Entscheidungsvorlage - FB 45/0179/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die investiven Mittel in Höhe von 212.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Er beauftragt die Verwaltung ferner, die Software SchILDWeb Notenmodul zu beschaffen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ wurden im Juni 2021 nahezu sämtliche Lehrkräfte an städt. Aachener Schulen mit dienstlichen iPads ausgestattet. Aufgrund der maximalen Fördersumme von 500 € je Endgerät war ein Beschaffen anderweitiger Endgeräte (insbesondere Laptops) nicht möglich.

 

Unmittelbar nach der Veröffentlichung der o. g. Förderrichtlinie wurde bekannt, dass das Ministerium für Schule und Bildung NRW plant, die "Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)" unter anderem dahingehend zu ändern, dass keine personenbezogenen Daten mehr auf privaten digitalen Endgeräten der Lehrkräfte verarbeitet werden dürfen, wenn ein dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

 

Daraus resultiert für die Lehrkräfte die Problematik, dass insbesondere die Eingabe von Teilleistungen oder Zeugnisnoten künftig über die zur Verfügung gestellten iPads oder einem anderen dienstlichen Endgerät erfolgen muss und nicht - wie bisher durchaus gängige Praxis - auf privaten Endgeräten (insbesondere PCs). Den Schulen steht bisher jedoch keine entsprechende Software zur Verfügung, um dies über die dienstlichen digitalen Endgeräte umzusetzen.

 

Das SchILDWeb Notenmodul, welches auf die Daten des in den Schulen bereits flächendeckend im Einsatz befindlichen Schulverwaltungsprogramm SchILDNRW zugreifen kann, ermöglicht es jedoch, plattformunabhängig über einen Webbrowser eben diese Noteneingaben sowie weitere Eintragungen (u. a. Förderempfehlungen, Fehlstunden, Mahnungen, Zeugnisbemerkungen) zu tätigen. Anschließend kann dann über SchILDNRW der Zeugnisdruck erfolgen.

 

Damit die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, neben dem pädagogischen Einsatz der iPads auch die Noteneingabe über die Tablets vornehmen zu können und letztlich der VO-DV I gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, den Schulen das kostenpflichtige SchILDWeb Notenmodul zur Verfügung zu stellen.

 

Diesbezüglich wurde seitens der Verwaltung ein Angebot bei der regio IT eingeholt. Die Kosten für die Lizenzen inkl. des Einrichtens für sämtliche städt. Aachener Schulen belaufen sich bei einer Laufzeit von 36 Monaten auf rd. 212.000 €. Die Deckung kann aus PSP 5-060101-900-00100-991-5, SK 78650000 (Um- und Anbauten städt. KiTas U3) erfolgen.

 

Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit bzw. den Nutzen, perspektivisch das im Vergleich zu dem vom Land NRW bereitgestellten SchILDNRW wesentlich umfassendere, jedoch auch kostenpflichtige Schulverwaltungsprogramm SchILDzentral inkl. weiterer Module zu beschaffen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

212.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

-212.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-212.000

0

 

 

Deckung ist gegeben aus PSP 5-060101-900-00100-991-5, SK 78650000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Bereitstellung erfolgt über ein neu einzurichtendes PSP-Element beim Produkt 030302 „Fördermaßnahmen_Schulformübergreifend.DI“.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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