Kenntnisnahme - FB 52/0055/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Darstellung zur wirtschaftlichen Situation der städtischen Schwimmsportstätten zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch den Fachbereich Sport wird jährlich ein Wirtschaftsplan für die städtischen Schwimmsportstätten, einschließlich der Schwimmhalle Ost, erstellt, um die Ertrags- und Aufwandssituation in diesem Bereich konkret darzustellen.

 

Aus der beigefügten Übersicht des Erfolgsplanes ergibt sich für die städtischen Schwimmbäder seit dem Jahr 2013 folgende Entwicklung der Jahresverluste:

 

Betriebs-ergebnis

2013

Betriebs-ergebnis

2014

Betriebs-ergebnis

2015

Betriebs-ergebnis

2016

Betriebs-ergebnis

2017

Betriebs-ergebnis

2018

Betriebs-ergebnis

2019

Betriebs-ergebnis

2020

 

4.391 T €

 

4.813 T €

 

4.352 T €

 

4.909 T €

 

4.402 T €

 

4.754 T €

 

4.866 T €

 

4.716 T €

 

 

Ein Vergleich der Betriebsergebnisse von 2019 mit 2020 ergibt Folgendes:

 

  • Verbesserung des Betriebsergebnisses insgesamt um rd. 149 T €
  • Verringerung der Erträge um rd. 614 T €
  • Verringerung der Aufwendungen um rd. 763 T €

 

Bei den Erträgen sind die Veränderungen in der Hauptsache in Folgendem begründet:

 

  • Wenigereinnahmen bei Eintrittsgeldern und Entgelten um rd. 696 T €

 

Im Jahr 2020 gab es coronabedingt massive Einbrüche bei den Besucherzahlen. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Schwimmbäder teilweise komplett geschlossen waren. Darüber hinaus war mit Öffnung der Schwimmhallen und des Freibades nach dem Lockdown nur ein eingeschränkter Badebetrieb möglich.

 

  • Mehreinnahmen bei außerordentlichen Erträgen um rd. 85 T €

 

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen hat die Stadt Aachen Zuweisungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 97.247,01 € erhalten

 

 

 

 

 

 

 

Bei den Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr folgende größere Veränderungen ergeben:

 

  • Verringerung des Personalaufwandes um rd. 86 T €

 

Der Personalaufwand im Jahr 2020 hat sich hauptsächlich durch die coronabedingten Schließzeiten der städtischen Schwimmbäder verringert.

Während dieser Schließzeiten wurde das Personal teilweise nach Möglichkeit im Rahmen der durch die Pandemie zusätzlich entstandenen Aufgaben der Stadtverwaltung, wie beispielsweise zur Kontaktnachverfolgung oder im Call AC, bereitgestellt.

Dadurch entfielen neben Personalkosten auch Kosten für Wochenend- und Feiertagszuschläge. Darüber hinaus gab es ungefähr sieben vorrübergehende Stellenvakanzen, die ebenfalls zu geringeren Aufwendungen geführt haben.

 

 

  • Verringerung des Aufwandes für die Gebäudeunterhaltung inklusive der Unterhaltung der technischen Anlagen und Einrichtungen um rd. 460 T €

 

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung waren in 2020 deutlich niedrigere Mittel als in 2019 erforderlich. Größere Kosten sind angefallen für die Erneuerung des Sprungturmes in der Schwimmhalle Brand (ca. 11.000 €), Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Schwimmhalle Süd (ca. 16.500 €) sowie für Sanierungsmaßnahmen in der Trockensprunganlage der Ulla-Klinger-Halle (ca. 17.000 €).

 

  • Verringerung des Aufwandes für Energie in Höhe von rd. 36 T €

 

 Die Verringerung des Aufwandes ist ebenfalls in den Schließungen der Hallen begründet.

 

Die Gesamtanzahl der Badegäste hat sich von 850.186 auf 357.173 verringert.

 

Die hier vorgelegten Zahlen sind aufgrund der durch die Coronapandemie bedingten Schließungszeiten und geringeren Besucherkapazitäten nach Wiedereröffnung der Bäder nur bedingt aussagekräftig.

 

Es bleibt weiterhin das Ziel, eine Besucherzahl von insgesamt 900.000 und mehr unter normalen Umständen in den städtischen Schwimmbädern einschließlich der Schwimmhalle Ost zu erreichen.

 

In der beigefügten Zusammenstellung „Kennzahlen aller Schwimmsportstätten inkl. Schwimmhalle Ost“ ist die Entwicklung der Kosten bzw. des Zuschusses pro Nutzer für die Jahre 2013 bis 2020 dargestellt. Im Jahr 2020 (2019) betrugen die Kosten pro Badegast 16,11 € (7,67 €) und der Zuschuss pro Badegast 13,20 € (5,72 €). Auch diese Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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