Entscheidungsvorlage - FB 61/0279/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradparken an Aachener Hochschulen zur Förderung studentischer Mobilität;Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Fahrradparken an Aachener Hochschulen zur Förderung der studentischen Mobilität zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung bei Neu-/Umbauprojekten von Hochschulgebäuden auf qualitativ maximal hochwertige Radabstellanlagen hinzuwirken.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit dem Antrag in Anlage 1 beauftragt die SPD Ratsfraktion die Verwaltung, die Situation der Fahrradabstellanlagen an zentralen Punkten des studentischen Verkehrs zu prüfen und in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Qualität und Menge anzuheben.
Hintergrund
Die Wissenschaftsstadt Aachen verfolgt vielfältige Ziele und koordiniert laufend interdisziplinäre Handlungsstränge. Um sie in ihrem Handeln und ihrer städtebaulichen und hochbaulichen Ausprägung weiterzuentwickeln, bedarf es eines kontinuierlichen und koordinierten Austausches zwischen der Stadt Aachen und den Hochschulen.
Dieses Miteinander hat in Aachen eine lange Tradition, die bis in die frühen 1990er-Jahre zurückreicht. Über die letzten 30 Jahre wurde zwischen Stadt und Hochschulen ein mannigfaltiges sowie effektives Kommunikationsnetz aufgebaut.
Die Aachener Hochschullandschaft ist dabei getragen von
- der Rheinisch-Westfälischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) mit 45.945 Studierenden, 10.663 Lehrenden | Forschenden, etwa 160 Studiengängen – die RWTH Aachen ist Arbeitgeberin von 14.424 Beschäftigten,
- der FH Aachen mit 10.599 Studierenden, 1.425 Lehrenden | Forschenden, etwa 100 Studiengängen – die FH Aachen ist Arbeitgeberin von 1.795 Beschäftigten,
- der Hochschule für Tanz und Musik mit 142 Studierenden, 70 Lehrenden | Forschenden, 5 Studiengängen | Forschungsclustern – die Hochschule für Tanz und Musik ist Arbeitgeberin von 75 Beschäftigten,
- der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen mit 1.176 Studierenden, 138 Lehrenden | Forschenden, 5 Studiengängen – die Katholische Hochschule ist Arbeitgeberin von 184 Beschäftigten.
Ebenfalls vertreten sind die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und die FOM Hochschule für Ökonomie & Management.
Eine der Kernkompetenzen Aachens ist, ein wegweisendes Zukunftslabor zu sein, Wissenschaft, Wirtschafts- und Lebenspraxis eng miteinander zu verzahnen. Die Stadt Aachen stützt die Prozesse der Hochschulen, damit sie wirkungsvoll ihren Beitrag zur Stärkung dieser Kompetenz leisten können. Die Entwicklung und Erweiterung der Hochschulstandorte ist in diesem Sinne stets von gesamtstädtischer Bedeutung. Als Trägerin der Planungshoheit übernimmt die Stadt Aachen die Rolle der rahmengebenden und steuernden Brückenbauerin unter allen beteiligten Akteur*innen und der Stadtgesellschaft. Die Stadtverwaltung betreibt zu diesem Zweck zu allen Hochschulen in der Breite und Tiefe einen engmaschigen fachlichen Austausch in der Rolle Koordinatorin und Moderatorin einer transparenten Entwicklung der Wissenschaftsstadt.
Gut nutzbare und in einer ausreichenden Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze, die eine sichere und witterungsgeschützte Unterbringung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ermöglichen, sind neben der straßenräumlichen Infrastruktur für Radfahrende eine Grundvoraussetzung zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad. Die zunehmende Attraktivität des Radfahrens durch hochwertige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes erfordert eine diebstahlsichere, stufenlos erreichbare und zielnahe Infrastruktur von Abstellmöglichkeiten, damit die Räder im Alltag von Angestellten und Studierenden der Hochschulen uneingeschränkt genutzt werden können.
Mit dem Bestreben hin zur Verkehrswende und dem damit verbundenen Umstieg auf das Fahrrad, hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, unter anderem den Radverkehr deutlich zu stärken. Hierzu gehört auch der Ausbau der Abstellanlagen für Fahrräder auf städtischen Flächen im gesamten Aachener Stadtgebiet. Auch an den Aachener Hochschulen soll ein Ausbau von Fahrradabstellanlagen erfolgen.
Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 mehrheitlich die Ziele des Radentscheides beschlossen. Das Ziel 5 c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Hinzu kommen 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen sowie 2.500 überdachte und beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen.
Vorgehensweise
Im Rahmen des Fahrradabstellkonzeptes, dessen Ergebnisse im Mobilitätsausschuss und in der Bezirksvertretung Mitte vorgestellt wurden, sind auch Bestandsaufnahmen explizit auf Flächen der RWTH innerhalb des Alleenringes vorgenommen worden. Zu den weiteren in der Einleitung genannten Hochschulen, insbesondere der FH Aachen, bestehen ebenfalls gute Kontakte. Eine systematische standortbezogene Untersuchung der Fahrradinfrastruktur hat bislang aber noch nicht stattgefunden.
Neben diversen Instituten sind vor allem die Zentralbibliothek, sowie verschiedene Hörsaalgebäude von Bedeutung. Ebenfalls berücksichtigt wurde der Bereich der Hauptmensa, sowie die Bereiche rund um die Claßenstraße und die Intzestraße. Auf Grund der Pandemie und der damit verbundenen Abwesenheit der Studierenden ließen sich die Bedarfe nicht vor Ort ermitteln, sondern mussten rechnerisch auf Basis der Sitzplätze in den einzelnen Gebäuden erfasst werden. Im Ergebnis ergibt sich ein Mehrbedarf von 1.050 weiteren Abstellplätzen im Bereich der untersuchten Hochschulflächen der RWTH Aachen. Zusätzliche Bedarfe ergeben sich laut der Berechnung des Gutachters vor allem am Hörsaalgebäude Audimax, sowie am Hauptgebäude und in den Bereichen Claßenstraße und Intzestraße.
Auch im Meldeportal „Radbügel für Aachen“ gibt es Wünsche hinsichtlich des Ausbaus von Fahrradabstellanlagen an Hochschulgebäuden. Des Weiteren wünschen sich die Bürger*innen einen Austausch der alten Vorderradhalter, die teilweise noch vor den Hochschulgebäuden zu finden sind. Da sich die meisten Hochschulgebäude nicht auf städtischen Flächen befinden, kann die Stadt Aachen dort keine Fahrradabstellanlagen aufstellen. Alle Wünsche aus dem Meldeportal werden an die entsprechenden Ansprechpartner*innen der Hochschulverwaltungen weitergeleitet.
Die RWTH hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen einen Förderantrag unter dem Titel „Klimaschutz durch Fahrradmobilität am Campus“ eingereicht. Ein Baustein der Skizze bezieht sich auf das Thema Fahrradabstellanlagen und deren Ausbau. Maßnahmen der eingereichten Förderskizze sind zum Beispiel die Einrichtung neuer, hochwertiger Abstellanlagen an Instituten und Hörsälen, die bessere Erreichbarkeit der bestehenden Fahrradgarage im C.A.R.L, sowie die bessere Erreichbarkeit bestehender Abstellanlagen an verschiedenen Instituten. Außerdem sollen veraltete Voraderradhalter durch neue Fahrradbügel ersetzt werden. Bei einem positiven Förderbescheid, würde die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Jahr 2023 beginnen und bis einschließlich 2025 andauern.
Die Meldungen des Meldeportals „Radbügel für Aachen“, die Bereiche der Fachhochschule Aachen betreffen, behandelt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Fachhochschule.
Weiteres Vorgehen
Bei Neuplanungen von Hochschulgebäuden werden – überall wo möglich – auf maximal qualitativ hochwertige Radabstellanlagen hingewirkt. Die Verwaltung unterstützt hier den BLB als Bauherren der Hochschulen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Student*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschulen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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832,5 kB
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