Kenntnisnahme - FB 52/0055/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Analyse der wirtschaftlichen Situation der städtischen Schwimmsportstätten- Fortschreibung des Wirtschaftsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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|
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16.12.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch den Fachbereich Sport wird jährlich ein Wirtschaftsplan für die städtischen Schwimmsportstätten, einschließlich der Schwimmhalle Ost, erstellt, um die Ertrags- und Aufwandssituation in diesem Bereich konkret darzustellen.
Aus der beigefügten Übersicht des Erfolgsplanes ergibt sich für die städtischen Schwimmbäder seit dem Jahr 2013 folgende Entwicklung der Jahresverluste:
Betriebs-ergebnis 2013 | Betriebs-ergebnis 2014 | Betriebs-ergebnis 2015 | Betriebs-ergebnis 2016 | Betriebs-ergebnis 2017 | Betriebs-ergebnis 2018 | Betriebs-ergebnis 2019 | Betriebs-ergebnis 2020 |
4.391 T € |
4.813 T € |
4.352 T € |
4.909 T € |
4.402 T € |
4.754 T € |
4.866 T € |
4.716 T € |
Ein Vergleich der Betriebsergebnisse von 2019 mit 2020 ergibt Folgendes:
- Verbesserung des Betriebsergebnisses insgesamt um rd. 149 T €
- Verringerung der Erträge um rd. 614 T €
- Verringerung der Aufwendungen um rd. 763 T €
Bei den Erträgen sind die Veränderungen in der Hauptsache in Folgendem begründet:
- Wenigereinnahmen bei Eintrittsgeldern und Entgelten um rd. 696 T €
Im Jahr 2020 gab es coronabedingt massive Einbrüche bei den Besucherzahlen. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Schwimmbäder teilweise komplett geschlossen waren. Darüber hinaus war mit Öffnung der Schwimmhallen und des Freibades nach dem Lockdown nur ein eingeschränkter Badebetrieb möglich.
- Mehreinnahmen bei außerordentlichen Erträgen um rd. 85 T €
Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen hat die Stadt Aachen Zuweisungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 97.247,01 € erhalten
Bei den Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr folgende größere Veränderungen ergeben:
- Verringerung des Personalaufwandes um rd. 86 T €
Der Personalaufwand im Jahr 2020 hat sich hauptsächlich durch die coronabedingten Schließzeiten der städtischen Schwimmbäder verringert.
Während dieser Schließzeiten wurde das Personal teilweise nach Möglichkeit im Rahmen der durch die Pandemie zusätzlich entstandenen Aufgaben der Stadtverwaltung, wie beispielsweise zur Kontaktnachverfolgung oder im Call AC, bereitgestellt.
Dadurch entfielen neben Personalkosten auch Kosten für Wochenend- und Feiertagszuschläge. Darüber hinaus gab es ungefähr sieben vorrübergehende Stellenvakanzen, die ebenfalls zu geringeren Aufwendungen geführt haben.
- Verringerung des Aufwandes für die Gebäudeunterhaltung inklusive der Unterhaltung der technischen Anlagen und Einrichtungen um rd. 460 T €
Im Bereich der Gebäudeunterhaltung waren in 2020 deutlich niedrigere Mittel als in 2019 erforderlich. Größere Kosten sind angefallen für die Erneuerung des Sprungturmes in der Schwimmhalle Brand (ca. 11.000 €), Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Schwimmhalle Süd (ca. 16.500 €) sowie für Sanierungsmaßnahmen in der Trockensprunganlage der Ulla-Klinger-Halle (ca. 17.000 €).
- Verringerung des Aufwandes für Energie in Höhe von rd. 36 T €
Die Verringerung des Aufwandes ist ebenfalls in den Schließungen der Hallen begründet.
Die Gesamtanzahl der Badegäste hat sich von 850.186 auf 357.173 verringert.
Die hier vorgelegten Zahlen sind aufgrund der durch die Coronapandemie bedingten Schließungszeiten und geringeren Besucherkapazitäten nach Wiedereröffnung der Bäder nur bedingt aussagekräftig.
Es bleibt weiterhin das Ziel, eine Besucherzahl von insgesamt 900.000 und mehr unter normalen Umständen in den städtischen Schwimmbädern einschließlich der Schwimmhalle Ost zu erreichen.
In der beigefügten Zusammenstellung „Kennzahlen aller Schwimmsportstätten inkl. Schwimmhalle Ost“ ist die Entwicklung der Kosten bzw. des Zuschusses pro Nutzer für die Jahre 2013 bis 2020 dargestellt. Im Jahr 2020 (2019) betrugen die Kosten pro Badegast 16,11 € (7,67 €) und der Zuschuss pro Badegast 13,20 € (5,72 €). Auch diese Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
|
(wie Dokument)
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692,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
669,8 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
|
545,6 kB
|
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5
|
(wie Dokument)
|
59,9 kB
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