Anhörung - E 42/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Der Weg zur NS-Gedenkstätte Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss VHS
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Anhörung/Empfehlung
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14.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den Bericht zur durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) geförderten Machbarkeitsstudie mit Ziel der Einrichtung einer NS-Gedenkstätte in Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,
- die dezentrale Gedenkkonzeption „Wege gegen das Vergessen“ (WgdV) mit dem Ziel der Einrichtung einer zentralen Gedenkstätte weiter zu entwickeln,
- die Volkshochschule Aachen zu beauftragen, für die Realisierungsphase der NS-Gedenkstätte im Jahr 2022 einen weiteren Fördermittelantrag beim MKW zu stellen,
- die von der Aachener Sozietät VBR Hündgen, Schreiber, Wollseiffen und Partner mbB empfohlene Trägerschaft der künftigen Gedenkstätte bei der Stadt Aachen - nämlich bei der Volkshochschule - zu belassen.
- die Volkshochschule zu beauftragen, die Verhandlungen mit dem zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) zur kostenfreien Überlassung der Räume im ehemaligen Luftschutzkeller in der Hochschule für Musik und Tanz für die avisierte Gedenkstätte gemeinsam mit dem Förderverein der WgdV fortzusetzen,
- die Volkshochschule zu beauftragen, die zivilgesellschaftlichen Gruppen der Gedenkarbeit Aachens weiterhin in die Überlegungen der späteren Nutzung einzubeziehen und die angestrebten Kooperationen mit der Hochschule für Musik und Tanz und der RWTH einzugehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund:
Die WgdV sind seit 1997 die dezentrale NS-Gedenkstätte der Stadt Aachen. 2008 begann die Zusammenarbeit mit dem "Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in NRW e.V." als kooptiertes Mitglied. 2012 folgte die Gründung des Fördervereins.
Leitgedanke der von Bürger*innen der Stadt Aachen in der Volkshochschule initiierten WgdV ist das Gedenken an Menschen aus Aachen, die durch das nationalsozialistische Deutschland verfolgt und ermordet wurden sowie die Beschäftigung mit Ignoranz und Mitläufertum. An 43 authentischen Orten werden nach vollständiger Realisierung der Konzeption Gedenktafeln an die Ausgrenzung, Entrechtung, Verfolgung und Ermordung von jüdischen Menschen, Zeug*innen Jehovas, politisch Andersdenkenden, Homosexuellen sowie Sinti und Roma erinnern.
Die Volkshochschule berät und koordiniert die Verlegung der „Stolpersteine“ in der Stadt Aachen im Rahmen des Projekts des Künstlers Gunter Demnig. 'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist' (Talmud). Mit den Steinen vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig, die einst dort wohnten.
Ziel/Motivation:
Nordrhein-Westfalen hat 28 Gedenkstätten. Aachen hat trotz seiner besonderen Lage im Dreiländereck jedoch keine. Als lediglich kooptiertes Mitglied im AK der NS-Gedenkstätten in NRW e.V. bekommt Aachen zudem keine kontinuierliche Förderung und wird bei den Marketing- und weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des mit Landesmitteln ausgestatteten Arbeitskreises nicht berücksichtigt. Anerkannte Gedenkstätten erhalten aktuell eine stetige Förderung p.a. in der Höhe von 42.500 bis 60.000 Euro (kleinere Gedenkstätten rund 25.000 Euro). Unabhängig der Realisierung dieser Synergieeffekte ist es für die Stadtgesellschaft und für die WgdV-Konzeption von zentraler Bedeutung die Ende 2022 vollständig veröffentlichen 43 Erinnerungstafeln durch einen zentralen Ort des Gedenkens zu vervollständigen.
In Kooperation mit dem Förderverein WgdV hat die Volkshochschule von der Landeszentrale für politische Bildung NRW Mittel für eine Machbarkeitsstudie bewilligt bekommen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in der Sitzung vorgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |