Entscheidungsvorlage - FB 61/0269/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und erkennt an, dass die Mobilitätswende im Sinne des IKSK weitere finanzielle Ressourcen benötigt. Der Mobilitätsausschuss betrachtet das Maßnahmenpapier in Anlage 3 als Grundlage für Leistungsausweitungen in den Jahren 2022 bis 2027 und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der gelisteten Maßnahmen einzuleiten, vorbehaltlich der abschließenden Festlegung des zu beschließenden Nahverkehrsplans und einer sichergestellten Finanzierung einschließlich der noch mit einzubeziehenden infrastrukturellen Erfordernisse.

Die Anträge gelten als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat den Klimanotstand ausgerufen. Vor allem im Verkehr müssen die Emissionen gesenkt werden. Eine wesentliche Säule der hierfür erforderlichen Mobilitätswende ist der ÖPNV-Ausbau. Der ÖPNV muss attraktiver und komfortabler werden als heute, damit mehr Menschen ihn nutzen. Das heutige ÖPNV-Angebot in Aachen stößt an seine Auslastungsgrenzen und kann in seiner jetzigen Form nicht wesentlich mehr Fahrgäste aufnehmen.

 

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 30.09.2021 wurden erste Ideen möglicher ÖPNV-Angebotsausweitungen zusammenfassend dargestellt und eine detailliertere Betrachtung der Maßnahmen in Aussicht gestellt. Diese werden hiermit nun detaillierter erläutert.

 

Der ÖPNV-Ausbau ist mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf verbunden. Zwei aktuelle Ratsanträge thematisieren diese Herausforderungen:

-          Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 01.06.2021 „Initiative für eine verbesserte Finanzierung des ÖPNV (Anlage 1)

-          SPD Ratsantrag vom 25.06.2021 „Umsetzungs- und Finanzierungskonzept ASEAG“ (Anlage 2)

 

Aktuelle Untersuchungen

Die Ergebnisse vom Aachener Verkehrsverbund (AVV) in Auftrag gegebenen Gutachtens „Stärkung des ÖPNV im AVV“ liegen zwischenzeitlich vor und wurden den Verbandsmitgliedern vorgestellt. Für die Handlungsfelder ÖPNV-Angebot, Tarifgestaltung, Marketing, Digitalisierung im ÖPNV und Finanzierung wurden umfangreiche Analysen erarbeitet und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für Maßnahmen formuliert, die den Modal-Split nachhaltig zu Gunsten von öffentlichem Verkehr und Umweltverbund verändern können. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für eine Verkehrswende vor allem ein dichteres Angebot und eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung des ÖPNV notwendig sind. Der Gutachter thematisiert neue Instrumente zur ÖPNV-Finanzierung und zeigt den dafür erforderlichen rechtlichen Anpassungsbedarf auf Landesebene auf.

 

Von der ASEAG liegt das Konzept - Vision 2027 - für Aachen und die StädteRegion vor: Auf starken Achsen soll ein dichter Takt angeboten werden und neue tangentiale Verbindungen entstehen. On-Demand-Verkehre ergänzen das Netz in dünn besiedelten Gebieten und bringen die Fahrgäste zu den Hauptachsen. Mit der digitalen Mobilitätsplattform „movA“ lassen sich mittels Smartphone-App komplette Reiseketten (z.B. Bus, Car-, Bikesharing, E-Scooter) aus einer Hand buchen und bezahlen. An Mobilitätsstationen kann komfortabel und zügig zwischen Bus, Auto, Fahrrad und anderen Verkehrsmitteln umgestiegen werden.

 

Maßnahmen zur Ausdehnung des ÖPNV-Angebotes

In einem gemeinsam von Stadt und ASEAG erarbeiteten kurzfristigen Handlungskonzept wurde unter Berücksichtigung der oben genannten Papiere Linienleistung zusammengetragen, die die Zielsetzung einer Steigerung der ÖPNV-Nutzung um 30 % dienen (IKSK, Vision 2027) und der in der Mobilitätsstrategie 2030 geäußerten Zielsetzung einer Steigerung der Verkehre des Umweltverbundes von 54 % aller Wege im Jahr 2019 auf 64 % im Jahr 2030 bedient (siehe Anlage 3).

Die formulierten Maßnahmen lassen - ohne Berücksichtigung einer gesamthaften gutachterlichen Betrachtung - aus fachlicher Perspektive besondere Nachfragesteigerungen erwarten. Dies betrifft insbesondere

 

a) den Ausbau von Schnell- und Expressbusangeboten,

b) eine Taktverdichtung insbesondere von Ring- und Tangentialangeboten sowie

c) den Ausbau der Flächenbedienung durch On-Demand-Angebote im weniger dicht besiedelten Raum.

 

Berücksichtigt wurden dabei auch Maßnahmen aus politischen Anträgen, Planwerken, Visionspapieren und anderen Quellen. Die Maßnahmen bauen sich sukzessive im Zeitraum von 2022 bis 2027 auf und berücksichtigen bereits aktuelle inhaltliche und politische Einplanungen. Für den Bereich der StädteRegion wurde dort Leistung aufgeführt und bewertet, wo Linienwege über die Stadtgrenzen hinweg geführt werden. Weitere inhaltliche Abstimmungen mit der StädteRegion stehen noch aus.

 

Für die Stadt Aachen entstehen für diese Maßnahmen nach einer ersten Abschätzung insgesamt zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 36 Mio. € für den betrachteten Zeitraum. Infrastrukturleistungen wie die Einrichtung weiterer Busspuren und signaltechnische Bevorrechtigung, der barrierefreie Ausbau der Haltestellen, die Errichtung von Verknüpfungspunkten (Mobilstationen) und die Digitalisierung der Informations- und Buchungsangebote sind nicht Bestandteil des hier betrachteten Maßnahmenpakets, ebenso muss die über das bisherige Beschaffungskonzept der ASEAG hinausgehende Umrüstung der Busflotte auf klimaneutrale Fahrzeuge separat berücksichtigt werden.

 

Über dieses Handlungskonzept hinausgehend ist die Vergabe einer gesamthaften Busliniennetzuntersuchung als Grundlage für die mittel- bis langfristige Anpassung des Systems beabsichtigt. Die Verwaltung erarbeitet aktuell die Vorgaben für die Vergabe.

 

Empfehlung

Vor dem Hintergrund des Klimanotstands ist ein ÖPNV-Ausbau unerlässlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Maßnahmenpapier in Anlage 3 als Grundlage für Leistungsausweitungen in den nächsten Jahren zu betrachten und die Verwaltung mit der Umsetzung der gelisteten Maßnahmen zu beauftragen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

 

 

Die Klimarelevanz wird für diese Vorlage mit „positiv“ beurteilt. Ziel ist es, ein attraktivere ÖPNV- und Sharing Angebote in Aachen zu schaffen. Dadurch werden mehr Nutzer erwartet. Die Zahl der zukünftigen Umsteiger von PKW auf ÖPNV- oder Sharing Angebote ist nicht bekannt. Deshalb können weitere Auswirkungen auf die CO2-Emissionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Eine Evaluierung wird erfolgen, so dass Aussagen zur Nutzung und somit zur zusätzlichen CO2-Wirkung getroffen werden können.

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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