Entscheidungsvorlage - E 18/0072/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Brücke Turmstraße" bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 mit Kassenwirksamkeit in 2023 in Höhe von 3.900.000 € bereitzustellen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Brücke Turmstraße" bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 mit Kassenwirksamkeit in 2023 in Höhe von 3.900.000 € bereitzustellen.

 

Der Rat beschließt, für die Maßnahme "Brücke Turmstraße" bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 mit Kassenwirksamkeit in 2023 in Höhe von 3.900.000 € bereitzustellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Auf der Grundlage des Ausführungsbeschlusses des Mobilitätsausschusses vom 25.06.2020 hat der Aachener Stadtbetrieb (E18) die Leistungen für den Ersatzneubau der Brücke Turmstraße am 05.07.2021 bei der städtischen Vergabestelle zur öffentlichen Ausschreibung angemeldet. Die EU-weite Ausschreibung wurde am 08.07.2021 veröffentlicht, Abgabetermin war am 21.10.2021.

Es wurde nur ein Angebot abgegeben, was unterschiedliche Gründe haben kann wie eine hohe Auslastung der Firmen aufgrund der Hochwasserereignisse und der daraus resultierenden Infrastrukturschäden im Sommer, Änderung der Ausschreibung, enges Zeitfenster, etc.. Auch wenn das abgegebene Angebot mit Gesamtkosten von rd. 15.400.000 € über der Kostenberechnung liegt, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, den Auftrag für den Ersatzneubau der Brücke Turmstraße zu erteilen.

 

Mit Bekanntwerden des Submissionsergebnisses wurde die gesamte Kosten- und Finanzierungsituation für die Maßnahme neu betrachtet. Dabei hat sich ergeben, dass einerseits eine erhebliche Erhöhung der Ausgabemittel erforderlich wird, gleichzeitig aber Einzahlungen in ähnlicher Höhe bislang nicht bei der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.

Zu den Kosten für den Bauauftrag i.H.v. rd. 15.400.000 € sind Kosten für den erforderlichen Ablösebetrag an die DB i.H.v. rd. 3.000.000 € sowie erhöhte Ingenieurleistungen i.H.v. rd. 800.000 € hinzuzurechnen. Damit ergeben sich noch zu erwartende Kosten von insgesamt rd. 19.100.000 €. Für Vorplanungen und Vorarbeiten sowie Ingenieurleistungen sind zusätzlich bereits rd. 545.000 € verausgabt und rd. 760.000 € für bestehende Aufträge gebunden.

 

An Einzahlungen waren bislang nur Fördereinnahmen in den Jahren 2022 und 2023 in den Haushalt eingeplant. Dabei ist die Beteiligung der DB an den Baukosten bislang unberücksichtigt geblieben.

Aus der Beteiligung der DB an den Baukosten sind insgesamt Einzahlungen i.H.v. rd. 9.150.000 € zu erwarten. Die erwartete Landesförderung beträgt 75% der städtischen Kosten nach Abzug des Anteils der DB  d.h. insgesamt rd. 7.450.000 €.

 

Insgesamt wären damit Einzahlungen i.H.v. rd. 16.600.000 € einzuplanen. Tatsächlich eingeplant waren bislang nur 8.435.700 €. Damit ergeben sich noch (aus der Kostenerstattung der DB) einzuplanende Einnahmen i.H.v. rd. 8.150.000 €.

 

 

Finanzierung

Für den Ersatzneubau der Brücke Turmstraße sind bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 "Brücke Turmstraße" von den aktuell im Haushalt bis 2023 eingeplanten Mitteln noch insgesamt rd. 11.500.000 € verfügbar. Für die Erteilung des Bauauftrags und erweiterte Ingenieurleistungen sowie für den notwendigen Ablösebetrag an die DB fehlen somit noch rd. 7.600.000 €.

Gleichzeitig ist die bislang nicht berücksichtigte Kostenbeteiligung der DB an den Baukosten i.H.v. rd. 8.150.000 € als Einzahlung in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Die Anmeldung der zusätzlichen Einplanungen erfolgt mit der VN zum Haushalt 2022 mit den oben unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Beträgen.

 

Um bereits im Jahr 2021 den Auftrag zur Umsetzung der Baumaßnahme i.H.v. rd. 15.400.000 € erteilen zu können, muss im Wege einer Verpflichtungsermächtigung auf investive Mittel in 2023 zugegriffen werden. Bislang ist eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme Brücke Turmstraße mit Kassenwirksamkeit in 2022 in Höhe von 6.685.000 € und in 2023 in Höhe von 5.000.000 €, insgesamt also 11.685.000 € im Haushalt eingeplant. Hiervon wurden rd. 180.000 € bereits für den Ingenieurauftrag verwendet. Es wird somit eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2023 in Höhe von 3.900.000 € benötigt.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1 "Südausgang Hauptbahnhof", da die dort eingeplante Verpflichtungsermächtigung aufgrund der Verzögerung der Maßnahme in dieser Höhe nicht in Anspruch genommen wird. Die Maßnahme befindet sich im Haushaltsplanentwurf 2022 auf der §13-Liste für die Folgejahre.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

8.435.700

8.435.700

0

0

Auszahlungen

766041,93

766041,93

11.685.000

11.685.000

0

0

Ergebnis

766041,93

766041,93

3.249.300

3.249.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*aus. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

 

geplanter Haushaltsansatz zur VN zur Haushaltsanmeldung 2022

PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1

 

2022

2023

2024

Summe 2022ff

Einzahlungen

5.013.700

8.588.000

3.000.000

16.601.700

Auszahlungen

6.685.000

9.600.000

3.000.000

19.285.000

Ergebnis

1.671.300

1.012.000

0

2.683.300

 

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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