Entscheidungsvorlage - FB 20/0078/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ in den Jahren 2022-2023 in Höhe von jährlich 52.000 € an den Stadtsportbund Aachen aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadtsportbund Aachen hat vor 5 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das in den letzten 3 Jahren von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. Der Förderzeitraum endet Mitte Januar 2022.

 

Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Dabei sollen neben der Sportassistentenausbildung für Menschen mit Behinderung die Sportvereine engmaschig begleitet werden, neue inklusive Schulprojekte im Sportunterricht angestoßen, Übungsleiter*innen qualifiziert und sportpolitische Handlungsempfehlungen realisiert werden. Zur weiteren Finanzierung des Projektes beantragt der Stadtsportbund eine jährliche Förderung i.H.v. 52.000 €.

 

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).

 

Die jährliche Förderung von 52.000 € kann in den Jahren 2022 und 2023 nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung und der zu erwartenden Entwicklung des Stiftungsvermögens erbracht werden. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Elisabethspitalfonds über diesen Zeitraum hinaus wird bei Bedarf Ende 2023 entschieden.

 

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden in den Jahren 2022 – 2023 jährlich 52.000 € (insgesamt 104.000 €) Stiftungsmittel aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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