird die Sportanlage Breslauer Straße im Bereich des Schulsports durch das Geschwister-Scholl-Gymnasium, der GHS Aretzstraße sowie den beiden Grundschulen Düppelstraße und Luisenstraße genutzt.
Das Tennenspielfeld wurde zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für insgesamt rd. 85.000,00 € saniert.
Nach Angaben des Aachener Stadtbetriebs ist mittelfristig nicht mit einem größeren Sanierungsaufwand des Tennenspielfeldes auf der Sportanlage Breslauer Straße zu rechnen.
Sportplatzanlage Wolferskaul / DJK Rasensport Aachen-Brand e. V.
Die DJK Rasensport Aachen Brand hat mit Schreiben vom 10.11.2021 die Umwandlung des vorhandenen Tennenplatzes in Kunstrasen und damit verbunden die 400-m-Rundbahn sowie die Sektoren in Kunststoff beantragt.
Die Sportplatzanlage besteht aus
- einem Tennenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage und mit 400-m-Rundlaufbahn sowie weiteren leichtathletischen Anlagen und
- einem Kunstrasenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage
In den letzten Jahren waren folgende Mannschaften im Meisterschaftsbetrieb gemeldet:
Spielsaison 2017/2018 21 Mannschaften, davon 18 im Jugendbereich
Spielsaison 2018/2019 21 Mannschaften, davon 18 im Jugendbereich
Spielsaison 2019/2020 21 Mannschaften, davon 19 im Jugendbereich
Spielsaison 2020/2021 21 Mannschaften, davon 19 im Jugendbereich
Spielsaison 2021/2022 20 Mannschaften, davon 18 im Jugendbereich
Darüber hinaus hat der Verein 7 Leichtathletikgruppen, die die Sportanlage Wolferskaul nutzen.
Nachdem der Sportplatz Rombachstraße in Kunstrasen umgewandelt wurde, wird die Sportplatzanlage Wolferskaul von der Gesamtschule Brand nur noch im Bereich Leichtathletik genutzt.
Der Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 2006 als Erweiterung der bestehenden Sportplatzanlage – ohne Kostenbeteiligung des Vereins – errichtet.
Aufgrund der großen Anzahl an Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb reicht die Kapazität des bestehenden Kunstrasens für Trainingszwecke nicht mehr aus. Daher wird neben dem Tennenplatz auf der Anlage Wolferskaul inzwischen auch der neue Kunstrasenplatz an der Rombachstraße (Borussia Brand) an zwei Trainingstagen von der DJK Rasensport Aachen-Brand e.V. genutzt.
Das Tennenspielfeld und die Laufbahn wurden Anfang der 90-iger Jahre mit einem Kostenaufwand von rd. 400.000 € saniert, da die Nutzung durch die nicht mehr funktionsfähige Drainage eingeschränkt war.
Die Einschätzung des Aachener Stadtbetriebs hat sich gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändert. Es ist weiterhin mittelfristig nicht davon auszugehen, dass größere Sanierungsarbeiten am Tennenspielfeld und der 400-m-Laufbahn erforderlich werden. Der Einbau von Stützkorn wurde letztmalig im Jahr 2020 durchgeführt, was mittelfristig zu einer Absenkung des prozentuellen Feinsteinanteiles führt. Seitdem hat sich die Pflegbarkeit des Platzes deutlich erhöht.
Sportplatzanlage Hander Weg / Rugby-Club Aachen e.V.
Der Rugby-Club Aachen e. V. hat mit Schreiben vom 15.10.2021 (Eingang bei FB 52 am 19.11.2021) beantragt, den Rugbyplatz auf dem Sportplatzgelände (Naturrasen) in Kunstrasen umzuwandeln.
Die Sportplatzanlage Hander Weg besteht aus:
- einem Kunstrasenspielfeld mit Trainingsbeleuchtungsanlage und
- einem Naturrasenspielfeld mit 400-m-Rundlaufbahn und weiteren leichtathletischen Anlagen in Tenne
- einem Rugby-Spielfeld in Naturrasen mit Trainingsbeleuchtung
Das Kunstrasenspielfeld wird ausschließlich durch den Verein VfJ Laurensberg sowie die benachbarten Schulen genutzt. Das Naturrasenspielfeld mit 400 m Rundlaufbahn wird sowohl vom VfJ Laurensberg, von den benachbarten Schulen und teilweise auch vom Rugby-Club Aachen bespielt. Das vorhandene Rugby-Spielfeld wird ausschließlich durch den Rugby-Club zu Trainingszwecken und für Meisterschaftsspiele der Nachwuchsteams benutzt. Das Spielfeld hat eine Nettogröße von ca. 97 x 68 m und ist damit zu klein für die Meisterschaftsspiele der Seniorenmannschaften. Diese Spiele werden in der Regel sonntags auf dem benachbarten Naturrasenspielfeld ausgetragen.
Der Rugby-Club Aachen e.V. ist einer der größten Rugby-Clubs mit der größten Jugendabteilung des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 6 Jahren wird der Verein als Landesleistungsstützpunkt NRW geführt.
In den letzten Jahren waren folgende Mannschaften im Meisterschaftsbetrieb gemeldet:
Spielsaison 2017 9 Mannschaften, davon 6 im Jugendbereich
Spielsaison 2018 9 Mannschaften, davon 6 im Jugendbereich
Spielsaison 2019 9 Mannschaften, davon 6 im Jugendbereich
Spielsaison 2020 9 Mannschaften, davon 6im Jugendbereich
Spielsaison 2021 9 Mannschaften, davon 6 im Jugendbereich
Die Anzahl der Mitglieder ist in den letzten 5 Jahren stabil geblieben (2017: 303; 2018: 305; 2019: 327; 2020: 295; 2021: 330).
Der Verein hat aufgrund der hohen Auslastung des Naturrasens in Laurensberg bereits weitere Trainingszeiten im Stadion West am Neuenhofer Weg auf dem Tennenspielfeld zugewiesen bekommen.
Derzeit wird auf der Sportanlage ein neues Umkleidehaus errichtet. Bei der Planung des Neubaus wurden bereits die Bedarfe des Rugby-Clubs Aachen e.V. berücksichtigt.
Die Sportplatzanlage Hander Weg wird von der Heinrich-Heine-Gesamtschule, dem Anne-Frank-Gymnasium und der GGS Laurensberg für die Durchführung des Schulsports genutzt.
Der Aachener Stadtbetrieb teilt zum Zustand des Platzes mit, dass dieser von Anbeginn an sehr schwierig zu unterhalten gewesen sei. Der Sportplatz habe nicht die vorgeschriebene Bewässerungseinrichtung und sei damit nicht entsprechend pflegbar. Bei Trockenheit sei dieser weit vor allen anderen Rasenplätzen ausgedörrt. Bei Regenfällen sei er sehr schnell verschlammt. Weiterhin gebe es einen hohen Anteil an Fehlbesatz im Aufwuchs (Vogelknöterich), der aufgrund des Mangels an Rasengräsern Einzug gehalten habe. Eine Sanierung des Platzes sei somit bei weiterer Nutzung dringend erforderlich.
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge ist aus Sicht der Verwaltung die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Hander Weg im Jahr 2022 vorzusehen:
Dieser Platz wurde an die erste Stelle gesetzt, da
- der Rugbyclub Aachen e. V. eine Kontinuität in der Anzahl der Mannschaften und der Anzahl an Mitgliedern aufweist und die Auslastung des Kunstrasenspielfeldes unter Berücksichtigung der Anzahl der Mannschaften gegeben ist.
- der Rugbyclub Aachen e.V. als Landesstützpunkt NRW gestärkt würde.
- die Infrastruktur (Neubau Umkleidehaus) bereits die Bedarfe des Vereins abbildet.
- der bestehende Naturrasenplatz sich bereits in einem sehr schlechten Zustand befindet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte derzeit keine über 2022 hinausgehende Festlegung erfolgen. Für 2024 könnte dann wiederum bei den Vereinen abgefragt werden, wer einen Antrag stellen möchte. Damit wird dann auch sichergestellt, dass auf die aktuellen Situationen bei Vereinen sowie den jeweils baulichen Zustand der Sportplatzanlage eingegangen werden kann.
Gleichzeitig ist es erforderlich, jetzt für 2022 eine Festlegung zu treffen, damit der Verein, der die erforderlichen Eigenmittel aufbringen muss, auch genügend Vorlaufzeit hat, um z. B. Spendenaufrufe usw. durchzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 100.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 600.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 500.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
90,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1.007,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
106,7 kB
|