Kenntnisnahme - FB 61/0292/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

hier:  Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen vom 09.12.2021

 

Inhalt des Tagesordnungsantrages ist die Aufnahme des Projektes „Bebauungsplan Branderhofer Weg“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses im Januar.

 

Der aktuelle Sachstand des Projektes ist dieser Vorlage in Form einer Präsentation als Anlage beigefügt, die ursprünglich im Rahmen eines Vortrages für die Dezembersitzung vorgesehen war. Grundlage hierfür war ein Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung abgesetzt.

 

Mittlerweile liegt der Verwaltung eine abschließende Stellungnahme der Regionetz zur möglichen Entwässerung des Gebietes mit der umgeplanten öffentlichen Verkehrsfläche vor. Es wurden zwei weitere Varianten betrachtet:

1. Die neu zu planende Straße mit einem Tiefpunkt in der Mitte

2. Die neu zu planende Straße mit einem konstanten Gefälle von der Straße Am Römerhof zum Branderhofer Weg

 

Die Regionetz und die Koordinierungsstelle Abwasser des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur empfehlen die Umsetzung der Variante 2 mit konstantem Gefälle. Diese Vorzugsvariante soll nun durchgeplant werden. Da sich hierdurch möglicherweise auch die Geländehöhen der südlich angrenzenden Grundstücke verändern werden, sind die neuen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Aspekte zu prüfen. Die Ergebnisse fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit ein.

 

Der Verein Gut Branderhof e.V. und die Siedlungsgemeinschaft der fünf Baugruppen haben gemeinsam ein umfassendes Mobilitätskonzept erarbeitet, das aktuell durch die Verwaltung geprüft wird und grundsätzlich für die Formulierung der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes herangezogen werden soll.

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, die Vorlage über den Offenlagebeschluss den politischen Gremien im II. Quartal 2022 zur Beratung vorlegen zu können.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...